Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Hagenbuchen: 180 Euro pro Erwachsener, 90 Euro je Kind
Gemeinderat stimmt Satzung für Unterkünfte des Eigenbetriebs Wohnungsbau Tettnang zu
TETTNANG - Die Anschlussunterbringung Hagenbuchen hat jetzt eine gültige Benutzungssatzung mit Betriebsführung. Bisher gab es nur eine interne Verfügung. Der Gemeinderat hat einem entsprechenden Papier für die Unterkünfte des Eigenbetriebs Wohnungsbau Tettnang bei einer Gegenstimme zugestimmt.
Festgeschrieben wird in dem Papier, das der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg entspricht, auch die bereits bestehende Nutzungsgebühr. Diese beträgt 180 Euro pro Erwachsenem und 90 Euro pro Kind. Bei der derzeitigen Belegung ergibt sich daraus ein Kostendeckungsgrad von 61 Prozent.
Damit wird auch die Angemessenheitsgrenze nicht überschritten. Das müsse gewährleistet sein, sagte Andrea Luitz von der Stadt Tettnang in ihrem Sachvortrag, da das Gebäude zum einen mit einem Landeszuschuss gefördert würde und weil die Mieten zum größten Teil vom Landratsamt übernommen würden. Luitz stellte auch andere Rechenmodelle vor, wies aber darauf hin, dass bei einer quadratmeterbezogenen Pauschale größere Familien übermäßig benachteiligt werden würden.
Kajo Aicher (Grüne) sagte, dass die zustandegekommenen Summen für Familien eher demotivierend seien und fragte, ob die Sätze so hoch sein müssten. Andrea Luitz wies darauf hin, dass eine geringere Gebühr mit einer geringeren Kostendeckung einhergehe. Auch bestehe die Möglichkeit für Selbstzahler, Zuschüsse zu beantragen. Gerhard Brugger (FDP) sagte, dass man deutlich Kante zeigen müsse, auch mit Blick aufs Landratsamt. Die Stadt zahle ja schließlich auch keine geringeren Sätze in Einrichtungen des Kreises.
Ringen ums richtige Maß
Bürgermeister Walter wies darauf hin, dass man nicht an der Angemessenheitsgrenze vorbeikomme, dass es aber auch verwaltungsintern schon ein großes Ringen um einen vernünftigen Maßstab gegeben habe. Sylvia Zwisler (CDU) nannte die personenbezogene Pauschale „richtig“, weniger als 61 Prozent Kostendeckung dürften es aber auch nicht mehr werden, „bei allem sozialen Ermessen“. Wichtig sei ihr eine regelmäßige Information, damit man gegebenenfalls gegensteuern könne.
Andrea Luitz wies darauf hin, dass die Satzung bis zu einer Änderung so gelte, dass die Gebühren also angepasst werden könnten. Den Gemeinderat jährlich zu informieren, sagte Bürgermeister Bruno Walter, sei „überhaupt kein Problem“.