Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Naturschützer sind strikt gegen den Kiesabbau
BN erinnert den Landrat im Genehmigungsverfahren an ein acht Jahre altes Versprechen
LINDAU (dik) - Dass der Bund Naturschutz (BN) im Genehmigungsverfahren den Plänen für einen Kiesabbau in Grod widerspricht, ist nicht überraschend. Die Naturschützer sind besorgt über die Folgen für das Trinkwasser und sehen Planungsfehler. Im Verfahren erinnert die BNKreisgruppe den Landrat an ein acht Jahre altes Versprechen.
Trinkwasserschutz sei höchstes Gebot und wichtiger als alle wirtschaftlichen Interessen, immerhin erhalten 12 000 Menschen ihr Trinkwasser aus den Brunnen in Handwerks. Deshalb verweisen BN-Kreisvorsitzender Erich Jörg und Geschäftsstellenleiterin Claudia Grie- ßer in ihrer Stellungnahme für das Planfeststellungsverfahren auf die Gutachten des Zweckverbandes Wasserversorgung Handwerksgruppe, dass der Kiesabbau die bisher vorhandene Schwelle zwischen Grod und Handwerks zerstören würde. „Die Grundwasserströme würden sich im Falle des Kiesabbaus andere Wege suchen mit unabsehbaren Folgen für die Brunnen III und IV der Handwerksgruppe“, folgert der BN.
Folgen fürs Trinkwasser
Deshalb hegen sie Bedenken gegen ein anderslautendes Gutachten der Firma Geiger, die den Kiesabbau in Grod beantragt hat, und das auf die Schwelle verweist, die eine Folge des Kiesabbaus für das Trinkwasser ausschließe. Im Zweifel dürfe es keine Entscheidung gegen das Trinkwasser und für die Interessen einer Firma geben, schreiben Jörg und Grießer und erinnern Landrat Elmar Stegmann an eine schriftliche Zusicherung, die dieser vor acht Jahren getan hat. Denn im Mai 2010 hat Stegmann dem Bund Naturschutz geschrieben: „Ich kann Ihnen aber versichern, dass das Landratsamt Lindau eine Genehmigung nicht erteilen wird, wenn eine Gefährdung des Trinkwassers zu besorgen ist.“
Der BN wehrt sich auch gegen die Idee, nach dem Ende des Kiesabbaus in Grod einen Baggersee anzulegen. Denn dort sei das Wachstum von giftigen Blaualgen wahrscheinlich, wie sie zuletzt im Waldsee in Lindenberg aufgetreten sind. Auch diese Giftstoffe könnten über die Argen und das Grundwasser in die Brunnen nach Handwerks gelangen und das Trinkwasser unbrauchbar machen.
Grundsätzlich verweist der BN zudem darauf, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet um ein sogenanntes landschaftliches Vorbehaltsgebiet handele. Die Folgen des Eingriffs in die Landschaft würden in den Unterlagen aber gar nicht bedacht. Jörg und Grießer sehen darin „einen nicht unerheblichen Pla- nungsfehler“. Auch deshalb solle das Landratsamt den Antrag auf den Kiesabbau ablehnen.
Jeder Kunde der Handwerksgruppe kann sich an dem Verfahren beteiligen. Betroffene müssen ihre
bei den Gemeinden Hergatz oder Argenbühl oder beim Landratsamt schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Es gelten alle Einwendungen, die bis zum 3. August eingehen. Es genügt ein Brief an die Adresse: Landratsamt Lindau, Planfeststellungsverfahren Kiesabbau, Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau.
Einwände