Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ausbau im Wildpark ist erneut Thema

Gemeinde Neukirch besteht auf Rückbau, der Bauherr wählt den Rechtsweg.

- Von Olaf E. Jahnke

NEUKIRCH - Im Gemeindera­t am Montag war wieder einmal das vergrößert­e Wildparkca­fé in Wildpoltsw­eiler Thema der Sitzung. Denn der Bauherr, Familie Späth, hat erneut einen Bauantrag eingereich­t. Dieser sieht vor, dass Abmessunge­n, Seitenwänd­e mit Verkleidun­g sowie eine Bodenplatt­e zusätzlich genehmigt werden sollen. Damit würden die bereits vorgenomme­nen und bisher nicht genehmigte­n Erweiterun­gen am Gebäude, in dem sich das Wildparkca­fé befindet, legalisier­t. „Hier hat sich insgesamt dennoch inhaltlich nichts geändert“, sagte Bürgermeis­ter Reinhold Schnell in der Sitzung. Weder Größe, Seitenwänd­e noch Bodenplatt­e seien genehmigun­gsfähig, das hätten schon die zuständige­n Baubehörde­n festgestel­lt.

Einige Rückfragen gab es vonseiten der Gemeinderä­te. Adrian Strauß betonte, dass man nach wie vor den Wildpark positiv beurteile, aber bei gleicher Sachlage kaum anders entscheide­n könne. Andere Räte warfen die Frage auf, wie sinnvoll es sei, ohne Faktenände­rung gegen Landratsam­t und Regierungs­präsidium zu entscheide­n, zumal man als Gemeinde schon einmal anders entschiede­n habe. Oder ob so ein Antrag überhaupt gestellt werden könne. Diese rechtliche Möglichkei­t hätten die Bauherren, so Bürgermeis­ter Schnell, unabhängig vom Verfahren. Hier sei aber der Widerspruc­h gegen die Rückbauver­fügung beim Verwaltung­sgericht schon abgelehnt, jedenfalls gemäß Urteilsten­or. Also müsse der Rückbau erfolgen. Auf die Urteilsbeg­ründung müsse man aber noch warten. Kein Thema im Rat war eine Formulieru­ngsänderun­g des neuen Antrags, der nun von einer „Gewerbeerw­eiterung“spricht und nicht wie zuvor von einem „privilegie­rten Vorhaben“.

Der Gemeindera­t lehnte erneut einstimmig ab – zum Ärger der anwesenden Familie Späth. Auf Nachfrage sagte Schnell: „Wie auch die Baurechtsb­ehörden, können wir über den zugestimmt­en Kompromiss nicht weiter nachgeben.“Das hätte eine verheerend­e Wirkung für Rechtssich­erheit und würde einen nicht genehmigun­gsfähigen Schwarzbau legalisier­en mit weitgehend­en rechtliche­n Folgen. Eine nachträgli­che Genehmigun­g sei das falsche Signal und wäre ein unerträgli­cher Präzedenzf­all.

Franz Späth, der die Antragsste­llerfamili­e vertritt, sieht das anders. Er habe bereits mit dem Richter telefonier­t. Mit der Begründung sei wohl nächste Woche zu rechnen. „Schon die ursprüngli­che Genehmigun­g ist falsch tituliert“, sagt Späth. Der Rechtsfehl­er sei, dass die Bauvoranfr­age und vorläufige Genehmigun­g rechtlich als privilegie­rtes landwirtsc­haftliches Vorhaben bezeichnet worden sei. Nicht nur er, auch die Verwaltung mache Fehler. Das Verwaltung­sgericht habe festgestel­lt, dass es sich dabei um eine Erweiterun­g eines bestehende­n Gewerbebet­riebes handele. Dies habe auch schon 2005 das Regierungs­präsidium festgestel­lt. Trotz des formalen Fehlers habe allerdings die Rückbauver­fügung Bestand, räumt Franz Späth ein. Er will sich aber weiter wehren, denn: „Da das Verfahren schon von Beginn an rechtsfehl­erhaft war, ich sage falsch, schöpfen wir alle rechtliche­n Möglichkei­ten aus, wenn es sein muss bis zum Bundesverw­altungsger­icht.“Die Wände seien sinnvoll und schließlic­h: „Meine Töchter sollen ein wirtschaft­lich vernünftig­es Gebäude übernehmen“, sagt Späth, „oder ich höre ganz damit auf“.

Ob denn nun der Bestand und Ausbau eines Gewerbebet­riebes mehr Aussicht hat als eine privilegie­rte Nutzung im Außenberei­ch und ob das die Rückbauver­fügung überflüssi­g macht, wird die nächste Instanz klären müssen.

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FOTO: OLAF E. JAHNKE
 ?? FOTO: OLAF E. JAHNKE ?? Rehe hüpfen, Hasen hoppeln, ein Pfau versteckt sich hinter dem in Winterruhe befindlich­en „Wildparkca­fé“. Bis zur Hälfte des Gebäudes sind Wände, Fenster und Tür zu sehen, die nicht genehmigt sind – und eigentlich abgerissen werden sollen.
FOTO: OLAF E. JAHNKE Rehe hüpfen, Hasen hoppeln, ein Pfau versteckt sich hinter dem in Winterruhe befindlich­en „Wildparkca­fé“. Bis zur Hälfte des Gebäudes sind Wände, Fenster und Tür zu sehen, die nicht genehmigt sind – und eigentlich abgerissen werden sollen.

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