Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Investor muss Erschließungsbeiträge zurückzahlen
Kressbronner Ösch: Gemeinde gewinnt Zivilprozess am Oberlandesgericht Stuttgart
KRESSBRONN - Zumindest über einen Teilerfolg kann sich die Gemeinde Kressbronn hinsichtlich der Wohnbebauung im Kressbronner Ösch freuen: Sie hat den Zivilprozess gegen den Investor gewonnen und bekommt damit die Erschließungsbeiträge für die beiden Gebäude, die die Gemeinde ursprünglich kaufen wollte, zurückgezahlt.
Das Bauvorhaben hat inzwischen eine lange Vorgeschichte: Wie berichtet hatte sich der Vorhabenträger Hartwig Mayer im September 2009 an die Gemeinde gewandt, um eine Bebauung eines im Außenbereich gelegenen Grundstückes mit acht Mietwohngebäuden zu realisieren. Nachdem die Gemeinde anfangs das Anliegen ablehnte, stimmte sie dem Vorhaben später auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu.
Die Gemeinde erließ diesen schließlich am 21. Juli 2011. Damit wurde die Erstellung von acht Wohngebäuden geregelt und zugelassen. Im entsprechenden Durchführungsvertrag hatten der Vorhabenträger Hartwig Mayer und die Gemeinde vereinbart, dass Hartwig Mayer sich dazu verpflichtet, die Wohnungen lediglich zu vermieten – und er außerdem einen Teil des Grundstücks sowie zwei Gebäude für 2,1 Millionen Euro an die Gemeinde verkauft.
„Die Gemeinde wollte auf diesem Wege dem Vorhabenträger einerseits ermöglichen, Wohnraum zu schaffen, wollte aber andererseits gewährleisten, dass ausschließlich Mietwohnraum möglichst für die eigene Bevölkerung geschaffen wird“, erläuterte Bürgermeister Daniel Enzensperger seinerzeit die Vorgänge, die noch unter seinem Vorgänger Edwin Weiß liefen. Ziel der Gemeinde sei es gewesen, das Angebot von Mietwohnungen auf dem Markt zu erhöhen und keine Eigentumswohnungen zuzulassen. Als die Wohngebäude fertig waren, verklagte Hartwig Mayer die Gemeinde, er habe ihr 2011 ein Baugrundstück anstatt für über vier Millionen Euro nur für 2,1 Millionen Euro verkauft, weil diese ihm sonst den notwendigen Bebauungsplan verweigert hätte – das Gericht entschied letztlich zugunsten des Bauherrn: Die Koppelung des Ankaufsangebotes der zwei Wohngebäude an den Erlass eines Bebauungsplanes war rechtlich nicht zulässig.
Im Juni 2016 forderte die Gemeinde vom Vorhabenträger die Erstattung der Erschließungsbeiträge für die zwei Wohngebäude in Höhe von 31 426 Euro. „Der Investor reagierte jedoch auf die Forderung der Gemeinde nicht. Daraufhin klagte die Gemeinde am 5. Oktober 2016 vor dem Landgericht Ravensburg gegen den Investor auf Herausgabe der Erschließungsbeiträge wegen „ungerechtfertigter Bereicherung“, teilt Pressesprecherin Karin Wiech mit. Der Investor beantragte dagegen, die Klage abzuweisen. Das Landgericht Ravensburg gab der Gemeinde mit Entscheidung vom 14. Februar 2018 Recht und verurteilte den Investor zur Zahlung.
Doch Hartwig Mayer legte Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart ein – das wiederum die Berufung mit Urteil vom 5. Dezember 2018 zurückwies und der Gemeinde Recht gab. „Ich bin sehr froh, dass die Gemeinde auch diesen Zivilprozess nun gewonnen hat. Wir konnten also mit unserer Klage einen finanziellen Schaden für die Allgemeinheit abwenden“, so Bürgermeister Daniel Enzensperger. Bereits in der Vergangenheit hatte Kämmerer Matthias Käppeler mitgeteilt, dass der Schaden für die Gemeinde im Kressbronner Ösch „genau null Euro“betragen habe, weil sämtliche Kosten von der Versicherung übernommen worden seien.