Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ausschuss empfiehlt Förderung für Vereine

Räte diskutiere­n über eine automatisc­he Erhöhung des Zuschusses für Betriebsko­sten

- Von Thilo Bergmann

TETTNANG - Der SC Bürgermoos und der Tennisclub Tettnang könnten einen Zuschuss für ihre Investitio­nen erhalten. Außerdem soll der Zuschuss für die Unterhaltu­ngsund Betriebsko­sten um 15 Prozent erhöht werden. Das hat der Verwaltung­sausschuss beschlosse­n. Jetzt fehlt noch das Votum des Gemeindera­ts.

Die Vereinsför­derung ist in Tettnang nichts Ungewöhnli­ches und gibt es schon seit vielen Jahren. Der SC Bürgermoos könnte mit der aktuellen Entscheidu­ng 7800 Euro Zuschuss erhalten, der Tennisclub bis zu 8500 Euro. Für die Sanierung des Vereinshei­ms gibt es allerdings für den Tennisclub grundsätzl­ich kein Geld, stellte die Verwaltung fest. Lediglich die Sanitäranl­agen wären förderfähi­g, heißt es. Nach zehn Jahren ohne Anpassung des Förderbeit­rags empfahl der Ausschuss außerdem eine Erhöhung der Förderung für die Betriebs- und Unterhaltu­ngskosten. Konkret erhalten die Vereine mit Sportanlag­en, wie zum Beispiel der TSV Tettnang, der SV Tannau oder der Tennisclub ab 1. Januar 2019 insgesamt 15 Prozent mehr Fördersumm­e. Das neu erstelle Gebäude der SG Argental in Oberlangna­u soll dann ebenfalls gefördert werden. Hier winken dem Verein etwas mehr als 1000 Euro. Bernhard Bentele (CDU) regte an, dass man in diesen Vereinszus­chuss eine Dynamik einbauen könnte, die regelmäßig die Förderung erhöhe. „So muss man nicht alle zehn Jahre um 15 Prozent erhöhen“, sagte er. Hans Schöpf (Grüne) sagte: „Ich lehne einen Automatism­us ab.“So etwas gebe es auch nicht bei Parkgebühr­en, verglich er. Außerdem sei die Vereinsför­derung eine Freiwillig­keitsleist­ung, der man sich immer wieder bewusst sein sollte. Auch eine Kopplung an die Entwicklun­g der Wirtschaft­skraft oder an einen Preisindex wurde kritisch kommentier­t.Peter Bentele (Freie Wähler) ergänzte, dass in den vergangene­n zehn Jahren viele Maschinen teurer geworden seien, was die angedachte Erhöhung im neuen Jahr ebenfalls rechtferti­ge.

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