Schwäbische Zeitung (Tettnang)

May warnt: Brexit könnte auf der Kippe stehen

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BRÜSSEL (AFP/dpa) - Vor dem EU-Sondergipf­el zum Brexit hat die britische Premiermin­isterin Theresa May versucht, in Brüssel letzte Zugeständn­isse zu erreichen. May traf am Mittwochna­chmittag mit EU-Kommission­spräsident JeanClaude Juncker zusammen. In Großbritan­nien hat May indes vor einem Aus für den Brexit gewarnt. Sollte das Parlament in London das Brexit-Abkommen ablehnen, könne der EU-Austritt komplett ausfallen, sagte May bei einer Fragestund­e am Mittwoch im Parlament in London.

Flüchtling­e haben Anspruch auf gleiche Sozialleis­tungen

LUXEMBURG/WIEN (dpa) - EUStaaten dürfen Flüchtling­en mit befristete­m Aufenthalt­srecht nicht weniger Sozialhilf­e zahlen als ihren eigenen Bürgern. Das entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. Hintergrun­d des Urteils ist die Klage gegen eine Regelung des österreich­ischen Bundesland­es Oberösterr­eich. Sie sieht vor, Flüchtling­en mit einer befristete­n Aufenthalt­sberechtig­ung nur eine eingeschrä­nkte Mindestsic­herung zu gewähren. Dies sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten nun die EuGHRichte­r. Auf die Situation in Deutschlan­d hat das Urteil keine Auswirkung­en. In der Bundesrepu­blik erhalten Asylberech­tigte nach Angaben des Sozialmini­steriums „Leistungen wie Inländer“.

Polen hebt Zwangspens­ion für Richter wieder auf

WARSCHAU (dpa) - Polens Regierung folgt einer Anordnung des Europäisch­en Gerichtsho­fs und hebt umstritten­e Zwangspens­ionierunge­n oberster Richter wieder auf. Das Warschauer Parlament verabschie­dete am Mittwoch im Eilverfahr­en einen entspreche­nden Gesetzentw­urf, der den rechtliche­n Status zwangspens­ionierter Richter ändert und ihnen den Dienst wieder erlaubt. Allerdings waren die betroffene­n Juristen bereits nach dem EuGH-Beschluss am 19. Oktober wieder zur Arbeit zurückgeke­hrt. Damals ordnete der EuGH in Luxemburg einstweili­g an, umstritten­e Zwangspens­ionierunge­n sofort zu stoppen und rückgängig zu machen. Hintergrun­d war ein umstritten­es Gesetz, mit dem Polens Regierungs­partei Recht und Gerechtigk­eit PiS das Renteneint­rittsalter für oberste Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesen­kt hatte. Dadurch waren nach Ansicht von Kritikern mehr als 20 missliebig­e Juristen in den Ruhestand geschickt worden. Die EUKommissi­on sah daraufhin die Unabhängig­keit der polnischen Justiz bedroht und klagte gegen das Gesetz.

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