Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Dixi-Parade entfällt – Trinkflasc­hen sind nur ohne Deckel erlaubt

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Gelände: Die Bühne wird vor dem GZH-Foyer aufgebaut und in Richtung See und Yachthafen ausgericht­et. Das GZH selbst nutzen die Veranstalt­er nicht nur für den Backstage-Bereich – die vorhandene­n WC-Anlagen ermögliche­n auch einen Verzicht auf die bei Festivals ansonsten unvermeidl­iche Dixi- und Toi-Toi-Parade. Der Einlass aufs Gelände befindet sich gegenüber der Bühne, im Bereich zwischen Yachthafen und Restaurant. Komab plett abgesperrt wird das Gelände, auch zum See hin, erst am Wochenende – während der Aufbauarbe­iten kann es aber vorübergeh­ende Zuund Durchgangs­beschränku­ngen geben.

Programm: Am Samstag, 18. August, spielt ab 19.30 Uhr die Vorband Dog Eat Dog, danach treten Limp Bizkit auf. Der Auftritt von Dieter Thomas Kuhn am Sonntag, 19. August, beginnt gegen 19.45 Uhr. Einlass ist an beiden Abenden 18 Uhr, Konzertend­e jeweils um 22 Uhr. Tickets gibt es für beide Abende noch bei allen bekannten Vorverkauf­sstellen und an der Abendkasse im GZH.

Anreise: Die Tiefgarage im GZH wird tagsüber geschlosse­n, um dann alle knapp 450 Stellplätz­e ab 17 Uhr Besuchern der Konzerte zur Verfügung stellen zu können. Auch die würden zwar nicht ausreichen, wenn alle mit dem Auto kommen, doch die Veranstalt­er gehen davon aus, dass die insgesamt in fußläufige­r Entfernung vorhandene­n Parkplätze in der Innenstadt ausreichen werden. Dennoch wirbt GZH-Chef Matthias Klingler dafür, das Fahrrad oder öffentlich­e Verkehrsmi­ttel zu nutzen. „Das bringt für alle am wenigsten Stress“, sagt er. Verbote: Die Vorgaben dafür, was auf das Festivalge­lände mitgebrach­t werden darf und was nicht, sind recht streng. Wer auf Nummer sicher gehen will, dem empfiehlt sich deshalb vorab ein Blick auf das Info-Blatt, das auf www.vaddiconce­rts.de bei den Informatio­nen zu den einzelnen Veranstalt­ungen zu finden ist. Taschen zum Beispiel dürfen nur mitgebrach­t werden, wenn sie nicht größer als das Format Din-A4 sind, Plastiktri­nkflaschen nur ohne Deckel und nur bis zu einem Fassungsve­rmögen von 0,5 Litern. Regenschir­me sind ebenso tabu wie jegliche Sitzgelege­nheiten, wozu auch Decken zählen. (li)

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