Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bürgermeis­terwahl: Gericht begründet seine Entscheidu­ng

-

FRIEDRI CH SHAFEN(ras )- Das V er wal tungs gericht Sigma ringen hat am Donnerstag die Entscheidu­ng schriftlic­h begründet, dem Antrag eines Ex-Bewebers um die Bürgermeis­ters tell ein Friedrichs­hafen nicht zu entspreche­n. Dieser ehemalige Bewerber, der seine Bewerbung selbst noch vor der Wahl zurückgezo­gen hatte, wollte die Besetzung der Stelle durch Dieter Stauber verhindern. Laut VHG-Entscheidu­ng trägt der Antragstel­ler die Kosten des Verfahrens, der Streitwert wird auf 5000 Euro festgesetz­t.

Der Antragstel­ler hatte sich auf die Stellen ausschreib­ung bezogen und unterstell­t, dass der gewählte Bewerber diese Voraussetz­ungen nicht erfülle. Er selbst war Beigeordne­ter einer Stadt in Baden-Württember­g und hatte sich mit einer E-Mail in Friedrichs­hafen für den Posten beworben. Mit einer E-Mail hat er dann am 1. Oktober um 7.16 Uhr seine Bewerbung zurückgezo­gen. Und das ist für das Gericht schließlic­h ausschlagg­ebend, weswegen der Antragstel­ler gar nicht berechtigt ist, einen solchen Antrag zu stellen. „Am 1. Oktober hatte abends der Gemeindera­t Friedrichs­hafens Dieter Stauber „mit Stimmzette­ln, die die sechs verblieben­en Bewerber bezeichnet­en“, so das Gericht, mit 25 Stimmen zum Beigeordne­ten gewählt.

Das Gericht sieht den Antrag des ehemaligen Mitbewerbe­rs als unbegründe­t an, weil „die Voraussetz­ung für den Erlass einer Sicherung san ordnung gemäß Paragraf 123 Abs .1 Satz 1 VwGO nicht vorliegt. Hierzu gehört neben der Eilbedürft­igkeit insbesonde­re, dass vom Antragstel­ler die tatsächlic­hen Voraussetz­ungen eines Anordnung san spruchs, das heißt eines zu sichernden materielle­n Rechtsansp­ruchs, glaubhaft gemacht werden. Dem Antragstel­ler steht jedoch nach Rücknahme seiner Bewerbung kein Bewerber verfahrens anspruch mehr zu .“

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei Gericht Beschwerde eingelegt werden. Und die Stadt wartet mit der Besetzung der Bürgermeis­ter-Stelle diese Frist ab.

Newspapers in German

Newspapers from Germany