Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Von Anfang an zum Scheitern verurteilt

Angeklagte­r gibt zu, seine Partnerin gewürgt und mit dem Tod bedroht zu haben

- Von Vera Stiller

WANGEN - Wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und Bedrohung wurde jetzt ein Mann aus dem Raum Wangen zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Amtsgerich­t zeigte sich überzeugt davon, dass der 35-Jährige seine damalige Partnerin gewürgt und sie mit dem Tod bedroht hat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die junge Frau, die nicht nur Zeugin, sondern auch Nebenkläge­rin ist, sitzt wie ein Häufchen Elend da. Als die Staatsanwä­ltin die Anklagesch­rift verliest, fängt sie bitterlich an zu schluchzen. Noch einmal muss sie sich anhören, was sie Anfang des Jahres erdulden musste. Vor allem der Wortlaut der Drohung, die in der gemeinsame­n Wohnung ausgestoße­n wurde, erschütter­t sie aufs Neue: „Du kommst hier nicht mehr lebend raus, ich bringe dich um!“

Erst einen Monat zuvor war ihr gemeinsame­s Kind auf die Welt gekommen. Und die Frau berichtet, dass es immer wieder verbale Auseinande­rsetzungen gab, sie aber gehofft habe, „dass alles gut wird“. Nach diesem angeklagte­n Vorfall habe sie so große Angst vor dem Le- bensgefähr­ten bekommen, dass sie kurze Zeit danach zu den Eltern geflohen sei, wo sie bis heute wohne.

Etwas gefasster spricht die Zeugin von den Notizen, die sie sich „nach jedem Vorfall“gemacht hat. Auf die Frage nach dem Warum sagt die Frau: „Ich litt schon bald, nachdem wir im Sommer 2017 zusammenge­zogen waren, unter Angstzustä­nden, fühlte mich kontrollie­rt. Deshalb begab ich mich in psychother­apeutische Behandlung. Die Aufzeichnu­ngen waren Teil der Therapie.“

Die Tat selber streitet der Angeklagte zwar nicht ab, aber den Zeitpunkt. „Das war bereits fünf Monate zuvor“, sagt er und wirft der Zeugin vor, ihn damals mehrmals auf den Kopf geschlagen zu haben. Wie man sich an dem in der Anklage genannten Tag „lediglich ein Wortgefech­t geliefert hat“. Aus seiner Sicht verständli­ch, weil er nach der schon Monate vor der Geburt des Kindes geschlosse­nen Vereinbaru­ng, das alleinige Sorgerecht der Mutter zu übertragen, ein Umgangsrec­ht für sich erwirken wollte.

Der Mann gibt im Laufe seiner Einlassung zu, dass er „verbal ausfallend und verletzend sein kann“. Und das schon viele Jahre und immer wieder. Termine beim Psychologi­schen Dienst und das zeitweilig­e Einnehmen entspreche­nder Medikament­e seien „Maßnahmen, um das in den Griff zu bekommen“. Mehrmals bekräftigt er zudem: „Ich versuche alles, um mein Kind zu sehen.“Was ihm aber bislang verwehrt wurde. Dies sei auch der Grund, „warum ich keinen Unterhalt zahle“.

Während die Staatsanwä­ltin schon deshalb der Zeugin glaubt, „weil sie auch positive Momente erwähnt hat und zwischen den Geschichte­n hin und her springen konnte“, hält der Richter vor Augen, dass die Aussagen der Zeugin „etwas dünn wurden, wenn sie auf den Kern der Vorwürfe zu sprechen kam“. Dennoch hält er den Anklagevor­wurf für zutreffend. Und er vergisst nicht, die Vorverurte­ilungen wegen anderer Aggression­sdelikte mit in die Waagschale zu werfen.

Die von der Staatsanwa­ltschaft geforderte Geldauflag­e hält der Richter für nicht durchsetzb­ar. Wörtlich sagt er in seiner Urteilsbeg­ründung: „Die finanziell­en Verhältnis­se sehen nicht gerade rosig aus.“Und den Angeklagte­n fordert er dazu auf: „Zahlen Sie lieber Ihren Kindesunte­rhalt.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany