Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Nichts sagen geht nicht
Für den Mikrozensus befragt das Statistische Landesamt 51 000 Haushalte – Bürger haben Auskunftspflicht
STUTTGART - Wie viele Personen wohnen in einem Haushalt? Haben sie einen Migrationshintergrund? Wo sind sie krankenversichert? Diese und andere Fragen sind Teil der diesjährigen Mikrozensusbefragung, die jetzt in Baden-Württemberg angelaufen ist.
Das ganze Jahr hindurch befragt das Statistische Landesamt 51 000 Haushalte in über 900 Gemeinden in Baden-Württemberg. Seit 1957 wird die Befragung jedes Jahr in ganz Deutschland durchgeführt. Sie diene als wichtige Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, sagt Barabara PflugmannHohlstein vom Statistischen Landesamt. „Indem man beispielsweise die Haushaltsgröße und das Einkommen abfragt, kann erfasst werden, ob Alleinerziehende von Armut gefährdet sind und auch, ob sich das im Zeitverlauf verändert hat.“
Turnusgemäß gebe es immer einen Schwerpunkt bei der Befragung, sagt Pflugmann-Hohlstein. In diesem Jahr würden vertieft Fragen zur Krankenversicherung gestellt. „Uns ist durchaus bewusst, dass wir persönliche Dinge abfragen“, so Pflugmann-Hohlstein. Sie versichert aber, dass alle Einzelangaben der Geheimhaltung und dem Datenschutz unterliegen. „Bevor wir die Daten auswerten oder veröffentlichen, trennen wir die Kontaktdaten, also Name und Anschrift von den Erhebungsdaten, und löschen sie“, sagt PflugmannHohlstein, „das heißt, wir wissen dann nicht mehr, wer hinter welcher Zahl steckt.“
Bedenken wegen mangelnden Datenschutzes gibt es trotzdem. Es gebe immer wieder Personen, die die Fragen nicht beantworten wollen, sagt Pflugmann-Hohlstein, „aber wir machen die Befragung auf Basis gesetzlicher Grundlagen“. Der Gesetzgeber hat mit dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht beschlossen. Er will damit eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung sichern. Alle volljährigen Mitglieder eines Haushalts müssen also Auskunft geben.
Per mathematischem Zufallsverfahren werden die Haushalte bestimmt, die befragt werden. Deren Bewohner informiert das Statistische Landesamt anschließend. Die Angeschrieben können den Fragebogen mit insgesamt 220 Fragen schriftlich beantworten oder einen Termin mit Mitarbeitern des statistischen Landesamts vereinbaren, die die Fragen dann mündlich mit ihnen durchgehen.
Wenn sich jemand weigert, würden die Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes immer das Gespräch suchen. Habe das keinen Erfolg, können sie in letzter Konsequenz ein Zwangsgeld verhängen. „Ich kann keine Zahl nennen, wie oft das passiert, aber es sind eher Einzelfälle“, sagt Pflugmann-Hohlstein.