Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Richtig gerüstet für Eis und Schnee

Hauseigent­ümer haben eine Räum- und Streupflic­ht – Sand, Splitt oder Granulat als Alternativ­e zu Salz

- Von Katja Fischer

Bereit für den ersten Schneefall? Schon Splitt für die glatten Wege gekauft? Hausbesitz­er sind verpflicht­et, Gehwege und mitunter auch die Straße vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen, erklärt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin. Das gilt, sofern die Gemeinde dies auf Eigentümer übertragen hat. Daher sollte man sich rechtzeiti­g mit Streumitte­l ausrüsten. Ein Überblick:

Welches Streumitte­l ist das beste?

Einfach mit einer Tüte Streusalz dem Schnee zu Leibe zu rücken, ist keine gute Idee – selbst wenn Bauund Supermärkt­e dieses anbieten. „Das ist in den meisten Kommunen verboten und wird mit einem Bußgeld belegt“, erklärt Laura Schoen vom Umweltbund­esamt in DessauRoßl­au. Das Salz schadet Bäumen und anderen Pflanzen, Tieren und Gewässern, aber auch Fahrzeugen und Bauwerken. Nur bei hartnäckig­en Vereisunge­n und an Gefahrenst­ellen, zum Beispiel auf Treppen, ist laut Schoen in einigen Kommunen die sparsame Verwendung von Streusalz erlaubt.

Die Alternativ­en sind abstumpfen­de Streumitte­l wie Sand, Splitt oder Granulat. Sie schmelzen das Eis nicht ab, wie es Salz tut. Sie erhöhen die Griffigkei­t, indem sie sich mit der Glätteschi­cht verzahnen. Um eine ausreichen­de Wirkung zu erzielen, sollten sie möglichst dicht gestreut werden. „Nach der Schneeschm­elze kann das Streugut dann wieder zusammenge­kehrt und beim nächsten Schneefall wieder verwendet werden“, rät Schoen.

Wann muss ich streuen oder Schnee schippen?

Die meisten Städte und Gemeinden übertragen die Pflicht zur Reinigung der Wege, die am Grundstück liegen, auf den jeweiligen Haus- und Grundstück­seigentüme­r. Im Rahmen diezeichne­t.“ ser Verkehrssi­cherungspf­licht haben sie dafür zu sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Die Gehwege sind in der Regel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr eis- und schneefrei zu halten, an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr. Lokale Ausnahmen sind möglich.

Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d betont: „Bei andauernde­m Schneefall müssen Eigentümer aber nicht ständig fegen und räumen. Es ist in Ordnung, damit anzufangen, wenn sich ein Ende des Schneefall­s ab- Aus praktische­r Sicht ist hingegen das schnelle Reagieren besser: Nämlich dann anzufangen, wenn der Schnee noch frisch ist. „Wartet man ab, ist der Schnee unter Umständen schon festgetret­en und oft mit Schippe oder Besen nicht mehr richtig zu entfernen“, erklärt Schoen vom Umweltbund­esamt. „An diesen Stellen bilden sich schnell Vereisunge­n.“

Wer ist zuständig – Vermieter oder Mieter?

Vermieter können ihre Räumpflich­t durch eine entspreche­nde Regelung im Mietvertra­g auch auf ihre Mieter übertragen. Die Überwachun­gspflicht verbleibt aber bei ihnen. „Der Vermieter muss dann regelmäßig kontrollie­ren, ob die Mieter die Aufgabe auch ordnungsge­mäß ausführen“, erklärt Wagner. Das kann aufwendig sein. Daher könnte man auch eine Firma mit der Schneeräum­ung beauftrage­n. „Dann ist man auch in einem harten Winter auf der sicheren Seite“, so die Wohnexpert­in.

Wie umfassend muss ich Wege von Schnee und Eis befreien?

● Es muss nicht der gesamte Gehsteig an der Straße geräumt werden. Bei Gehwegen ohne besondere Verkehrsbe­deutung ist es ausreichen­d, einen Streifen zu streuen, der es zwei Fußgängern ermöglicht, vorsichtig aneinander vorbeizuko­mmen. „Der Laufweg sollte mindestens einen halben Meter breit sein“, erklärt Wagner. Auf dem geräumten Streifen sollte man danach sicher laufen können, man braucht ihn aber nicht vollständi­g von Schnee und Eis zu befreien. Denn bei schwierige­n Witterungs­bedingunge­n müssen auch Fußgänger besonders vorsichtig sein.

Wie wird das Schneescha­ufeln einfacher?

Das klassische Werkzeug zum Räumen ist die Schneescha­ufel. Um leicht und effektiv schippen zu können, darf sie nicht zu schwer sein. „Es empfiehlt sich, im Geschäft mehrere Modelle anzuschaue­n und entspreche­nd der Körpergröß­e auszusuche­n“, sagt Wilhelm Sonntag vom TÜV Rheinland.

Entscheide­nd sind auch die Untergründ­e auf Gehwegen und Straßen. „Die wegen ihres geringen Gewichts beliebten Schaufeln aus Aluminium eignen sich in erster Linie für die Arbeit auf glatten Untergründ­en. Auf Kopfsteinp­flaster oder Gehwegplat­ten zerkratzt ihre Oberfläche beim Einsatz schnell.“Bei glatten Wegen seien Schneescha­ufeln mit einer Gummilippe ratsam, die ein Wegrutsche­n verhindert.

Schneeräum­en ist anstrengen­d und geht vor allem auf den Rücken. „Modelle mit leicht geschwunge­nem Stiel und ergonomisc­hem Griff, dem Y- und D-Griff, erleichter­n die Arbeit – vor allem dann, wenn der Schnee nicht nur zur Seite geschippt, sondern zusätzlich aufgetürmt werden muss“, erklärt Sonntag. Im Fachhandel werden auch Schneescha­ufeln mit auswechsel­baren Griffen oder Stielen angeboten. Diese können unkomplizi­ert getauscht werden, wenn mal eine andere Person die schweißtre­ibende Arbeit übernimmt. (dpa)

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FOTO: BENJAMIN NOLTE/DPA Schnee schieben muss sein: Haus- und Grundstück­seigentüme­r sind in der Pflicht, wenn der Winter die Gehwege einschneit.

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