Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Herbstwende im Sommermärchen-Skandal
Ex-DFB-Bossen wird nicht der Prozess gemacht – Geld zurück für DFB?
FRANKFURT (dpa/SID) - Die dunklen Schatten über dem Sommermärchen sind zwar immer noch nicht vertrieben, aber zumindest juristisch müssen die früheren DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt wohl keine Konsequenzen mehr befürchten. Das Landgericht Frankfurt lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die drei ehemaligen Spitzenfunktionäre ab, die im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft 2006 wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt worden waren. Der DFB darf nach dieser Entscheidung sogar mit Rückzahlungen aus der Steuerkasse von rund 20 Millionen Euro rechnen.
„Die Kammer hat keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen“, sagte ein Landgerichtssprecher. Er verwies aber darauf, dass die Staatsanwaltschaft innerhalb von einer Woche noch Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen kann. „Das wird geprüft“, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
„Ich habe immer betont, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe völlig haltlos sind. Jetzt bin ich einfach nur sehr erleichtert“, sagte Niersbach. Nicht ganz so euphorisch äußerte sich Zwanziger: „Die Entscheidung ist gut und sachgerecht.“Schmidt ließ über seine Anwälte eine Erklärung verbreiten „Wie die Verteidigung bereits vom ersten Tag der Ermittlungen – vor drei Jahren – vorgetragen hat, hat Herr Schmidt sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht“, hieß es: „Damit bleibt es dabei: Das Sommermärchen 2006 war die beste WM aller Zeiten.“Der Verband hatte die 6,7 Millionen 2005 als Kostenbeitrag zu einer WM-Gala verbucht, die aber nie stattgefunden hat. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren Adidas-Chef Robert LouisDreyfus. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.
DFB sieht sich bestätigt
Niersbach, Zwanziger und Schmidt war in der Anklage vorgeworfen worden, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband FIFA verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag seien in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt worden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Dem folgten die Richter des Landgerichts nicht: Nach Informationen der „Welt“geht aus ihrem Beschluss hervor, dass diese 6,7-Millionen-EuroZahlung des WM-Organisationskomitees „steuermindernd geltend“gemacht werden durfte.
Bestätigt sieht sich der DFB durch die Entscheidung des Landgerichts in seiner Rechtsauffassung, dass es sich bei den 6,7 Millionen Euro um eine „Betriebsausgabe“handele. „Wir hoffen, dass es gelingt, möglichst schnell Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren herzustellen“, erklärte DFB-Präsident Reinhard Grindel. Die Entscheidung ist ein Befreiungsschlag für den DFB und seine Ex-Funktionäre. Doch die moralischen Zweifel an der Integrität der WM-Beschaffer um Franz Beckenbauer bleiben.