Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Der Wildpark Sonnenhald­e und sein Wildparkca­fé

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Ein Gebäude als Heustand steht seit 1995 in Wildpoltsw­eiler. Erste Ansätze für einen Wildpark gibt es bereits im Jahr 2000. Seit 2005 gibt es einen genehmigte­n Imbisswage­n, Dixi-Toiletten und einen Geschäftsb­etrieb. 2011 ergeht ein Flächennut­zungsplan, eine Nutzung abhängig von einem Bebauungsp­lan der Gemeinde. Ein Ausbau mit richtigen Toiletten und einem Imbissstan­d wird Ende 2014 beantragt, seitens der Gemeinde Neukirch und der Baubehörde­n allerdings ohne Vorraumsei­tenwände 2015 vorläufig genehmigt, nach Bauvoranfr­age. Im vorderen Teil sollten die Wände offen bleiben. Einen Bebauungsp­lan, wie von Späth gewünscht, hält die Gemeinde im Grünzug für rechtsspru­ch. widrig und beruft sich auf ihre Entscheidu­ngshoheit. Das Ergebnis, wie es die Bauherren dann realisiert­en, fällt doppelt so groß wie genehmigt aus, mit Seitenwänd­en und Bodenplatt­e für einen Aufenthalt­sraum. Gemeinde und Baubehörde­n zeigen das Ende der Kompromiss­bereitscha­ft an. Einen Ausbau über diese schon als Ausnahme vorgenehmi­gte Größe hinaus sei nicht zulässig, der Schwarzbau (Wände, Türe, Boden) könne nicht nachträgli­ch genehmigt werden. Späth erhält dennoch 2017 die Erlaubnis, nur den genehmigte­n Teil der Hütte fertigzust­ellen und zu nutzen. Allerdings wird auch eine Rückbauver­fügung erlassen und eine Nutzungsun­tersagung angedroht. Dagegen erfolgt ein Wider- Das Regierungs­präsidium Tübingen macht 2018 einen Ortstermin. Ein Termin beim Verwaltung­sgericht, um den Widerspruc­h gegen den Rückbau zu entscheide­n, findet im September statt. Die Wirksamkei­t der Rückbauver­fügung wird vom Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n im September 2018 festgestel­lt. Im Januar 2019 ist immer noch kein Rückbau erfolgt, dafür wird ein zweiter Bauantrag gestellt unter der Überschrif­t „Erweiterun­g eines bestehende­n Gewerbebet­riebes“, dem der Gemeindera­t ebenfalls nicht zustimmt. Sobald das Urteil über die Rechtmäßig­keit der Rückbauver­fügung mit Eingang der Begründung widerspruc­hsfähig wird, geht es in die nächste Instanz. (oej)

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