Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Tipps und Appelle rund ums Feuerwerk
Das Landratsamt informiert über die gesetzlichen Vorgaben rund um Silvester. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur in einem Zeitfenster von 24 Stunden erlaubt: von 31 Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr. Aus Rücksicht auf Tiere wird gebeten, Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Ställen oder Koppeln zu zünden. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kindern und Altenheimen ist das Abbrennen von Pyrotechnik verboten. Um Unfälle zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper keinesfalls selbst hergestellt werden. Auch sollten nicht entzündete Feuerwerkskörper keinesfalls ein zweites Mal entzündet werden. Halten Sie die Fenster während der Knallerei geschlossen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz appelliert, an Silvester ganz auf Knallkörper zu verzichten. Rund die Hälfte der in Deutschland eingesetzten Silvesterknaller und Raketen stammt nach BUND-Angaben aus China, wo sie zum Teil unter fragwürdigen gesundheitlichen und sozialen Bedingungen hergestellt würden. Zudem verursachen Böller und Raketen viel Müll auf den Straßen. Dieser Müll enthält neben Papier, Pappe und Kunststoff auch diverse Chemikalien, die mit dem Schmelz- oder Regenwasser fortgespült werden und Boden und Grundwasser verschmutzen. Zudem argumentiert der BUND mit der Geräuschbelastung sowie mit freigesetzten Feinstäuben, die giftige Schwermetalle enthielten.