Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Wenn es nach der CDU geht, darf Christoph-45 künftig auch nachts abheben
CDU Bodenseekreis bringt beim Bezirksparteitag erfolgreich einen Antrag gegen ein Nachtflugverbot von Rettungshubschraubern ein
BODENSEEKREIS (sz) - Die CDU Bodenseekreis hat den Kreis mit 19 Delegierten beim Bezirksparteitag der CDU Württemberg-Hohenzollern in Rottenburg am Neckar vertreten. Der CDU-Kreisvorsitzende Volker Mayer-Lay – selbst Volljurist – wurde dabei in das parteiinterne Schiedsgericht gewählt, welches bei Streitigkeiten über Satzungsfragen zusammentritt, wie die Partei in einer Pressemitteilung schreibt. Ein von der Kreis-CDU eingereichter Antrag zur Aufhebung des Nachtflugverbotes für Rettungshubschrauber wurde einstimmig angenommen. Neben einer Podiumsdiskussion zum Thema „Kommunen stärken – Zukunft schaffen“und der Beratung über eingegangene Anträge, war EU-Kommissar Günther Oettinger zu Gast.
Nachdem das Thema Nachtflugverbot bereits, trotz parteiübergreifender Bemühungen, seit Jahren nicht erfolgreich einer gesetzlichen Änderung zugeführt werden konnte, wählte die CDU Bodenseekreis den Weg, einen entsprechenden Antrag in Anwesenheit vieler Landtagsabgeordneter und Parteifunktionäre direkt in die Bezirkspartei einzuspeisen, schreibt die CDU weiter. Die medizinische Hilfe müsse Vorrang vor Lärmschutz haben, die entsprechende Gesetzeslage sei zu korrigieren, fordert der Antrag.
Menschenleben vor Lärmschutz
Kreisvorsitzender Volker Mayer-Lay berichtete, dass der einzige Rettungshubschrauber in Baden-Württemberg, der eine Betriebserlaubnis für 24 Stunden habe, in VillingenSchwenningen stationiert sei und aus Lärmschutzgründen nur 1,3-mal pro Nacht ausrücken dürfe. Er hofft auf baldige Gesetzesänderung. Für die Region Bodensee-Oberschwaben und das gesamte Südwürttemberg-Hohenzollern sei bei akuten Notfällen, bei denen es oftmals um Minuten geht, die Verfügbarkeit von Rettungshubschraubern in der Nacht weiterhin nicht zufriedenstellend, so Volker Mayer-Lay. Rettungswagen böten in diesen Fällen – aus reinen Zeitgründen – keine adäquate Alternative. „Es ist nicht vermittelbar, dass Nachtflüge vom Ausland, also auch von der Schweiz aus, geflogen werden dürfen, jedoch nicht in lebensrettenden Fällen beispielsweise von Friedrichshafen aus“, sagte Mayer-Lay. Dies auch im Hinblick darauf, dass andere Bundesländer deutlich flächendeckender Nachtflugstandorte für die Rettung anböten und darüber hinaus Einsätze von Polizeihubschraubern diesen Einschränkungen nicht unterlägen. Auch der Standort Friedrichshafen mit seinem „Christoph-45“bietet gute Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Nachtflügen, da die Einsatzzahlen hier sehr hoch sind. Der im Mai 2018 in Friedrichshafen neu angeschaffte, sieben Millionen Euro teure Helikopter H135 habe darüber hinaus die technischen Eigenschaften für den Nachteinsatz. Auch EU-Kommissar Günther Oettinger lobte den von der CDU Bodenseekreis eingebrachten Antrag ausdrücklich, heißt es weiter.