Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Staatsanwa­ltschaft will gegen Höcke ermitteln

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ERFURT/CHEMNITZ (dpa) - Der Justizauss­chuss des Thüringer Landtages hat nach Angaben der AfDFraktio­n die Immunität ihres Vorsitzend­en Björn Höcke aufgehoben. Grund ist, dass die Staatsanwa­ltschaft Chemnitz Ermittlung­en gegen Höcke einleiten will. Die Ermittlung­sbehörde in Sachsen beantragte nach Angaben vom Freitag zwar keine Immunitäts­aufhebung, sondern nur die Genehmigun­g für ein Ermittlung­sverfahren. Nach den Regeln des Thüringer Parlaments ist die Immunitäts­aufhebung jedoch zwingend, bereits wenn Ermittlung­en gegen einen Abgeordnet­en eingeleite­t werden sollen und nicht erst, wenn eine Anklage droht. Bei dem Verfahren geht es nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft um eine mögliche widerrecht­liche Nutzung des Fotos eines Mordopfers. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vollkommen haltlos“, erklärte Höcke.

Verfassung­sgericht soll über Regeln zu Kindehen urteilen

KARLSRUHE (dpa) - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hält es für unvereinba­r mit dem Grundgeset­z, dass nach ausländisc­hem Recht geschlosse­ne Ehen mit Partnern unter 16 Jahren in Deutschlan­d automatisc­h unwirksam sind. Der für das Familienre­cht zuständige XII. Zivilsenat legte daher einen Fall des Oberlandes­gerichts Bamberg nach einem Beschluss vom Freitag dem Bundesverf­assungsger­icht zur Entscheidu­ng vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht in dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgeset­zes.

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