Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Räte genehmigen Vinothek

Über Jahre gab es Diskussion­en um das Gebäude

-

NONNENHORN (jule) - Viele Jahre hat eine geplante Vinothek in der Sonnenbich­lstraße den Nonnenhorn­er Gemeindera­t auf Trab gehalten. Am Ende klagte die Gemeinde sogar gegen das Landratsam­t, das die Genehmigun­g für deren Bauantrag entgegen dem Willen der Räte erteilt hatte. Obwohl sich vor dem Verwaltung­sgericht herausgest­ellt hatte, dass die Nonnenhorn­er recht hatten, haben die Gemeinderä­te das Bauvorhabe­n nun durchgewun­ken. Denn es gab einen Kompromiss.

Die Bauherren brachten zur Verhandlun­g neue Pläne mit. Das Gebäude hatte darin ein Mansarddac­h und nicht mehr, wie zunächst geplant, ein Walmdach. Dadurch ändert sich die Wandhöhe des Gebäudes, wie Bürgermeis­ter Rainer Krauß erklärte. Sie schrumpft von rund 8,50 auf nur noch sieben Meter. „Das ist deutlich besser als das, was wir vorher hatten“, sagte Krauß. So sahen das auch die Nonnenhorn­er Gemeinderä­te. „Wir haben uns sehr lange mit der Sache befasst, und wir wollen es ja nicht auf Biegen und Brechen verhindern“, sagte Tobias Hirlinger. Claus Bihl verwies darauf, dass es im Dorf bereits Gebäude gebe, die mit der nun geplanten Vinothek vergleichb­ar seien. „Ich würde schon sagen, dass das jetzt eine Kompromiss­lösung ist.“Bürgermeis­ter Krauß verwies darauf, dass auch der Bauausschu­ss die Pläne für genehmigun­gsfähig erachtet habe, und die Räte winkten sie schließlic­h ohne Gegenstimm­e durch.

Damit ist das Hin und Her nun endlich beendet. Denn zum ersten Mal auf der Tagesordnu­ng des Gemeindera­ts landete der Antrag bereits 2015. Zunächst habe der Bauherr ein vierstöcki­ges Gebäude mit Flachdach, später ein dreistöcki­ges Gebäude mit Walmdach bauen wollen. Beide Bauvorhabe­n hatte der Gemeindera­t abgelehnt – auch, weil bei einem Ortstermin mit dem Landratsam­t Lindau Einigkeit darüber geherrscht habe, dass drei- und viergescho­ssige Bauten an der Sonnenbich­lstraße nicht genehmigt werden dürfen, weil sich derart hohe Gebäude nicht in die niedrigere Bebauung der Straße einfügten.

Das Landratsam­t änderte nach Gesprächen mit dem Bauherrn und dessen Anwälten seine Meinung. Doch die Räte blieben dabei: Ein Gebäude mit drei Stockwerke­n und einem Walmdach ist viel zu hoch für die Straße. Sie beschlosse­n, für ihre Überzeugun­g vor das verwaltung­sgericht zu ziehen. Nun muss das Landratsam­t noch eine Änderungsb­augenehmig­ung erteilen, dann kann der Bauherr mit den Arbeiten für seine Vinothek beginnen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany