Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Von Anfang an zum Scheitern verurteilt
Angeklagter gibt zu, seine Partnerin gewürgt und mit dem Tod bedroht zu haben
WANGEN - Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung wurde jetzt ein Mann aus dem Raum Wangen zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht zeigte sich überzeugt davon, dass der 35-Jährige seine damalige Partnerin gewürgt und sie mit dem Tod bedroht hat. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die junge Frau, die nicht nur Zeugin, sondern auch Nebenklägerin ist, sitzt wie ein Häufchen Elend da. Als die Staatsanwältin die Anklageschrift verliest, fängt sie bitterlich an zu schluchzen. Noch einmal muss sie sich anhören, was sie Anfang des Jahres erdulden musste. Vor allem der Wortlaut der Drohung, die in der gemeinsamen Wohnung ausgestoßen wurde, erschüttert sie aufs Neue: „Du kommst hier nicht mehr lebend raus, ich bringe dich um!“
Erst einen Monat zuvor war ihr gemeinsames Kind auf die Welt gekommen. Und die Frau berichtet, dass es immer wieder verbale Auseinandersetzungen gab, sie aber gehofft habe, „dass alles gut wird“. Nach diesem angeklagten Vorfall habe sie so große Angst vor dem Le- bensgefährten bekommen, dass sie kurze Zeit danach zu den Eltern geflohen sei, wo sie bis heute wohne.
Etwas gefasster spricht die Zeugin von den Notizen, die sie sich „nach jedem Vorfall“gemacht hat. Auf die Frage nach dem Warum sagt die Frau: „Ich litt schon bald, nachdem wir im Sommer 2017 zusammengezogen waren, unter Angstzuständen, fühlte mich kontrolliert. Deshalb begab ich mich in psychotherapeutische Behandlung. Die Aufzeichnungen waren Teil der Therapie.“
Die Tat selber streitet der Angeklagte zwar nicht ab, aber den Zeitpunkt. „Das war bereits fünf Monate zuvor“, sagt er und wirft der Zeugin vor, ihn damals mehrmals auf den Kopf geschlagen zu haben. Wie man sich an dem in der Anklage genannten Tag „lediglich ein Wortgefecht geliefert hat“. Aus seiner Sicht verständlich, weil er nach der schon Monate vor der Geburt des Kindes geschlossenen Vereinbarung, das alleinige Sorgerecht der Mutter zu übertragen, ein Umgangsrecht für sich erwirken wollte.
Der Mann gibt im Laufe seiner Einlassung zu, dass er „verbal ausfallend und verletzend sein kann“. Und das schon viele Jahre und immer wieder. Termine beim Psychologischen Dienst und das zeitweilige Einnehmen entsprechender Medikamente seien „Maßnahmen, um das in den Griff zu bekommen“. Mehrmals bekräftigt er zudem: „Ich versuche alles, um mein Kind zu sehen.“Was ihm aber bislang verwehrt wurde. Dies sei auch der Grund, „warum ich keinen Unterhalt zahle“.
Während die Staatsanwältin schon deshalb der Zeugin glaubt, „weil sie auch positive Momente erwähnt hat und zwischen den Geschichten hin und her springen konnte“, hält der Richter vor Augen, dass die Aussagen der Zeugin „etwas dünn wurden, wenn sie auf den Kern der Vorwürfe zu sprechen kam“. Dennoch hält er den Anklagevorwurf für zutreffend. Und er vergisst nicht, die Vorverurteilungen wegen anderer Aggressionsdelikte mit in die Waagschale zu werfen.
Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldauflage hält der Richter für nicht durchsetzbar. Wörtlich sagt er in seiner Urteilsbegründung: „Die finanziellen Verhältnisse sehen nicht gerade rosig aus.“Und den Angeklagten fordert er dazu auf: „Zahlen Sie lieber Ihren Kindesunterhalt.“