Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ohne Bauantrag keine Schilder
Steinhauser-Werbetafeln stehen seit 80 Jahren – Erneuerung ohne Antrag nicht zulässig
KRESSBRONN - Darf Martin Steinhauser seine Werbetafeln erneuern, die teilweise seit mehr als 80 Jahren bestehen? Nein, hat der Technische Ausschuss entschieden – das Vorhaben verstoße gegen die aktuelle Satzung, wonach im Außenbereich Werbeanlagen nur dort aufgestellt werden dürfen, wo sich die „Stätte der Leistung“befindet, wie es heißt. „Wir müssen das rechtstechnisch ablehnen, sonst schaffen wir einen Präzedenzfall“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger.
Nicht alle schlossen sich der Meinung an – drei Stimmen hätten es begrüßt, wenn Martin Steinhauser aus der gleichnamigen Weinkellerei seine Schilder einfach hätte erneuern können. Und auch der Bürgermeister betonte: „Ich würde dem Antragsteller diese Schilder gerne gönnen, aber es ist rechtlich nicht möglich.“Die drei Grundstücke, auf denen die Werbeanlagen erneuert werden sollen, befinden sich auf einem Waldgrundstück gegenüber vom Kies- und Schotterwerk Marschall, westlich der Straße zum Segelhafen im Bereich Staudenesch sowie direkt an der Gabelung Friedrichshafener- und Tettnanger Straße. Während zwei der Standorte bereits schon bestehen, plant der Bauherr im Bereich Haidach, ein neues Schild aufzustellen.
Jeder, der ein neues Schild aufstellen oder erneuern will, muss demnach einen Bauantrag stellen. „Ich sehe das kritisch“, befand Karl Bentele (CDU) – gerade bei den bestehenden Schildern müsse bei so vielen Jahren der Bestandsschutz greifen, zudem sehe er das wie bisher auch als Kressbronner „Wirtschaftsförderung“. „Das Schild an der Tettnanger/Friedrichshafener Straße hat mein Großvater aufgestellt – das war vor rund 80 Jahren, solange steht das schon da“, bestätigt Martin Steinhauser auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Zwar habe er das Schild, das in einen Metallrahmen „eingebettet“ist, bereits erneuert – aber auch dafür brauche er rückwirkend nun eine Baugenehmigung.
Dieter Mainberger (BWV) war der Meinung, es handele sich bei den Schildern wie beispielsweise auf dem Weg zum Campingplatz um „Fremdenverkehrsförderung“: „Man muss auch zeigen, was man hat.“Doch es gab auch andere Stimmen, wie Britta Wagner (SPD), die appellierte, sich an Gesetz und Recht zu halten, wenn diese Schilder nicht zulässig seien. Gerade bei großen Firmen seien die Werbetafeln beliebt, „wenn da noch andere kommen, haben wir ein Problem“, prophezeite sie. Und die SPD-Rätin brachte noch einen weiteren Aspekt in die Diskussion, nämlich die Werbung für Alkohol an einer Stelle, an der womöglich in einigen Jahren ein neues Wohngebiet, Kindergarten und Feuerwehrhaus entstünde, wie sie mit Blick auf die Kreuzung Tettnanger/Friedrichshafener Straße zu Bedenken gab.
Stefan Fehringer (BWV) warf dagegen ein, dass ihm solche Schilder lieber seien, als „solche auf vier Rädern. Da gibt es nämlich Gesetzeslücken“. Hermann Wieland (CDU) brachte es schließlich auf den Punkt: „Es bleibt uns wenig Spielraum, wenn wir nicht gegen bestehendes Recht verstoßen wollen.“Christoph Metzler, Leiter des Baurechtsamts, empfahl denn auch, alle drei Schilder von Rechtswegen her abzulehnen, sodass Martin Steinhauser einen offiziellen Bauantrag stellt – denn dann würden die Schilder im Laufe des Verfahrens auch hinsichtlich des Bestandsschutzes geprüft. Unter Umständen wäre es je nach Prüfungsergebnis möglich, dass die Schilder schließlich stehenbleiben könnten.
„Man muss auch zeigen, was man hat.“