Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Wie Zweiräder sicher in Wohnmobil und Caravan mitreisen
Check der Fahrzeugpapiere ist ratsam – Trägersysteme benötigen eine amtliche Betriebserlaubnis
FRANKFURT (dpa) - Der Camper ist ein ganz spezieller Urlauber: Die meiste Zeit ist er auf Achse – selbst dann, wenn er am Ziel ist. „Denn immer mehr Caravan- und Wohnmobilurlauber nehmen ein eigenes Gefährt für die letzte Meile mit“, sagt Marc Dreckmeier vom Branchenverband CIVD. Nach Studien des Verbandes sei Radfahren nach dem Wandern schon lange Sportart Nummer zwei bei Caravaning-Urlaubern gewesen. „Mit dem Einzug der Pedelecs und E-Bikes steht das Fahrrad nun seit einigen Jahren auf dem ersten Platz.“Außerdem hätten viele Roller oder Motorräder dabei. Doch was muss bei der Mitnahme beachtet werden?
Die Fahrzeughersteller jedenfalls haben sich längst auf diesen Trend eingestellt und vor allem die Wohnmobile entsprechend ausgerüstet. Nicht nur, dass etliche Hersteller eine Heckgarage anbieten, die hoch genug ist für ein Zweirad, erklärt Dreckmeier. Zumindest gegen Aufpreis gebe es dafür oft auch ausfahrbare Rampen oder sogar Seilzüge, mit denen man schwere E-Bikes, Roller und Motorräder ohne übermäßige Kraftanstrengung in den Wagen wuchten kann. Allerdings besteht noch nicht überall eine Lademöglichkeit: „Aber wenn das Fahrzeug keine Steckdose in der Heckgarage hat, kann man immer noch über die Kabeltrommel oder via Verlängerungskabel aus dem Inneren heraus laden“, sagt Dreckmeier. Das geht natürlich nur, wenn Strom anliegt, in der Regel also eher auf dem Campingplatz und nicht während der Fahrt.
Wer keine Heckgarage hat oder den Platz dort für andere Utensilien benötigt, dem bleibt noch immer der Heckträger. Denn was es fürs Auto gibt, das wird auch für Freizeitfahrzeuge angeboten. „Das dürfte immer noch die häufigste Transportart für Bikes sein“, schätzt Dreckmeier. Zumal der Trend insgesamt zu kompakten Reisemobilen gehe und deshalb nur die Minderheit über eine Heckgarage verfüge, die groß genug für Fahrräder ist.
Aber die Mobilität für die letzte Meile beschränkt sich nicht allein auf Zweiräder. Denn je größer die Wohnmobile, desto größer sind auch die Garagen. Jedes Jahr kommen neue Luxusmodelle zu den Händlern, die im Bauch auch genügend Platz für Vierrädriges vom Quad bis zum Sportwagen vorhalten. Aber das sei ein verschwindend kleiner Markt, weiß Dreckmeier und beziffert den Verkauf auf jährlich etwa 100 Fahrzeuge.
Aus gutem Grund, sagt Michael Ebner, der selbst ein Luxuswohnmobil auf Basis des Mercedes-Lkw Actros entwickelt hat: Zwar hätte sein mindestens 500 000 Euro teurer Magellano reichlich Raum. „Doch der Platz ist für einen Pkw viel zu schade“, meint er. Wer wirklich ein Auto mitnehmen wolle, der sollte es wie etwa ein Boot auf dem Hänger an den Haken nehmen und sich dafür während des Urlaubs nicht mit weniger Quadratmetern beschränken als nötig, so Ebners Rat.
Festzurren oder einspannen
Egal, ob Mountainbike, Pedelec, Roller, Motorrad oder Auto – immer muss man beim Beladen ein paar Regeln beachten, sagt Hans-Georg Marmit von der Sachverständigenorganisation KÜS. Das gelte an erster Stelle natürlich für die fachgerechte Befestigung des Zweirads, damit es bei der Fahrt nicht in Bewegung gerät. „Unabhängig davon, ob im oder am Fahrzeug, muss man Räder oder Roller entsprechend festzurren oder einspannen.“Und Marmit rät zu einem Check der Fahrzeugpapiere: Höhen- oder Längenbeschränkungen sind zu beachten, und Trägersysteme benötigen eine amtliche Betriebserlaubnis.
Bußgelder bis 5000 Euro
Auch das Gewicht ist ein Thema. Denn wer sein Freizeitfahrzeug überlädt, dem drohen Strafen und bei einem Unfall Ärger mit der Versicherung, warnt der ADAC. Ab 25 Prozent Überladung werden in Deutschland bei einem Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen 140 Euro Bußgeld fällig, ab 30 Prozent sogar 235 Euro – und jeweils ein Punkt in Flensburg. Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, könne die Polizei sogar die Entladung des Wohnmobils anordnen, erklärt der Club. Und dabei komme man in Deutschland noch billig davon. So könnten in Österreich pauschal Bußgelder bis 5000 Euro verhängt werden, in Italien gehe es hinauf bis 1697 Euro, und in Spanien sehe der Katalog bis zu 2000 Euro Bußgeld vor. Wer das vermeiden will, muss zum Wiegen fahren oder Gewicht addieren. Einen Beladungsrechner bietet der ADAC auf seinen Internetseiten an.
Wohnmobil-Beladungsrechner des ADAC im Internet unter http://dpaq.de/fqlQE