Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Streit um Gehalt von VdK-Chefin Bentele
Die neue Präsidentin des Sozialverbands übt die Funktion erstmals hauptamtlich aus – Baden-Württembergs VdK-Chef übt daran harsche Kritik
RAVENSBURG (dan) - Seit Mai steht die Tettnangerin Verena Bentele an der Spitze des Sozialverbands VdK. Nun droht der 36-Jährigen Ärger innerhalb des eigenen Hauses. Der baden-württembergische Verband klagt vor dem Landgericht Berlin gegen den VdK im Bund. Grund dafür ist eine Satzungsänderung vom Mai, nach der Bentele, die ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, die Spitzenposition erstmals hauptamtlich ausübt und dafür eine Vergütung erhält.
RAVENSBURG - Der Südwest-Verband des VdK Deutschland klagt gegen seine Bundesspitze. Der Grund: Als erste VdK-Präsidentin übt die Tettnangerin Verena Bentele die Funktion beim Sozialverband hauptamtlich aus und erhält dafür eine Bruttovergütung von 120 000 Euro jährlich.
Möglich gemacht hatte das eine Satzungsänderung bei der Wahl Benteles im Mai des vergangenen Jahres. Zudem hatte der VdK-Bundesvorstand im September die Vergütung für die frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung beschlossen. Mit seiner Klage will der baden-württembergische Verband vor dem Landgericht Berlin nun erreichen, dass beide Entscheidungen als rechtsunwirksam erklärt werden. „Die bis zum Mai geltende Satzung hat eine hauptamtliche Entschädigung für den Vorsitz nicht vorgesehen“, erklärt Roland Sing, der baden-württembergische Chef des VdK, der „Schwäbischen Zeitung“. „Dann wurde hastig irgendeine Änderung beschlossen, die aber nicht ausreichend ist.“Die Satzung gebe eine hauptamtliche Vergütung nicht her.
„Und dagegen haben wir geklagt. Man kann kein Gehalt zahlen, wenn man keine Rechtsgrundlage hat“, so Sing weiter. Im November habe der Landesverband daher die Klage eingereicht.
Schon vor der Wahl Kritik
Bereits vor der Wahl der zwölffachen Paralympics-Siegerin zur Präsidentin hatte Sing Kritik an der entsprechenden Forderung Benteles geübt. Die blinde Biathletin Bentele hatte damals jedoch beteuert, sie verlange kein Gehalt, sondern eine angemessene Entschädigung für ihre Tätigkeit an der VdK-Spitze. Mit ihren 36 Jahren sei sie – anders als ihre Vorgänger – im berufsfähigen Alter. Benteles Vorgängerin Ulrike Mascher (SPD) hatten den Posten im Alter von 69 Jahren übernommen. Da Bentele freiberuflich nicht mehr als Beraterin und Rednerin tätig sein könne, brauche sie diese Entschädigung, um nicht in Altersarmut abzurutschen, wie sie damals erklärte.
„Das hätte sie vorher sagen können, dann hätte man darüber diskutieren und eine Satzungsänderung beschließen können“, so Sing weiter. Es sei nicht so, dass Baden-Württemberg bestreitet, dass sie eine hauptamtliche Vergütung hätte bekommen können. „Es hat aber nie eine Diskussion darüber gegeben, dass die ehrenamtliche Struktur des VdK ins Wanken kommt. Warum soll ein Ortsverband-, Kreis-, Bezirksoder Landesvorsitzender des VdK die Arbeit machen, und dafür nicht entschädigt werden?“Nachdem der VdK viele Mitglieder habe, die „nicht auf Rosen gebettet sind und 72 Euro Jahresbeitrag zahlen, sehe ich nicht ein, dass jemand 10 000 Euro im Monat bekommt“.
Der Bundesverband in Berlin äußerte sich in einer kurzen Stellungnahme zu dem Fall. „Die zuständigen Gremien des VdK Bundesverbandes haben alle die Vergütung der Präsidentin betreffenden Beschlüsse satzungs- und ordnungsgemäß gefasst. Eine Klage ist uns bisher nicht zugestellt worden“, heißt es in einem Schreiben.