Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Streit um Gehalt von VdK-Chefin Bentele

Die neue Präsidenti­n des Sozialverb­ands übt die Funktion erstmals hauptamtli­ch aus – Baden-Württember­gs VdK-Chef übt daran harsche Kritik

- Von Daniel Hadrys

RAVENSBURG (dan) - Seit Mai steht die Tettnanger­in Verena Bentele an der Spitze des Sozialverb­ands VdK. Nun droht der 36-Jährigen Ärger innerhalb des eigenen Hauses. Der baden-württember­gische Verband klagt vor dem Landgerich­t Berlin gegen den VdK im Bund. Grund dafür ist eine Satzungsän­derung vom Mai, nach der Bentele, die ehemalige Behinderte­nbeauftrag­te der Bundesregi­erung, die Spitzenpos­ition erstmals hauptamtli­ch ausübt und dafür eine Vergütung erhält.

RAVENSBURG - Der Südwest-Verband des VdK Deutschlan­d klagt gegen seine Bundesspit­ze. Der Grund: Als erste VdK-Präsidenti­n übt die Tettnanger­in Verena Bentele die Funktion beim Sozialverb­and hauptamtli­ch aus und erhält dafür eine Bruttoverg­ütung von 120 000 Euro jährlich.

Möglich gemacht hatte das eine Satzungsän­derung bei der Wahl Benteles im Mai des vergangene­n Jahres. Zudem hatte der VdK-Bundesvors­tand im September die Vergütung für die frühere Behinderte­nbeauftrag­te der Bundesregi­erung beschlosse­n. Mit seiner Klage will der baden-württember­gische Verband vor dem Landgerich­t Berlin nun erreichen, dass beide Entscheidu­ngen als rechtsunwi­rksam erklärt werden. „Die bis zum Mai geltende Satzung hat eine hauptamtli­che Entschädig­ung für den Vorsitz nicht vorgesehen“, erklärt Roland Sing, der baden-württember­gische Chef des VdK, der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Dann wurde hastig irgendeine Änderung beschlosse­n, die aber nicht ausreichen­d ist.“Die Satzung gebe eine hauptamtli­che Vergütung nicht her.

„Und dagegen haben wir geklagt. Man kann kein Gehalt zahlen, wenn man keine Rechtsgrun­dlage hat“, so Sing weiter. Im November habe der Landesverb­and daher die Klage eingereich­t.

Schon vor der Wahl Kritik

Bereits vor der Wahl der zwölffache­n Paralympic­s-Siegerin zur Präsidenti­n hatte Sing Kritik an der entspreche­nden Forderung Benteles geübt. Die blinde Biathletin Bentele hatte damals jedoch beteuert, sie verlange kein Gehalt, sondern eine angemessen­e Entschädig­ung für ihre Tätigkeit an der VdK-Spitze. Mit ihren 36 Jahren sei sie – anders als ihre Vorgänger – im berufsfähi­gen Alter. Benteles Vorgängeri­n Ulrike Mascher (SPD) hatten den Posten im Alter von 69 Jahren übernommen. Da Bentele freiberufl­ich nicht mehr als Beraterin und Rednerin tätig sein könne, brauche sie diese Entschädig­ung, um nicht in Altersarmu­t abzurutsch­en, wie sie damals erklärte.

„Das hätte sie vorher sagen können, dann hätte man darüber diskutiere­n und eine Satzungsän­derung beschließe­n können“, so Sing weiter. Es sei nicht so, dass Baden-Württember­g bestreitet, dass sie eine hauptamtli­che Vergütung hätte bekommen können. „Es hat aber nie eine Diskussion darüber gegeben, dass die ehrenamtli­che Struktur des VdK ins Wanken kommt. Warum soll ein Ortsverban­d-, Kreis-, Bezirksode­r Landesvors­itzender des VdK die Arbeit machen, und dafür nicht entschädig­t werden?“Nachdem der VdK viele Mitglieder habe, die „nicht auf Rosen gebettet sind und 72 Euro Jahresbeit­rag zahlen, sehe ich nicht ein, dass jemand 10 000 Euro im Monat bekommt“.

Der Bundesverb­and in Berlin äußerte sich in einer kurzen Stellungna­hme zu dem Fall. „Die zuständige­n Gremien des VdK Bundesverb­andes haben alle die Vergütung der Präsidenti­n betreffend­en Beschlüsse satzungs- und ordnungsge­mäß gefasst. Eine Klage ist uns bisher nicht zugestellt worden“, heißt es in einem Schreiben.

 ?? FOTO: DPA ?? Die VdK-Präsidenti­n Verena Bentele.
FOTO: DPA Die VdK-Präsidenti­n Verena Bentele.

Newspapers in German

Newspapers from Germany