Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Freie Schule Allgäu kann vorerst weitermachen
Verwaltungsgericht: Entzug der Sekundarstufenanerkennung wird ausgesetzt
WANGEN - Über dem Start der Freien Schule Allgäu (FSA) ins neue Schuljahr hängt eine Art Damoklesschwert. Der Wangener Privatschule an der Spinnereistraße wurde vom Regierungspräsidium die Genehmigung zum Betrieb der Sekundarstufe entzogen, nun hofft die FSA, dass das Verwaltungsgericht ihrem Eilantrag gegen den RP-Bescheid stattgibt. Bis zu einer Entscheidung ist der von der Behörde angeordnete Vollzug ausgesetzt.
Über das Fortbestehen der Freien Schule Allgäu entscheiden nun Juristen. Konkret sind dies der Fachanwalt, den die FSA zu Rate gezogen hat, und das Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Das VG geht aktuell davon aus, dass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung des von der Schule angestrengten Eilverfahrens „von Vollzugsmaßnahmen durch das Regierungspräsidium Tübingen abgesehen“wird. „Diesem Wunsch kommt das Regierungspräsidium nach“, heißt es in einer eigens dafür erstellten RP-Pressemitteilung vom Freitagnachmittag. Und weiter: „Somit können die Schüler der Freien Schule Allgäu e.V. auch in den Sekundarklassen am kommenden Montag und bis zur Entscheidung über die Anträge wie gewohnt die Schule besuchen.“Die Situation und die Stimmung an der Freien Schule sind entsprechend angespannt. Dies wurde auch am Elterninfoabend am Donnerstagabend deutlich. „Wir haben mit offenen Karten gespielt und deutlich gemacht, dass wir weitermachen wollen und dafür auch die nötigen Voraussetzungen erfüllen“, sagt Stefan Schmaus, seit einigen Monaten Vorsitzender des FSA-Trägervereins. Die Kommunikation mit dem Regierungspräsidium als Rechtsaufsicht bezeichnet der Aichstettener als „kompliziert“, die Vorgehensweise der Behörde als „nicht gerade partnerschaftlich“.
Was in den vergangenen Monaten passiert ist, stellt Schmaus auf SZNachfrage im Kern so dar: Nachdem im vergangenen Schuljahr drei Lehrer die Freie Schule verlassen hatten, sei das Regierungspräsidium auf die Schule zugekommen. In der Folgezeit ging es demnach in erster Linie um Fragen zur personellen Ausstattung, konkret um ausreichend qualifizierte Fachkräfte in prüfungsrelevanten Fächern. Laut Schmaus seien die Bemühungen der Schule um neue Lehrer vom RP nicht gewürdigt worden, im Juli sei dann ein erster „Bescheid über die staatliche Anerkennung“gekommen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Gefahr des Entzugs der Genehmigung für die Sekundarstufe bestehe, sollte sich die Lehrersituation nicht verbessern. Daraufhin schaltete die FSA einen Fachanwalt ein, der gegen den letzten Passus Klage eingereicht und schließlich eine aufschiebende Wirkung bis Mitte August erreicht habe.
„Obwohl die Lage schwierig ist, haben wir noch im Juli zwei Lernbegleiter und drei voll ausgebildete Lehrer gefunden, die sogar eine bessere Qualifikation haben als das Personal, das uns verlassen hat“, sagt Stefan Schmaus. „Das Kollegium und der Fachanwalt bestätigten uns, dass dies für eine Privatschule völlig ausreichend ist.“Das Regierungspräsidium sei jedoch immer noch nicht zufrieden gewesen und habe außerdem fehlende Technikräume bemängelt. Auch hier habe die Freie Schule nachgebessert und eine Kooperation mit der Waldorfschule getroffen.