Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Bürgermeisterwahl: Gericht begründet seine Entscheidung
FRIEDRI CH SHAFEN(ras )- Das V er wal tungs gericht Sigma ringen hat am Donnerstag die Entscheidung schriftlich begründet, dem Antrag eines Ex-Bewebers um die Bürgermeisters tell ein Friedrichshafen nicht zu entsprechen. Dieser ehemalige Bewerber, der seine Bewerbung selbst noch vor der Wahl zurückgezogen hatte, wollte die Besetzung der Stelle durch Dieter Stauber verhindern. Laut VHG-Entscheidung trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens, der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetzt.
Der Antragsteller hatte sich auf die Stellen ausschreibung bezogen und unterstellt, dass der gewählte Bewerber diese Voraussetzungen nicht erfülle. Er selbst war Beigeordneter einer Stadt in Baden-Württemberg und hatte sich mit einer E-Mail in Friedrichshafen für den Posten beworben. Mit einer E-Mail hat er dann am 1. Oktober um 7.16 Uhr seine Bewerbung zurückgezogen. Und das ist für das Gericht schließlich ausschlaggebend, weswegen der Antragsteller gar nicht berechtigt ist, einen solchen Antrag zu stellen. „Am 1. Oktober hatte abends der Gemeinderat Friedrichshafens Dieter Stauber „mit Stimmzetteln, die die sechs verbliebenen Bewerber bezeichneten“, so das Gericht, mit 25 Stimmen zum Beigeordneten gewählt.
Das Gericht sieht den Antrag des ehemaligen Mitbewerbers als unbegründet an, weil „die Voraussetzung für den Erlass einer Sicherung san ordnung gemäß Paragraf 123 Abs .1 Satz 1 VwGO nicht vorliegt. Hierzu gehört neben der Eilbedürftigkeit insbesondere, dass vom Antragsteller die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anordnung san spruchs, das heißt eines zu sichernden materiellen Rechtsanspruchs, glaubhaft gemacht werden. Dem Antragsteller steht jedoch nach Rücknahme seiner Bewerbung kein Bewerber verfahrens anspruch mehr zu .“
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei Gericht Beschwerde eingelegt werden. Und die Stadt wartet mit der Besetzung der Bürgermeister-Stelle diese Frist ab.