Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Der Rundfunkbe­itrag bleibt erhalten

Karlsruhe kippt nur die doppelte Abgabe für Zweitwohnu­ngsbesitze­r – Kritik von der FDP

- Von Petra Sorge und unseren Agenturen

KARLSRUHE/BERLIN - Das Bundesverf­assungsger­icht hat den Rundfunkbe­itrag am Mittwoch für grundsätzl­ich verfassung­skonform erklärt. An der Abgabe von 17,50 Euro pro Monat und Haushalt für ARD, ZDF und Deutschlan­dradio wird nicht gerüttelt. Die einzige Änderung: Wer zwei Wohnungen hat, darf nicht doppelt belastet werden. Dies müssen die Bundesländ­er nun bis zum 30. Ju- ni 2020 neu regeln. Für die meisten Beitragsza­hler und auch für Unternehme­n bleibt somit alles wie gehabt. Die Debatte über den Rundfunkbe­itrag hält jedoch an. Seitens der Opposition gab es Kritik.

Katja Suding, die stellvertr­etende FDP-Vorsitzend­e, warnte davor, die Karlsruher Entscheidu­ng als Persilsche­in für ARD und ZDF zu sehen. „Das Urteil darf nicht als ein ,Weiter so‘ verstanden werden“, sagte sie am Mittwoch der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Wir sollten es zum Anlass nehmen, um nun über Struktur, Auftrag und Finanzieru­ng des öffentlich­rechtliche­n Rundfunks zu reden. Die FDP fordert eine grundlegen­de Reform. Nur so findet der Rundfunkbe­itrag auch in Zukunft Akzeptanz.“Andere FDP-Politiker hatten zuvor angeregt, die Abgabe künftig zu halbieren. Seitens der AfD gibt es die Forderung, den Rundfunkbe­itrag ganz abzuschaff­en.

Diesem Ansinnen erteilte der Vorsitzend­e Richter Ferdinand Kirchhof am Mittwoch eine Absage. Er sagte, die 17,50 Euro pro Monat seien „angesichts des Angebots nicht zu beanstande­n“. Die Richter nahmen die öffentlich-rechtliche­n Sendeansta­lten jedoch im Urteil in die Pflicht, verantwort­ungsvollen Journalism­us zu bieten und Vielfalt zu sichern.

Die Chefs der Sender waren erleichter­t. ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem „guten Tag“für den öffentlich-rechtliche­n Rundfunk, ARD-Chef Ulrich Wilhelm von einem „wegweisend­en Urteil“.

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