Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Auseinandersetzung im Hausflur endet beinahe tödlich
Vier Männer wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht – Opfer wehrt sich mit Messer
FRIEDRICHSHAFEN - Wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung an einem 25-Jährigen haben sich vier junge Männer am Dienstag vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten müssen. Im April 2017 war es in Friedrichshafen in einem Wohnhaus zu einer Messerstecherei gekommen, die für einen der Angeklagten, einen ebenfalls 25-jährigen Gelegenheitsarbeiter, beinahe tödlich ausgegangen wäre.
Das Motiv der Vier: Der Mann habe die anderen Bewohner terrorisiert, und dafür wollten sie ihn zur Rede stellen. Das Verfahren gegen das Opfer der Schlägerei, der sich mit einem Messer gegen die Angreifer gewehrt hatte, ist bereits eingestellt worden, da er in Notwehr gehandelt habe. Zur Tat selbst, die bereits am 15. April 2017 stattfand, machten die Angeklagten keine Angaben. Schwierig und teils widersprüchlich gestaltete sich dann auch die Rekonstruktion des Tathergangs. Als Zeugen waren das Opfer und ein Mitbewohner des Hauses, in dem sich die Tat abspielte, geladen. Fest steht, dass die Angeklagten und das Opfer im Flur des Hauses in der Schwabstraße aufeinandertrafen. Dabei soll der 22-jährige Mitangeklagte dem damals noch 24-jährigen Opfer mit einer Schreckschusspistole ins Gesicht geschossen haben. Dieser flüchtete daraufhin durch ein Fenster und kehrte erst später am Abend zurück. Die Angeklagten wollten ihn weiterhin sprechen. Der Mann flüchtete in die Wohnung eines Mitbewohners, wobei er die Tür eintrat. Anschließend kam es zu einem Handgemenge, bei dem am Verhandlungstag trotz intensiver Nachfrage durch die Staatsanwältin nicht gänzlich klar wurde, wer angefangen hatte.
Im Verlauf der Prügelei gab es einen weiteren Schuss aus der Schreckschusspistole. Wohl um sich zu wehren, zückte der 25-Jährige ein Messer und stach auf drei der Angeklagten ein. „Ich hatte keine Chance“, beteuerte das Opfer vor dem Amtsgericht.
Der 25-jährige Angeklagte wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Zeugen, einem Mitbewohner des Hauses, weckte dessen Aussage vor dem Amtsgericht, dass der 25-Jährige zuerst das Messer gezogen habe. Bei seiner ersten Vernehmung nach der Tat durch Polizeibeamte hatte er noch angegeben, dass der Mann zuerst durch die jungen Männer bedroht worden sei.
Allerdings war auch das Opfer der Polizei bereits bekannt. So habe der Mann bei einem Ladendiebstahl in einem Supermarkt ebenfalls mit einem Messer herumgefuchtelt, wie einer der Anwälte der Angeklagten berichtete. Das Opfer selbst wurde bereits wegen eines anderen Delikts rechtskräftig verurteilt und sitzt zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Ravensburg ein. Zu seiner Zeugenvernehmung vor dem Amtsgericht wurde er von zwei Justizvollzugsbeamten gebracht.
Die vier Angeklagten sind der Justiz ebenfalls nicht unbekannt. Mindestens drei sind vorbestraft und haben zum Teil bereits Haftstrafen verbüßt. Sie kommen aus schwierigen familiären Verhältnissen, beziehen beziehungsweise bezogen Hartz IV und übernehmen Gelegenheitsjobs. Der schwer verletzte Angeklagte ist zwischenzeitlich wieder arbeitsfähig und wird in Kürze Vater eines weiteren Kindes. Die Verhandlung wird nächsten Dienstag fortgesetzt.