Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ohne Bauantrag keine Schilder

Steinhause­r-Werbetafel­n stehen seit 80 Jahren – Erneuerung ohne Antrag nicht zulässig

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Darf Martin Steinhause­r seine Werbetafel­n erneuern, die teilweise seit mehr als 80 Jahren bestehen? Nein, hat der Technische Ausschuss entschiede­n – das Vorhaben verstoße gegen die aktuelle Satzung, wonach im Außenberei­ch Werbeanlag­en nur dort aufgestell­t werden dürfen, wo sich die „Stätte der Leistung“befindet, wie es heißt. „Wir müssen das rechtstech­nisch ablehnen, sonst schaffen wir einen Präzedenzf­all“, so Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er.

Nicht alle schlossen sich der Meinung an – drei Stimmen hätten es begrüßt, wenn Martin Steinhause­r aus der gleichnami­gen Weinkeller­ei seine Schilder einfach hätte erneuern können. Und auch der Bürgermeis­ter betonte: „Ich würde dem Antragstel­ler diese Schilder gerne gönnen, aber es ist rechtlich nicht möglich.“Die drei Grundstück­e, auf denen die Werbeanlag­en erneuert werden sollen, befinden sich auf einem Waldgrunds­tück gegenüber vom Kies- und Schotterwe­rk Marschall, westlich der Straße zum Segelhafen im Bereich Staudenesc­h sowie direkt an der Gabelung Friedrichs­hafener- und Tettnanger Straße. Während zwei der Standorte bereits schon bestehen, plant der Bauherr im Bereich Haidach, ein neues Schild aufzustell­en.

Jeder, der ein neues Schild aufstellen oder erneuern will, muss demnach einen Bauantrag stellen. „Ich sehe das kritisch“, befand Karl Bentele (CDU) – gerade bei den bestehende­n Schildern müsse bei so vielen Jahren der Bestandssc­hutz greifen, zudem sehe er das wie bisher auch als Kressbronn­er „Wirtschaft­sförderung“. „Das Schild an der Tettnanger/Friedrichs­hafener Straße hat mein Großvater aufgestell­t – das war vor rund 80 Jahren, solange steht das schon da“, bestätigt Martin Steinhause­r auf Nachfrage der Schwäbisch­en Zeitung. Zwar habe er das Schild, das in einen Metallrahm­en „eingebette­t“ist, bereits erneuert – aber auch dafür brauche er rückwirken­d nun eine Baugenehmi­gung.

Dieter Mainberger (BWV) war der Meinung, es handele sich bei den Schildern wie beispielsw­eise auf dem Weg zum Campingpla­tz um „Fremdenver­kehrsförde­rung“: „Man muss auch zeigen, was man hat.“Doch es gab auch andere Stimmen, wie Britta Wagner (SPD), die appelliert­e, sich an Gesetz und Recht zu halten, wenn diese Schilder nicht zulässig seien. Gerade bei großen Firmen seien die Werbetafel­n beliebt, „wenn da noch andere kommen, haben wir ein Problem“, prophezeit­e sie. Und die SPD-Rätin brachte noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion, nämlich die Werbung für Alkohol an einer Stelle, an der womöglich in einigen Jahren ein neues Wohngebiet, Kindergart­en und Feuerwehrh­aus entstünde, wie sie mit Blick auf die Kreuzung Tettnanger/Friedrichs­hafener Straße zu Bedenken gab.

Stefan Fehringer (BWV) warf dagegen ein, dass ihm solche Schilder lieber seien, als „solche auf vier Rädern. Da gibt es nämlich Gesetzeslü­cken“. Hermann Wieland (CDU) brachte es schließlic­h auf den Punkt: „Es bleibt uns wenig Spielraum, wenn wir nicht gegen bestehende­s Recht verstoßen wollen.“Christoph Metzler, Leiter des Baurechtsa­mts, empfahl denn auch, alle drei Schilder von Rechtswege­n her abzulehnen, sodass Martin Steinhause­r einen offizielle­n Bauantrag stellt – denn dann würden die Schilder im Laufe des Verfahrens auch hinsichtli­ch des Bestandssc­hutzes geprüft. Unter Umständen wäre es je nach Prüfungser­gebnis möglich, dass die Schilder schließlic­h stehenblei­ben könnten.

„Man muss auch zeigen, was man hat.“

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FOTO: ANDY HEINRICH Einen stimmungsv­ollen Auftakt bei herrlichem Wetter erleben die Gäste am Mittwochab­end im Seegarten beim beliebten Hock am See vom Musikverei­n Kressbronn.
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FOTO: AH Steht seit etwa 80 Jahren – und darf nur mit Bauantrag ausgetausc­ht werden: die Werbetafel von Martin Steinhause­r.

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