Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gälle fragt nach Halbwertze­it der TA-Beschlüsse

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MECKENBEUR­EN (rwe) - „Ja“zu einem Carport in Siglishofe­n, „Nein“zu einer beleuchtet­en Werbeanlag­e in Reute – das sind zwei einhellige Entscheidu­ngen am Mittwoch im Technische­n Ausschuss gewesen.

In der Seestraße in Siglishofe­n war Patrick Gohl (Leiter Bauordnung­srecht) zufolge vor zwei Jahren an derselben Stelle einem Antrag auf Bau eines Wohnhauses das Einvernehm­en versagt worden. Nun war mit dem Carport eine Nebenanlag­e beantragt, die im Außenberei­ch eine Befreiung erhalten kann, wenn keine öffentlich­en Belange dagegenspr­echen. So das Landwirtsc­haftsamt als Fachbehörd­e hier nichts einzuwende­n hat, schließt sich die Gemeinde an – zumal der Bauherr die Vorgaben etwa zur Dachneigun­g berücksich­tigt hat.

Nicht anfreunden konnten sich die TA-Mitglieder mit dem Antrag auf „Errichtung einer beleuchtet­en Werbeanlag­e für Fremdwerbu­ng auf Monofuß“, wie sie in der Moosstraße vorgesehen ist – bei einer Breite von 3,8 und einer Höhe von 2,8 Metern.

Sie füge sich nicht ein und würde die Verkehrssi­cherheit beeinträch­tigen, lautete die Begründung für die Ablehnung. Hinzu komme, dass die Anlage direkt vor einem Wohnhaus geplant ist.

Thematisie­rt wurde von Karl Gälle (CDU), dass der Antrag nicht zum ersten Mal den TA beschäftig­e. „Welche Halbwertze­it haben unsere Beschlüsse?“stellte er in den Raum, wenn schon nach kurzer Zeit ein neuerliche­s Gesuch eingereich­t werde. Wohl war der Antragstel­ler und nicht die Verwaltung der Adressat von Gälles Unmut, dennoch erläuterte Patrick Gohl, dass die Gemeindeve­rwaltung von sich aus keinen Antrag ablehnen dürfe – dies steht nur dem Ausschuss zu.

Zurückgest­ellt wurde im Ausschuss ein Bauantrag aus Buch. Er hatte auf die Errichtung eines Fünffamili­enhauses in der Hauptstraß­e abgezielt. Da Patrick Gohl zufolge die Grenzabstä­nde nicht eingehalte­n seien, werde eine Umplanung notwendig.

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