Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Der Wildpark Sonnenhalde und sein Wildparkcafé
Ein Gebäude als Heustand steht seit 1995 in Wildpoltsweiler. Erste Ansätze für einen Wildpark gibt es bereits im Jahr 2000. Seit 2005 gibt es einen genehmigten Imbisswagen, Dixi-Toiletten und einen Geschäftsbetrieb. 2011 ergeht ein Flächennutzungsplan, eine Nutzung abhängig von einem Bebauungsplan der Gemeinde. Ein Ausbau mit richtigen Toiletten und einem Imbissstand wird Ende 2014 beantragt, seitens der Gemeinde Neukirch und der Baubehörden allerdings ohne Vorraumseitenwände 2015 vorläufig genehmigt, nach Bauvoranfrage. Im vorderen Teil sollten die Wände offen bleiben. Einen Bebauungsplan, wie von Späth gewünscht, hält die Gemeinde im Grünzug für rechtsspruch. widrig und beruft sich auf ihre Entscheidungshoheit. Das Ergebnis, wie es die Bauherren dann realisierten, fällt doppelt so groß wie genehmigt aus, mit Seitenwänden und Bodenplatte für einen Aufenthaltsraum. Gemeinde und Baubehörden zeigen das Ende der Kompromissbereitschaft an. Einen Ausbau über diese schon als Ausnahme vorgenehmigte Größe hinaus sei nicht zulässig, der Schwarzbau (Wände, Türe, Boden) könne nicht nachträglich genehmigt werden. Späth erhält dennoch 2017 die Erlaubnis, nur den genehmigten Teil der Hütte fertigzustellen und zu nutzen. Allerdings wird auch eine Rückbauverfügung erlassen und eine Nutzungsuntersagung angedroht. Dagegen erfolgt ein Wider- Das Regierungspräsidium Tübingen macht 2018 einen Ortstermin. Ein Termin beim Verwaltungsgericht, um den Widerspruch gegen den Rückbau zu entscheiden, findet im September statt. Die Wirksamkeit der Rückbauverfügung wird vom Verwaltungsgericht Sigmaringen im September 2018 festgestellt. Im Januar 2019 ist immer noch kein Rückbau erfolgt, dafür wird ein zweiter Bauantrag gestellt unter der Überschrift „Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes“, dem der Gemeinderat ebenfalls nicht zustimmt. Sobald das Urteil über die Rechtmäßigkeit der Rückbauverfügung mit Eingang der Begründung widerspruchsfähig wird, geht es in die nächste Instanz. (oej)