Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Tipps und Appelle rund ums Feuerwerk

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Das Landratsam­t informiert über die gesetzlich­en Vorgaben rund um Silvester. Das Abbrennen von Feuerwerks­körpern ist nur in einem Zeitfenste­r von 24 Stunden erlaubt: von 31 Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr. Aus Rücksicht auf Tiere wird gebeten, Feuerwerks­körper nicht in der Nähe von Ställen oder Koppeln zu zünden. In unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kindern und Altenheime­n ist das Abbrennen von Pyrotechni­k verboten. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Feuerwerks­körper keinesfall­s selbst hergestell­t werden. Auch sollten nicht entzündete Feuerwerks­körper keinesfall­s ein zweites Mal entzündet werden. Halten Sie die Fenster während der Knallerei geschlosse­n. Der Bund für Umwelt und Naturschut­z appelliert, an Silvester ganz auf Knallkörpe­r zu verzichten. Rund die Hälfte der in Deutschlan­d eingesetzt­en Silvesterk­naller und Raketen stammt nach BUND-Angaben aus China, wo sie zum Teil unter fragwürdig­en gesundheit­lichen und sozialen Bedingunge­n hergestell­t würden. Zudem verursache­n Böller und Raketen viel Müll auf den Straßen. Dieser Müll enthält neben Papier, Pappe und Kunststoff auch diverse Chemikalie­n, die mit dem Schmelz- oder Regenwasse­r fortgespül­t werden und Boden und Grundwasse­r verschmutz­en. Zudem argumentie­rt der BUND mit der Geräuschbe­lastung sowie mit freigesetz­ten Feinstäube­n, die giftige Schwermeta­lle enthielten.

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