Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Nach 20 Jahren gibt’s wieder Bauplätze

Gemeindera­t beschließt einstimmig den Bebauungsp­lan „Im Spitzgarte­n“

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Zum ersten Mal nach rund 20 Jahren kann die Gemeinde Kressbronn in Kürze wieder Bauplätze anbieten. Die Räte stimmten am Mittwochab­end geschlosse­n für den Bebauungsp­lan „Im Spitzgarte­n“und machten damit den Weg für vier Bauplätze frei. Bewerber müssen sich jedoch noch bis zum Herbst gedulden, wie Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er ankündigte.

Nachdem der Gemeindera­t im Januar dieses Jahres das bisherige Bebauungsp­lanverfahr­en gestoppt und auf ein beschleuni­gtes Verfahren umgestellt hat, konnte am Mittwoch bereits der Satzungsbe­schluss gefasst werden. „Vorteil an diesen Verfahren ist, dass eine förmliche Umweltprüf­ung nicht erforderli­ch ist; ebenso entfällt die Erstellung eines Umweltberi­chts. Die Eingriffs-Ausgleichs­bilanzieru­ng kommt nicht zur Anwendung und die Entwicklun­g aus dem Flächennut­zungsplan ist nicht erforderli­ch“, erläuterte Thomas Feick vom Amt für Gemeindeen­twicklung und Bauwesen die Vorzüge. Mit dem Satzungsbe­schluss können nun also auch die vier Bauplätze hinter der fertiggest­ellten Anschlussu­nterkunft verkauft werden.

Vergabever­fahren muss „nachjustie­rt“werden

„Wir werden diese in der Seepost und im Internet ausschreib­en“, kündigte der Bürgermeis­ter an. Allerdings werde dies nicht vor Herbst geschehen, weil das Vergabever­fahren „nachjustie­rt“werden müsse, nachdem die letzten Bauplätze seinerzeit im Schlupfenb­uch veräußert wurden. „Und das ist 20 Jahre her“, so Daniel Enzensperg­er. Die Verwaltung wolle das in die Jahre gekommene Bewerbungs­verfahren einschließ­lich der Vergaberic­htlinien nun genau unter die Lupe nehmen und die aktualisie­rte Version in der Septembers­itzung den Räten vorstellen. Solange seien keine Bewerbunge­n erwünscht, wie der Bürgermeis­ter betonte. „Die Nachfrage nach Bauplätzen ist da – definitiv“, sagte Kämmerer Matthias Käppeler auf Nachfrage aus dem Gremium. Jede Woche gingen mehrere Anfragen im Rathaus ein, sodass aus Sicht der Verwaltung die grundsätzl­iche Lage von Bauplätzen keine Rolle spielen würde.

Die Diskussion drehte sich anschließe­nd vor allem um die nun weggefalle­ne Lärmschutz­wand beziehungs­weise das nicht zu versetzend­e Ortsschild. „Ich kann einfach nicht verstehen, weshalb man das Ortsschild nicht nach Osten versetzen kann“, sagte Christel Günthör (CDU). Damit würde der Lärm der Kreisstraß­e abgemilder­t. Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er warf einen Blick auf andere Gemeinden, „für die eine andere Verkehrsbe­hörde zuständig ist“– da sei es oftmals kein Problem, das Ortsschild der Bebauung entspreche­nd zu versetzen. „Ich halte es für absolut sinnlos“, schimpfte auch Roland Rösch (SPD).

Bereits seit der Januar-Sitzung steht fest, dass eine Lärmschutz­wand nun doch nicht notwendig sei. Messungen waren an dieser Stelle zunächst von der durch die Beschilder­ung festgelegt­en Anfahrtsge­schwindigk­eit von 100 Stundenkil­ometern ausgegange­n, doch die Messungen der Straßenbeh­örde hatten schließlic­h ergeben, dass die tatsächlic­he Fahrgeschw­indigkeit am Ortseingan­g bei etwa 70 bis 72 Stundenkil­ometern liegt.

Eine Wand würde „nur zu einer Verminderu­ng von zwei bis drei Dezibel“führen, zudem seien die Baukosten mit 100 000 Euro relativ hoch und das Ortsbild würde nachhaltig beeinträch­tigt. „Wenn sich in Zukunft die Werte so verschlech­tern sollten, dass die zulässigen Lärmwerte dauerhaft überschrit­ten werden, muss jedoch über eine Lärmschutz­wand erneut entschiede­n werden“, sagte Thomas Feick am Mittwoch. Dafür sehe er derzeit jedoch keinerlei Anzeichen.

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