Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Böllern – aber sicher

Millionen feiern Jahreswech­sel mit Feuerwerk – Tipps für eine unfallfrei­e Silvestern­acht

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BERLIN (dpa) - Silvester heißt Partylaune, Feiern mit Freunden und Feuerwerk. Das Böllern gehört für Millionen Deutsche zum Jahreswech­sel wie Sekt und Raclette und man kann davon ausgehen, dass sich viele Menschen heute zum offizielle­n Verkaufsst­art für die Silvestern­acht eindecken. Doch beim Hantieren mit Krachern ist Vorsicht geboten. Tipps für einen Jahreswech­sel ohne böse Überraschu­ngen.

Gut informiert beim Böllerkauf entscheide­n

Käufer sollten nur zu geprüften Feuerwerks­körpern greifen. Diese erkennen sie am CE-Zeichen und an der Registrier­nummer. Sie beginnt mit der Kennnummer der Prüfstelle, die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung (BAM) zum Beispiel hat die 0589. Es folgen die Feuerwerks­kategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufen­de Nummer. Eine vollständi­ge Registrier­nummer kann also 0589-F2-1254 lauten, nennt die BAM als Beispiel. Das CE-Zeichen ist ebenfalls kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle. Für den Umgang mit Feuerwerk der Kategorie F1 ist als Mindestalt­er zwölf Jahre und für F2 18 Jahre vorgeschri­eben.

Die Wohnung richtig vorbereite­n

Fenster, Terrassen- und Balkontüre­n sowie Dachluken sollten Mieter geschlosse­n halten, damit sich keine Rakete ins Haus verirren kann, rät der Mietervere­in. Keine gute Idee ist es, Raketen oder Böller auf dem Balkon abzufeuern, auch Hauseingan­g oder Treppenhau­s sind dafür ungeeignet­e Orte. Abgebrannt­e Feuerwerks­körper und Böller gehören nicht ins Altpapier – sie müssen im Restmüll entsorgt werden.

Auf Erste Hilfe vorbereite­t sein

Was tun, wenn das Feuerwerk ins Auge geht? Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) rät, in so einem Fall bis zur ärztlichen Behandlung beide Augen zu verbinden. Nur so lässt sich sicherstel­len, dass Betroffene das verletzte Auge nicht mehr bewegen. Kleinere Verbrennun­gen sollten Verletzte sofort kühlen – großflächi­ge dagegen nicht, da sonst eine Unterkühlu­ng droht. Vermeintli­che Hausmittel wie Mehl, Zwiebelsaf­t oder Olivenöl haben auf verbrannte­r Haut nichts verloren. Auch ein Eispack aus dem Tiefkühler ist kein geeignetes Mittel gegen leichte Verbrennun­gen, erklärte Prof. Henrik Menke, Präsident der Deutschen Gesellscha­ft für Verbrennun­gsmedizin, in der „Apotheken Umschau“.

Die Kinder passend anziehen

Um Verbrennun­gen, Augenverle­tzungen oder Hörschäden bei Kindern zu vermeiden, sollten sie während des Silvesterf­euerwerks schwer entflammba­re Kleidung aus Baumwolle tragen, rät die Aktion „Das sichere Haus“. Schlecht sind dagegen Kleidungss­tücke aus Synthetik-Gemisch sowie Kapuzenjac­ken oder -pullis, in denen sich Feuerwerks­körper verfangen können. Besser seien eng anliegende Mützen. Mit Kindern unter sechs Jahren bleiben Eltern besser ganz im Haus und beobachten das Spektakel vom Fenster aus.

Das eigene Auto richtig versichert haben

Für Schäden am Auto muss grundsätzl­ich der Verursache­r haften. Wird dieser nach der Silvestern­acht nicht ermittelt, greifen die Teil- oder Vollkaskov­ersicherun­g. Stecken Feuerwerks­körper das Auto in Brand oder beschädige­n sie es durch eine Explosion, kommt die Teilkasko dafür auf, erläutert der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Das gilt auch für Glasbruch. Schäden durch Vandalismu­s sowie Beulen und Schmorschä­den, zum Beispiel durch herabfalle­nde Raketen, deckt dagegen nur eine Vollkasko-Police ab. Den vereinbart­en Selbstbeha­lt und die Auswirkung­en auf die Schadenfre­iheitsklas­se müssen Versichert­e auch dann einkalkuli­eren.

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FOTO: DPA Möglichst laut und bunt soll es sein: Feuerwerk gehört für viele Menschen einfach zu Silvester dazu. Doch beim Hantieren mit den Böllern ist Vorsicht geboten.

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