Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ausschuss sieht es anders als das Verwaltungsgericht
Räte lehnen Werbeanlage auf Monofuß nahe Kreuzung in Buch ab – Ablenkung für Autofahrer befürchtet
MECKENBEUREN - Der Technische Ausschuss (TA) weicht nicht von seiner Linie ab: In der jüngsten Sitzung hat das Gremium einhellig einen Antrag abgelehnt, der auf die Errichtung einer beleuchteten Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung abzielt. Auf einem Monofuß soll sie in der Hauptstraße in Buch zu stehen kommen – auf dem Eckgrundstück in den EVS-Weg hinein. Allerdings dürfte mit diesem Votum noch nicht das letzte Wort gesprochen sein...
Die Vorgeschichte hatte Patrick Gohl parat: Wie der Amtsleiter Bauordnungsrecht erinnerte, hatte der TA einem ähnlichen Gesuch im April 2017 das Einvernehmen versagt. Neu in dem jetzigen Antrag war, dass die Werbeanlage 2,50 Meter von der Straße abgerückt ist.
Als Grund für die Ablehnung war damals die Art der Nutzung genannt worden – eine Sicht, die die Baurechtsbehörde teilte. Zudem war der Bauantrag auch noch mit der Begründung abgewiesen worden, dass sich das Vorhaben aufgrund der Höhe nicht in die Umgebung einfüge.
Gemengelage macht’s möglich
Wie Gohl berichtete, hat der Antragsteller gegen die Entscheidung geklagt. Im August 2018 schlug das Verwaltungsgericht Sigmaringen ein neues Genehmigungsverfahren vor. Vorangegangen war eine Verhandlung vor Ort: In ihr legte das Verwaltungsgericht dem Protokoll zufolge fest, dass die Umgebung als eine Gemengelage zu beurteilen ist, welche durch eine landwirtschaftliche Nutzung, eine Wohnnutzung und eine umfassende gewerbliche Nutzung geprägt ist. Weiter führte das Gericht aus, dass sich eine Fremdwerbeanlage als gewerblicher Betrieb nach der Art in die Umgebung einfügt.
Zudem sprach das Gericht die Empfehlung aus, informell im Vorfeld abzuklären, welcher Standort eine Aussicht auf Genehmigung hat – dass also der Standort womöglich zu verschieben sei. Wie Patrick Gohl im TA ausführte, sei die informelle Abklärung nicht erfolgt, vielmehr liege nun ein neuer Bauantrag vor.
Der Antragsteller ist demnach in der neuen Planung 2,50 m von der Straße abgerückt und hat in den Antragsunterlagen eine nicht maßstäbliche Fotomontage beigelegt. Aus den Planunterlagen lasse sich laut Gohl vermuten, dass die Werbeanlage (Gesamthöhe 5,20 Meter) niedriger ist als die Außenwandhöhe an der Giebelseite der Bebauung in der Hauptstraße (Außenwandhöhe 6,33 Meter und Firsthöhe 11,24 Meter). Ein Beleg sei in den Unterlagen nicht zu erkennen, da die Umgebungsbebauung nicht dargestellt ist.
„Fußgänger und Radler wichtiger“
Gohl informierte zudem, dass eine Bauvoranfrage auf den Flächen des Autohandels im Einmündungsbereich von der Hauptstraße in EVSWeg vorliege. Dieser Antrag stünde aber aktuell noch nicht zur Entscheidung, da die Vollständigkeit der Unterlagen durch die Baurechtsbehörde noch nicht bestätigt worden sei.
Ebenfalls lag zur Sitzung die Stellungnahme der Fachbehörde in puncto Verkehr noch nicht vor. Mit dem beschäftigten sich die Wortmeldungen von Katja Fleschhut und Annette Mayer (beide BUS): An einer solch großen Kreuzung dürfe es keine solche Ablenkung geben, so der Tenor – „da sind mir die Fußgänger und Radler wichtiger“, so Mayer.
„Das passt nicht ins Ortsbild“, war Eugen Lehles (Freie Wähler) Sicht. Wie er sah Karl Gälle mehrere Gründe gegen den Antrag – etwa dass Anlagen nur an der Stätte der Leistung für ein Produkt werben dürften. „Ich fühle mich ein bisschen verschaukelt“, hielt der CDU-Rat mit seinem Unmut nicht hinterm Berg – „da geht man einen halben Meter zurück – und schon passt es“, stieß ihm auf.
Da sich das Vorhaben nicht einfüge und vom Verkehr ablenke, lehnte es der TA ab. Ob es angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts dabei bleibt, muss sich zeigen.