Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Festumzug im Behördendickicht
Es war einmal ein sehr nettes Lehrerkollegium, das seinen Chef mit einem Festwagen bei einem königlichen Festumzug verabschieden wollte. Und natürlich muss dafür die Straße gesperrt werden, wofür man ebenso natürlich eine Genehmigung braucht. Also wurde das Ordnungsamt kontaktiert und ein aufwändiges Formular ausgefüllt. Die Fragen waren: Sollte die ganze oder die halbe Strecke gesperrt werden? Wie breit ist die Straße? Von wann bis wann sollte die Sperrung erfolgen? Und so weiter. Das Amt antwortete zügig, die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub. Ein paar Tage später dann erneut Post. Ob denn die örtliche Polizei informiert sei, wollte man wissen. Nein, denn das wollte das Lehrerkollegium ja durch das Landratsamt erreichen. Also schickte nun das Landratsamt seinerseits einen Antrag. Diesmal auf Einwilligung, die personenbezogenen Daten im Antrag weitergeben zu dürfen, an alle erdenklichen Behörden von Tettnang bis Tübingen. Damit war klar, dass aus dem kleinen Umzug wohl eine große Sache werden könnte. Und dann? Das Landratsamt lehnte den Umzug ab. Alles Betteln und Bitten half nichts. Also wurde der Festumzug von der Straße auf den Gehweg verlegt. Und beim anschließenden Fototermin achteten alle penibel darauf, dass der Umzug klar vor dem Schulhaus am Manzenberg zu verorten war. Es sollte ja auf keinen Fall der Verdacht entstehen, dass sich das nette Kollegium den Anweisungen widersetzt hatte ...