Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Böllern – aber sicher
Millionen feiern Jahreswechsel mit Feuerwerk – Tipps für eine unfallfreie Silvesternacht
BERLIN (dpa) - Silvester heißt Partylaune, Feiern mit Freunden und Feuerwerk. Das Böllern gehört für Millionen Deutsche zum Jahreswechsel wie Sekt und Raclette und man kann davon ausgehen, dass sich viele Menschen heute zum offiziellen Verkaufsstart für die Silvesternacht eindecken. Doch beim Hantieren mit Krachern ist Vorsicht geboten. Tipps für einen Jahreswechsel ohne böse Überraschungen.
Gut informiert beim Böllerkauf entscheiden
Käufer sollten nur zu geprüften Feuerwerkskörpern greifen. Diese erkennen sie am CE-Zeichen und an der Registriernummer. Sie beginnt mit der Kennnummer der Prüfstelle, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zum Beispiel hat die 0589. Es folgen die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer. Eine vollständige Registriernummer kann also 0589-F2-1254 lauten, nennt die BAM als Beispiel. Das CE-Zeichen ist ebenfalls kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle. Für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie F1 ist als Mindestalter zwölf Jahre und für F2 18 Jahre vorgeschrieben.
Die Wohnung richtig vorbereiten
Fenster, Terrassen- und Balkontüren sowie Dachluken sollten Mieter geschlossen halten, damit sich keine Rakete ins Haus verirren kann, rät der Mieterverein. Keine gute Idee ist es, Raketen oder Böller auf dem Balkon abzufeuern, auch Hauseingang oder Treppenhaus sind dafür ungeeignete Orte. Abgebrannte Feuerwerkskörper und Böller gehören nicht ins Altpapier – sie müssen im Restmüll entsorgt werden.
Auf Erste Hilfe vorbereitet sein
Was tun, wenn das Feuerwerk ins Auge geht? Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) rät, in so einem Fall bis zur ärztlichen Behandlung beide Augen zu verbinden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Betroffene das verletzte Auge nicht mehr bewegen. Kleinere Verbrennungen sollten Verletzte sofort kühlen – großflächige dagegen nicht, da sonst eine Unterkühlung droht. Vermeintliche Hausmittel wie Mehl, Zwiebelsaft oder Olivenöl haben auf verbrannter Haut nichts verloren. Auch ein Eispack aus dem Tiefkühler ist kein geeignetes Mittel gegen leichte Verbrennungen, erklärte Prof. Henrik Menke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin, in der „Apotheken Umschau“.
Die Kinder passend anziehen
Um Verbrennungen, Augenverletzungen oder Hörschäden bei Kindern zu vermeiden, sollten sie während des Silvesterfeuerwerks schwer entflammbare Kleidung aus Baumwolle tragen, rät die Aktion „Das sichere Haus“. Schlecht sind dagegen Kleidungsstücke aus Synthetik-Gemisch sowie Kapuzenjacken oder -pullis, in denen sich Feuerwerkskörper verfangen können. Besser seien eng anliegende Mützen. Mit Kindern unter sechs Jahren bleiben Eltern besser ganz im Haus und beobachten das Spektakel vom Fenster aus.
Das eigene Auto richtig versichert haben
Für Schäden am Auto muss grundsätzlich der Verursacher haften. Wird dieser nach der Silvesternacht nicht ermittelt, greifen die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Stecken Feuerwerkskörper das Auto in Brand oder beschädigen sie es durch eine Explosion, kommt die Teilkasko dafür auf, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das gilt auch für Glasbruch. Schäden durch Vandalismus sowie Beulen und Schmorschäden, zum Beispiel durch herabfallende Raketen, deckt dagegen nur eine Vollkasko-Police ab. Den vereinbarten Selbstbehalt und die Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse müssen Versicherte auch dann einkalkulieren.