Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Räte genehmigen Vinothek
Über Jahre gab es Diskussionen um das Gebäude
NONNENHORN (jule) - Viele Jahre hat eine geplante Vinothek in der Sonnenbichlstraße den Nonnenhorner Gemeinderat auf Trab gehalten. Am Ende klagte die Gemeinde sogar gegen das Landratsamt, das die Genehmigung für deren Bauantrag entgegen dem Willen der Räte erteilt hatte. Obwohl sich vor dem Verwaltungsgericht herausgestellt hatte, dass die Nonnenhorner recht hatten, haben die Gemeinderäte das Bauvorhaben nun durchgewunken. Denn es gab einen Kompromiss.
Die Bauherren brachten zur Verhandlung neue Pläne mit. Das Gebäude hatte darin ein Mansarddach und nicht mehr, wie zunächst geplant, ein Walmdach. Dadurch ändert sich die Wandhöhe des Gebäudes, wie Bürgermeister Rainer Krauß erklärte. Sie schrumpft von rund 8,50 auf nur noch sieben Meter. „Das ist deutlich besser als das, was wir vorher hatten“, sagte Krauß. So sahen das auch die Nonnenhorner Gemeinderäte. „Wir haben uns sehr lange mit der Sache befasst, und wir wollen es ja nicht auf Biegen und Brechen verhindern“, sagte Tobias Hirlinger. Claus Bihl verwies darauf, dass es im Dorf bereits Gebäude gebe, die mit der nun geplanten Vinothek vergleichbar seien. „Ich würde schon sagen, dass das jetzt eine Kompromisslösung ist.“Bürgermeister Krauß verwies darauf, dass auch der Bauausschuss die Pläne für genehmigungsfähig erachtet habe, und die Räte winkten sie schließlich ohne Gegenstimme durch.
Damit ist das Hin und Her nun endlich beendet. Denn zum ersten Mal auf der Tagesordnung des Gemeinderats landete der Antrag bereits 2015. Zunächst habe der Bauherr ein vierstöckiges Gebäude mit Flachdach, später ein dreistöckiges Gebäude mit Walmdach bauen wollen. Beide Bauvorhaben hatte der Gemeinderat abgelehnt – auch, weil bei einem Ortstermin mit dem Landratsamt Lindau Einigkeit darüber geherrscht habe, dass drei- und viergeschossige Bauten an der Sonnenbichlstraße nicht genehmigt werden dürfen, weil sich derart hohe Gebäude nicht in die niedrigere Bebauung der Straße einfügten.
Das Landratsamt änderte nach Gesprächen mit dem Bauherrn und dessen Anwälten seine Meinung. Doch die Räte blieben dabei: Ein Gebäude mit drei Stockwerken und einem Walmdach ist viel zu hoch für die Straße. Sie beschlossen, für ihre Überzeugung vor das verwaltungsgericht zu ziehen. Nun muss das Landratsamt noch eine Änderungsbaugenehmigung erteilen, dann kann der Bauherr mit den Arbeiten für seine Vinothek beginnen.