Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Staatsanwaltschaft will gegen Höcke ermitteln
ERFURT/CHEMNITZ (dpa) - Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat nach Angaben der AfDFraktion die Immunität ihres Vorsitzenden Björn Höcke aufgehoben. Grund ist, dass die Staatsanwaltschaft Chemnitz Ermittlungen gegen Höcke einleiten will. Die Ermittlungsbehörde in Sachsen beantragte nach Angaben vom Freitag zwar keine Immunitätsaufhebung, sondern nur die Genehmigung für ein Ermittlungsverfahren. Nach den Regeln des Thüringer Parlaments ist die Immunitätsaufhebung jedoch zwingend, bereits wenn Ermittlungen gegen einen Abgeordneten eingeleitet werden sollen und nicht erst, wenn eine Anklage droht. Bei dem Verfahren geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um eine mögliche widerrechtliche Nutzung des Fotos eines Mordopfers. „Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vollkommen haltlos“, erklärte Höcke.
Verfassungsgericht soll über Regeln zu Kindehen urteilen
KARLSRUHE (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hält es für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass nach ausländischem Recht geschlossene Ehen mit Partnern unter 16 Jahren in Deutschland automatisch unwirksam sind. Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat legte daher einen Fall des Oberlandesgerichts Bamberg nach einem Beschluss vom Freitag dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor und setzte das Verfahren aus. Der BGH-Senat sieht in dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes.