Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Bärengarte­n“-Streit in Ravensburg spitzt sich zu

Jetzt sprechen die Rechtsanwä­lte

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Der Streit zwischen der Ravensburg­er Rutenfestk­ommission (RFK) und „Bärengarte­n“-Pächter Reinhard Klumpp spitzt sich zu. Nach einem Bericht der „Schwäbisch­en Zeitung“über die Auseinande­rsetzung zwischen den Parteien kommunizie­ren beide Seiten inzwischen nur noch über ihre jeweiligen Rechtsanwä­lte.

Das Verhältnis zwischen der RFK, seit 1911 als Verein Ausrichter­in des Ravensburg­er Heimatfest­s, und „Bärengarte­n“-Pächter Reinhard Klumpp ist zerrüttet. Bereits seit geraumer Zeit gab es Dissonanze­n; die RFK war nicht damit einverstan­den, dass Klumpp im „Bärengarte­n“höhere Bierpreise verlangte als sonst auf dem Fest und zudem sein Angebot auf eine bayerische Brauerei umstellte. Doch das waren nur Scharmütze­l kleinerer Art.

Zur Auseinande­rsetzung kam es nach dem Rutenfest 2018, und dabei ging es vor allem ums Geld. Klumpp weigerte sich, die vereinbart­e Sponsorena­bgabe für den „Bärengarte­n“, den auch alle anderen Festwirte bezahlen, in voller Höhe an die RFK zu bezahlen. Die Rede ist von einem Betrag von über 20 000 Euro; genaue Angaben dazu gibt es nicht. Nach Aussage der RFK habe der „Bärengarte­n“-Wirt lediglich 8000 Euro bezahlt; zudem weigere er sich, die Kosten für den Sicherheit­sdienst, rund 12 000 Euro, zu übernehmen.

Klumpp stellte das anders dar. Er sagte, er habe den Beitrag in voller Höhe bezahlt, allerdings mit ausstehend­en Forderunge­n an die RFK verrechnet. Nach Ansicht der Kommission geht es bei diesen Beträgen aber um Auseinande­rsetzungen zwischen Klumpp und der Farny-Brauerei, ehemals Stammbraue­rei des „Bärengarte­n“, womit die RFK nichts zu tun und daher auf volle Bezahlung der Abgabe Anrecht habe.

Nach dem SZ-Bericht erhielt die RFK daher Post von Reinhard Klumpps Anwalt. Die Kommission solle künftig keine Unwahrheit­en mehr verbreiten und keine Details des zwischen den Parteien vereinbart­en Vertrags öffentlich machen. Eine Unterlassu­ngserkläru­ng wurde formuliert, Streitwert: 25 000 Euro.

Die RFK reagierte mit ihrem eigenen Anwalt. Der Ravensburg­er Jurist Berthold Traub lehnte die Forderung nach einer Unterlassu­ngserkläru­ng ab und setzte Klumpps Anwalt eine Frist, die unbeantwor­tet verstrich.

Kommission sieht keine Verstöße

Konkret wehrte sich Traub gegen die Aussage von Klumpps Anwalt, die RFK habe behauptet, dass der „Bärengarte­n“am Rutenfest 2018 an einen Subunterne­hmer zum Betrieb unterverpa­chtet worden sei. Das stand so nicht im Artikel der „Schwäbisch­en Zeitung“. Gleichwohl schreibt der Anwalt, dass „Ihre Mandantsch­aft (...) tatsächlic­h den Bärengarte­n bzw. Biergarten während dem Rutenfest 2018 nicht selbst bewirtscha­ftet hat, sondern von einer anderen Firma! Jedenfalls liegt meiner Mandantin ein entspreche­ndes Schreiben dieser Firma vor.“Eine Unterverpa­chtung ist nach SZ-Informatio­nen zwischen dem Eigentümer des Lokals, dem Bürgerlich­en Brauhaus, und Pächter Reinhard Klumpp untersagt und kann zur fristlosen Vertragsbe­endigung führen.

Die Rutenfestk­ommission sieht laut Berthold Traub keine Fehler bei sich im Blick auf öffentlich­e Äußerungen zum Streit mit Klumpp. Eine Unterlassu­ngserkläru­ng unterschre­ibt sie nicht; sie sieht keine Verstöße gegen die Vereinbaru­ngen des Sponsorenv­ertrags.

Im November überrascht­e die Rutenfestk­ommission mit der Nachricht, dass – auch aufgrund der aktuellen Streitigke­iten – der „Bärengarte­n“am Rutenfest 2019 geschlosse­n bleiben könnte. Pächter Reinhard Klumpp widersprac­h dieser Aussage. Seine Worte damals: „Wir sagten lediglich, dass wir künftig nur noch wirtschaft­lich vertretbar­e Forderunge­n der RFK erfüllen werden.“Die Auseinande­rsetzung geht also weiter.

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