Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Umstellung auf Sperrmüllkarten hat sich bewährt
Seit 2006 gibt’s im Bodenseekreis keine zentralen Abholtermine mehr - 3000 bis 3500 Tonnen Sperrmüll pro Jahr
FRIEDRICHSHAFEN - Als es im Bodenseekreis noch zentrale Termine zur Abholung von Sperrmüll gab, wirkten manche Straßenabschnitte am Vorabend dieser Termine fast so, als habe eine Bombe dort eingeschlagen. Vor allem dann, wenn Sammler auf der Suche nach Verwertbarem all das am Straßenrand Bereitgestellte bereits ausgiebig durchwühlt hatten. Mit der Umstellung auf das heutige Gutscheinkartensystem hat das Landratsamt dem Spuk vor zwölf Jahren ein Ende gesetzt. „Die Sammlung läuft jetzt viel geordneter und für alle planbarer ab“, sagt Robert Schwarz, Pressesprecher des Bodenseekreises.
Es waren vor allem zwei Ziele, die das Landratsamt dazu veranlasst haben, nach einem Versuchsjahr in Eriskirch, Langenargen, Kressbronn, Salem und Überlingen das Gutscheinkartensystem 2006 flächendeckend im Kreisgebiet einzuführen. Zum einen sollten Zustände wie eingangs beschrieben vermieden werden, zum anderen ging es darum, den Haushalten mehr Flexibilität zu geben, damit sie ihren Sperrmüll nicht mehr monatelang im Keller horten müssen, sondern je nach Bedarf zur Abholung anmelden können. Keine Auswirkungen hatte die Systemumstellung auf das Sperrmüllaufkommen. Das bewegt sich seit Jahren im Bereich zwischen 3000 und 3500 Tonnen pro Jahr.
Zum Jahreswechsel erhält jeder Haushalt im Bodenseekreis zwei Sperrmüllkarten, wobei eine auch dafür genutzt werden kann, um sperrige Abfälle selbst bei einem der drei Entsorgungszentren in ÜberlingenFüllenwaid, Friedrichshafen-Raderach und Tettnang-Sputenwinkel anzuliefern. „Das ist ein zusätzlicher Service für Bürger, die termingerecht Sperrmüll entsorgen müssen, zum Beispiel bei Umzug oder Neuanschaffung eines Möbelstücks“, erklärt Robert Schwarz. Und warum dürfen dann nicht beide Karten dafür genutzt werden? „Tendenziell kommen Selbstanlieferer überwiegend zur selben Zeit, nämlich an Samstagen und Brückentagen. Das führt zu langen Wartezeiten, Behinderungen und gefährlichen Situationen auf den Entsorgungszentren“, sagt Schwarz. Das wolle man vermeiden, weil das gelegentlich auch zu Unmut führe.
Als Sperrmüll gelten nicht verwertbare Abfälle, die aufgrund ihrer Größe nicht im Restmülleimer entsorgt werden können. Nicht verwertbar sind sie zum Beispiel dann, wenn sie aus unterschiedlichen Materialien bestehen, die sich nicht voneinander trennen lassen. Mit der Sperrmüllkarte dürfen aber auch verwertbare Abfälle zur Abholung angemeldet werden – nämlich Holz, Altmetall, Elektrogeräte und Altkleider. Beim Bereitstellen am Straßenrand sollten die Abfälle entsprechend sortiert werden. Wichtig ist das, weil die unterschiedlichen Abfälle zum Teil auch von unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt werden. „Die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens müssen die jeweils zu ladenden Materialien zügig und sicher aufladen können. Das geht nicht, wenn alles ineinander verkeilt auf einem Haufen liegt“, erklärt Schwarz.
Wer seine Abfälle nicht korrekt sortiert, muss damit rechnen, dass sie am Straßenrand stehen bleiben. Gleiches gilt für Gegenstände, die keiner der abholbaren Kategorien zuzuordnen sind – zum Beispiel Bauschutt oder alte Autoreifen. Außerdem dürfen Einzelstücke nicht schwerer als 50 Kilogramm und länger als zwei Meter sein. Die Gesamtmenge des Abfalls wiederum darf die Grenze von drei Kubikmetern nicht überschreiten.
Übrigens: Laut Paragraf 11 des Landesabfallgesetzes dürfen Müllsammler keine Gegenstände, die zur Abholung durch das Landratsamt bereitgestellt werden, mitnehmen. „Zulässig ist lediglich die Wegnahme einzelner Gegenstände durch Privatpersonen zum Eigengebrauch, sofern diese die öffentliche Ordnung nicht stört“, heißt es im Gesetzestext.
Für Fragen zur Abfallentsorgung steht die Abfallberatung des Bodenseekreises unter Telefon 07541 / 204 51 99 zur Verfügung. Detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung im Allgemeinen und zum Gutscheinsystem im Speziellen finden Interessierte auch im Internet unter www.bodenseekreis.de/ umwelt-landnutzung/ abfallentsorgung-privat