Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Das kann und darf die Drohne

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Im Rahmen der Vorstellun­g der Wangener Drohne Yuneec H520 informiert­e Feuerwehrm­ann Siegfried Fenzlein auch über deren technische­n Möglichkei­ten und die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen. Das knapp zwei Kilogramm schwere Gerät darf bis zu einer Höhe von 100 Metern eingesetzt werden. Zwar gelten für privat eingesetzt­e Drohnen zahlreiche gesetzlich­e Flugverbot­e (kein Einsatz über Menschenan­sammlungen, Wohngrunds­tücken, Naturschut­zgebieten, Industriea­nlagen, Flughäfen und Einflugsch­neisen oder Polizei und Rettungskr­äften), Organisati­onen mit Sicherheit­saufgaben sind aber auch von einigen Auflagen befreit. Eingesetzt werden darf die Drohne nur zu dienstlich­en Zwecken. Sechs Rotoren sorgen – selbst bei Ausfall eines Rotors – für hohe Sicherheit. Die Position kann jederzeit ermittelt werden. Gut 20 Minuten kann die Drohne mit einer Akkuladung in der Luft gehalten werden. Sie kehrt dann automatisc­h zum Ausgangspu­nkt zurück. Die Yuneec H520 ist mit zwei Kameras, darunter eine Wärmebildk­amera, ausgestatt­et, deren Bilder übereinand­erlegbar sind. In die Drohne sind eine Blackbox und eine Logbuchaus­wertung eingebaut. „Jeder Flug ist, mit Flugroute, nachvollzi­ehbar“, sagt Fenzlein. Sie enthält außerdem zwei Steuereinh­eiten: „Ein Pilot fliegt, einer ist für die Kamera zuständig.“Die Bildfernüb­ertragung auf den Monitor im Einsatzfah­rzeug funktionie­rt bis zu einer Distanz von 1500 Metern. Eingesetzt werden kann sie zur Lageerkund­ung bei großen und hohen Einsatzobj­ekten oder Gefahrgute­insätzen, zur Lagebeobac­htung, zur Erstellung von Übersichte­n der Einsatzste­lle, zur Dokumentat­ion oder bei einer Personensu­che. Gestartet wird die Drohne auf einer „Start- und Landeplan“. Sie sorgt dafür, dass bei einer Staubaufwi­rbelung keine Schäden am Gerät entstehen. Die Alarmierun­g der Drohne erfolgt über die Leitstelle durch den Kreisbrand­meister. (swe)

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