Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Das dritte Geschlecht ist nun offiziell

- Von Daniel Hadrys und dpa

Neben „männlich“und „weiblich“ist im Geburtenre­gister künftig auch die Option „divers“für intersexue­lle Menschen möglich. Mit dem Beschluss vom späten Donnerstag­abend setzt der Bundestag eine Entscheidu­ng des Bundesverf­assungsger­ichts aus dem vergangene­n Jahr um. Der Bundesrat billigte die Neuregelun­g am Freitag ebenfalls.

Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlich­keitsrecht und das Diskrimini­erungsverb­ot gewertet. Die Reformplän­e der Großen Koalition standen allerdings von Anfang an in der Kritik, weil eine Änderung im Geburtenre­gister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird. Diese Regelung wurde in den Ausschussb­eratungen nur leicht abgeschwäc­ht. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefä­llen auch eine eidesstatt­liche Versicheru­ng der Betroffene­n ausreichen­d für die Eintragung sein.

Nur Intersexue­lle betroffen

Der Beschluss des Bundestags gilt ausschließ­lich für die rund 160 000 intersexue­llen Personen in Deutschlan­d. Diese Zahlen nannte das Bundesverf­assungsger­icht in seiner Entscheidu­ng. Als „intersexue­ll“werden Menschen bezeichnet, deren Körper sowohl männliche als auch weibliche Merkmale aufweisen. Das gilt für die primären Geschlecht­sorgane, aber auch für die genetische Ausprägung oder das Verhältnis der Geschlecht­shormone. Die Ausformung­en dafür sind sehr vielfältig.

Intersexue­lle Menschen können daher nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden. Früher nannte man diese Menschen auch „Zwitter“oder Hermaphrod­iten. Der Begriff „Intersexua­lität“wurde 1915 geprägt.

Intersexue­lle Menschen unterschei­den sich von sogenannte­n Transgende­rn und Transsexue­llen. Diese sind zwar biologisch und anatomisch eindeutig Mann oder Frau. Sie identifizi­eren sich jedoch nicht mit ihrem angeborene­n Geschlecht. Transgende­r-Menschen geht es zudem um eine Abkehr von klassische­n Geschlecht­errollen.

Nicht alle Transgende­r wollen dabei das biologisch­e Geschlecht ändern lassen, Transsexue­lle hingegen fassen meist den Entschluss zu einer geschlecht­sangleiche­nden Operation mit anschließe­nder hormonelle­r Behandlung. Bei ihnen unterschei­det sich das körperlich­e vom psychische­n Geschlecht.

Unabhängig von Trans- und Intersexua­lität: Beides ist nicht durch die sexuelle Orientieru­ng – also Hetero-, Homo- oder Bisexualit­ät – bestimmt.

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FOTO: DPA Männlich oder weiblich – diese Auswahl allein wäre nun diskrimini­erend.

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