Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Das kann und darf die Drohne
Im Rahmen der Vorstellung der Wangener Drohne Yuneec H520 informierte Feuerwehrmann Siegfried Fenzlein auch über deren technischen Möglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Das knapp zwei Kilogramm schwere Gerät darf bis zu einer Höhe von 100 Metern eingesetzt werden. Zwar gelten für privat eingesetzte Drohnen zahlreiche gesetzliche Flugverbote (kein Einsatz über Menschenansammlungen, Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Industrieanlagen, Flughäfen und Einflugschneisen oder Polizei und Rettungskräften), Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind aber auch von einigen Auflagen befreit. Eingesetzt werden darf die Drohne nur zu dienstlichen Zwecken. Sechs Rotoren sorgen – selbst bei Ausfall eines Rotors – für hohe Sicherheit. Die Position kann jederzeit ermittelt werden. Gut 20 Minuten kann die Drohne mit einer Akkuladung in der Luft gehalten werden. Sie kehrt dann automatisch zum Ausgangspunkt zurück. Die Yuneec H520 ist mit zwei Kameras, darunter eine Wärmebildkamera, ausgestattet, deren Bilder übereinanderlegbar sind. In die Drohne sind eine Blackbox und eine Logbuchauswertung eingebaut. „Jeder Flug ist, mit Flugroute, nachvollziehbar“, sagt Fenzlein. Sie enthält außerdem zwei Steuereinheiten: „Ein Pilot fliegt, einer ist für die Kamera zuständig.“Die Bildfernübertragung auf den Monitor im Einsatzfahrzeug funktioniert bis zu einer Distanz von 1500 Metern. Eingesetzt werden kann sie zur Lageerkundung bei großen und hohen Einsatzobjekten oder Gefahrguteinsätzen, zur Lagebeobachtung, zur Erstellung von Übersichten der Einsatzstelle, zur Dokumentation oder bei einer Personensuche. Gestartet wird die Drohne auf einer „Start- und Landeplan“. Sie sorgt dafür, dass bei einer Staubaufwirbelung keine Schäden am Gerät entstehen. Die Alarmierung der Drohne erfolgt über die Leitstelle durch den Kreisbrandmeister. (swe)