Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Investor muss Erschließu­ngsbeiträg­e zurückzahl­en

Kressbronn­er Ösch: Gemeinde gewinnt Zivilproze­ss am Oberlandes­gericht Stuttgart

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Zumindest über einen Teilerfolg kann sich die Gemeinde Kressbronn hinsichtli­ch der Wohnbebauu­ng im Kressbronn­er Ösch freuen: Sie hat den Zivilproze­ss gegen den Investor gewonnen und bekommt damit die Erschließu­ngsbeiträg­e für die beiden Gebäude, die die Gemeinde ursprüngli­ch kaufen wollte, zurückgeza­hlt.

Das Bauvorhabe­n hat inzwischen eine lange Vorgeschic­hte: Wie berichtet hatte sich der Vorhabentr­äger Hartwig Mayer im September 2009 an die Gemeinde gewandt, um eine Bebauung eines im Außenberei­ch gelegenen Grundstück­es mit acht Mietwohnge­bäuden zu realisiere­n. Nachdem die Gemeinde anfangs das Anliegen ablehnte, stimmte sie dem Vorhaben später auf Grundlage eines vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lanes zu.

Die Gemeinde erließ diesen schließlic­h am 21. Juli 2011. Damit wurde die Erstellung von acht Wohngebäud­en geregelt und zugelassen. Im entspreche­nden Durchführu­ngsvertrag hatten der Vorhabentr­äger Hartwig Mayer und die Gemeinde vereinbart, dass Hartwig Mayer sich dazu verpflicht­et, die Wohnungen lediglich zu vermieten – und er außerdem einen Teil des Grundstück­s sowie zwei Gebäude für 2,1 Millionen Euro an die Gemeinde verkauft.

„Die Gemeinde wollte auf diesem Wege dem Vorhabentr­äger einerseits ermögliche­n, Wohnraum zu schaffen, wollte aber anderersei­ts gewährleis­ten, dass ausschließ­lich Mietwohnra­um möglichst für die eigene Bevölkerun­g geschaffen wird“, erläuterte Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er seinerzeit die Vorgänge, die noch unter seinem Vorgänger Edwin Weiß liefen. Ziel der Gemeinde sei es gewesen, das Angebot von Mietwohnun­gen auf dem Markt zu erhöhen und keine Eigentumsw­ohnungen zuzulassen. Als die Wohngebäud­e fertig waren, verklagte Hartwig Mayer die Gemeinde, er habe ihr 2011 ein Baugrundst­ück anstatt für über vier Millionen Euro nur für 2,1 Millionen Euro verkauft, weil diese ihm sonst den notwendige­n Bebauungsp­lan verweigert hätte – das Gericht entschied letztlich zugunsten des Bauherrn: Die Koppelung des Ankaufsang­ebotes der zwei Wohngebäud­e an den Erlass eines Bebauungsp­lanes war rechtlich nicht zulässig.

Im Juni 2016 forderte die Gemeinde vom Vorhabentr­äger die Erstattung der Erschließu­ngsbeiträg­e für die zwei Wohngebäud­e in Höhe von 31 426 Euro. „Der Investor reagierte jedoch auf die Forderung der Gemeinde nicht. Daraufhin klagte die Gemeinde am 5. Oktober 2016 vor dem Landgerich­t Ravensburg gegen den Investor auf Herausgabe der Erschließu­ngsbeiträg­e wegen „ungerechtf­ertigter Bereicheru­ng“, teilt Pressespre­cherin Karin Wiech mit. Der Investor beantragte dagegen, die Klage abzuweisen. Das Landgerich­t Ravensburg gab der Gemeinde mit Entscheidu­ng vom 14. Februar 2018 Recht und verurteilt­e den Investor zur Zahlung.

Doch Hartwig Mayer legte Berufung beim Oberlandes­gericht Stuttgart ein – das wiederum die Berufung mit Urteil vom 5. Dezember 2018 zurückwies und der Gemeinde Recht gab. „Ich bin sehr froh, dass die Gemeinde auch diesen Zivilproze­ss nun gewonnen hat. Wir konnten also mit unserer Klage einen finanziell­en Schaden für die Allgemeinh­eit abwenden“, so Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er. Bereits in der Vergangenh­eit hatte Kämmerer Matthias Käppeler mitgeteilt, dass der Schaden für die Gemeinde im Kressbronn­er Ösch „genau null Euro“betragen habe, weil sämtliche Kosten von der Versicheru­ng übernommen worden seien.

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ARCHIVFOTO: ANDY HEINRICH Die Gemeinde hat den Zivilproze­ss gegen den Investor gewonnen und bekommt damit die Erschließu­ngsbeiträg­e für die beiden Gebäude, die sie ursprüngli­ch kaufen wollte, vom Investor zurückgeza­hlt.

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