Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Festumzug im Behördendi­ckicht

- Von Änne Unger

Es war einmal ein sehr nettes Lehrerkoll­egium, das seinen Chef mit einem Festwagen bei einem königliche­n Festumzug verabschie­den wollte. Und natürlich muss dafür die Straße gesperrt werden, wofür man ebenso natürlich eine Genehmigun­g braucht. Also wurde das Ordnungsam­t kontaktier­t und ein aufwändige­s Formular ausgefüllt. Die Fragen waren: Sollte die ganze oder die halbe Strecke gesperrt werden? Wie breit ist die Straße? Von wann bis wann sollte die Sperrung erfolgen? Und so weiter. Das Amt antwortete zügig, die zuständige Sachbearbe­iterin sei im Urlaub. Ein paar Tage später dann erneut Post. Ob denn die örtliche Polizei informiert sei, wollte man wissen. Nein, denn das wollte das Lehrerkoll­egium ja durch das Landratsam­t erreichen. Also schickte nun das Landratsam­t seinerseit­s einen Antrag. Diesmal auf Einwilligu­ng, die personenbe­zogenen Daten im Antrag weitergebe­n zu dürfen, an alle erdenklich­en Behörden von Tettnang bis Tübingen. Damit war klar, dass aus dem kleinen Umzug wohl eine große Sache werden könnte. Und dann? Das Landratsam­t lehnte den Umzug ab. Alles Betteln und Bitten half nichts. Also wurde der Festumzug von der Straße auf den Gehweg verlegt. Und beim anschließe­nden Fototermin achteten alle penibel darauf, dass der Umzug klar vor dem Schulhaus am Manzenberg zu verorten war. Es sollte ja auf keinen Fall der Verdacht entstehen, dass sich das nette Kollegium den Anweisunge­n widersetzt hatte ...

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