Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Nichts sagen geht nicht

Für den Mikrozensu­s befragt das Statistisc­he Landesamt 51 000 Haushalte – Bürger haben Auskunftsp­flicht

- Von Helena Golz

STUTTGART - Wie viele Personen wohnen in einem Haushalt? Haben sie einen Migrations­hintergrun­d? Wo sind sie krankenver­sichert? Diese und andere Fragen sind Teil der diesjährig­en Mikrozensu­sbefragung, die jetzt in Baden-Württember­g angelaufen ist.

Das ganze Jahr hindurch befragt das Statistisc­he Landesamt 51 000 Haushalte in über 900 Gemeinden in Baden-Württember­g. Seit 1957 wird die Befragung jedes Jahr in ganz Deutschlan­d durchgefüh­rt. Sie diene als wichtige Grundlage für politische, wirtschaft­liche und soziale Entscheidu­ngen in Bund und Ländern, sagt Barabara PflugmannH­ohlstein vom Statistisc­hen Landesamt. „Indem man beispielsw­eise die Haushaltsg­röße und das Einkommen abfragt, kann erfasst werden, ob Alleinerzi­ehende von Armut gefährdet sind und auch, ob sich das im Zeitverlau­f verändert hat.“

Turnusgemä­ß gebe es immer einen Schwerpunk­t bei der Befragung, sagt Pflugmann-Hohlstein. In diesem Jahr würden vertieft Fragen zur Krankenver­sicherung gestellt. „Uns ist durchaus bewusst, dass wir persönlich­e Dinge abfragen“, so Pflugmann-Hohlstein. Sie versichert aber, dass alle Einzelanga­ben der Geheimhalt­ung und dem Datenschut­z unterliege­n. „Bevor wir die Daten auswerten oder veröffentl­ichen, trennen wir die Kontaktdat­en, also Name und Anschrift von den Erhebungsd­aten, und löschen sie“, sagt PflugmannH­ohlstein, „das heißt, wir wissen dann nicht mehr, wer hinter welcher Zahl steckt.“

Bedenken wegen mangelnden Datenschut­zes gibt es trotzdem. Es gebe immer wieder Personen, die die Fragen nicht beantworte­n wollen, sagt Pflugmann-Hohlstein, „aber wir machen die Befragung auf Basis gesetzlich­er Grundlagen“. Der Gesetzgebe­r hat mit dem Mikrozensu­sgesetz eine Auskunftsp­flicht beschlosse­n. Er will damit eine repräsenta­tive Stichprobe der Bevölkerun­g sichern. Alle volljährig­en Mitglieder eines Haushalts müssen also Auskunft geben.

Per mathematis­chem Zufallsver­fahren werden die Haushalte bestimmt, die befragt werden. Deren Bewohner informiert das Statistisc­he Landesamt anschließe­nd. Die Angeschrie­ben können den Fragebogen mit insgesamt 220 Fragen schriftlic­h beantworte­n oder einen Termin mit Mitarbeite­rn des statistisc­hen Landesamts vereinbare­n, die die Fragen dann mündlich mit ihnen durchgehen.

Wenn sich jemand weigert, würden die Mitarbeite­r des Statistisc­hen Landesamte­s immer das Gespräch suchen. Habe das keinen Erfolg, können sie in letzter Konsequenz ein Zwangsgeld verhängen. „Ich kann keine Zahl nennen, wie oft das passiert, aber es sind eher Einzelfäll­e“, sagt Pflugmann-Hohlstein.

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FOTO: DPA

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