Schwäbische Zeitung (Tettnang)
„Bärengarten“-Streit in Ravensburg spitzt sich zu
Jetzt sprechen die Rechtsanwälte
RAVENSBURG - Der Streit zwischen der Ravensburger Rutenfestkommission (RFK) und „Bärengarten“-Pächter Reinhard Klumpp spitzt sich zu. Nach einem Bericht der „Schwäbischen Zeitung“über die Auseinandersetzung zwischen den Parteien kommunizieren beide Seiten inzwischen nur noch über ihre jeweiligen Rechtsanwälte.
Das Verhältnis zwischen der RFK, seit 1911 als Verein Ausrichterin des Ravensburger Heimatfests, und „Bärengarten“-Pächter Reinhard Klumpp ist zerrüttet. Bereits seit geraumer Zeit gab es Dissonanzen; die RFK war nicht damit einverstanden, dass Klumpp im „Bärengarten“höhere Bierpreise verlangte als sonst auf dem Fest und zudem sein Angebot auf eine bayerische Brauerei umstellte. Doch das waren nur Scharmützel kleinerer Art.
Zur Auseinandersetzung kam es nach dem Rutenfest 2018, und dabei ging es vor allem ums Geld. Klumpp weigerte sich, die vereinbarte Sponsorenabgabe für den „Bärengarten“, den auch alle anderen Festwirte bezahlen, in voller Höhe an die RFK zu bezahlen. Die Rede ist von einem Betrag von über 20 000 Euro; genaue Angaben dazu gibt es nicht. Nach Aussage der RFK habe der „Bärengarten“-Wirt lediglich 8000 Euro bezahlt; zudem weigere er sich, die Kosten für den Sicherheitsdienst, rund 12 000 Euro, zu übernehmen.
Klumpp stellte das anders dar. Er sagte, er habe den Beitrag in voller Höhe bezahlt, allerdings mit ausstehenden Forderungen an die RFK verrechnet. Nach Ansicht der Kommission geht es bei diesen Beträgen aber um Auseinandersetzungen zwischen Klumpp und der Farny-Brauerei, ehemals Stammbrauerei des „Bärengarten“, womit die RFK nichts zu tun und daher auf volle Bezahlung der Abgabe Anrecht habe.
Nach dem SZ-Bericht erhielt die RFK daher Post von Reinhard Klumpps Anwalt. Die Kommission solle künftig keine Unwahrheiten mehr verbreiten und keine Details des zwischen den Parteien vereinbarten Vertrags öffentlich machen. Eine Unterlassungserklärung wurde formuliert, Streitwert: 25 000 Euro.
Die RFK reagierte mit ihrem eigenen Anwalt. Der Ravensburger Jurist Berthold Traub lehnte die Forderung nach einer Unterlassungserklärung ab und setzte Klumpps Anwalt eine Frist, die unbeantwortet verstrich.
Kommission sieht keine Verstöße
Konkret wehrte sich Traub gegen die Aussage von Klumpps Anwalt, die RFK habe behauptet, dass der „Bärengarten“am Rutenfest 2018 an einen Subunternehmer zum Betrieb unterverpachtet worden sei. Das stand so nicht im Artikel der „Schwäbischen Zeitung“. Gleichwohl schreibt der Anwalt, dass „Ihre Mandantschaft (...) tatsächlich den Bärengarten bzw. Biergarten während dem Rutenfest 2018 nicht selbst bewirtschaftet hat, sondern von einer anderen Firma! Jedenfalls liegt meiner Mandantin ein entsprechendes Schreiben dieser Firma vor.“Eine Unterverpachtung ist nach SZ-Informationen zwischen dem Eigentümer des Lokals, dem Bürgerlichen Brauhaus, und Pächter Reinhard Klumpp untersagt und kann zur fristlosen Vertragsbeendigung führen.
Die Rutenfestkommission sieht laut Berthold Traub keine Fehler bei sich im Blick auf öffentliche Äußerungen zum Streit mit Klumpp. Eine Unterlassungserklärung unterschreibt sie nicht; sie sieht keine Verstöße gegen die Vereinbarungen des Sponsorenvertrags.
Im November überraschte die Rutenfestkommission mit der Nachricht, dass – auch aufgrund der aktuellen Streitigkeiten – der „Bärengarten“am Rutenfest 2019 geschlossen bleiben könnte. Pächter Reinhard Klumpp widersprach dieser Aussage. Seine Worte damals: „Wir sagten lediglich, dass wir künftig nur noch wirtschaftlich vertretbare Forderungen der RFK erfüllen werden.“Die Auseinandersetzung geht also weiter.