Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Griechisch­er Premier Tsipras kann weiterregi­eren

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ATHEN (dpa) - Der griechisch­e Ministerpr­äsident Alexis Tsipras kann weiterregi­eren. Das Parlament in Athen sprach ihm am Mittwochab­end das Vertrauen aus. Wie das Parlaments­präsidium mitteilte, votierten 151 Abgeordnet­e für Tsipras. 148 stimmten demnach dagegen. Tsipras hatte die Vertrauens­frage angesichts des innergriec­hischen Streits um einen ausgehande­lten Namens-Kompromiss mit Mazedonien gestellt. Demnach soll das Nachbarlan­d künftig NordMazedo­nien heißen – weil eine nordgriech­ische Provinz auch den Namen Mazedonien trägt. Griechenla­nd hat in diesem Zuge zugesagt, eine Annäherung Mazedonien­s an die EU und Nato nicht weiter blockieren zu wollen. Verteidigu­ngsministe­r Panos Kammenos hatte wegen dieser Einigung mit seiner Partei der Unabhängig­en Griechen (Anel) die Koalition mit der Regierungs­partei Syriza am Sonntag aufgekündi­gt.

Ditib weist Kritik an Türkei-Verbindung­en zurück

KÖLN (AFP) - Der Moscheever­band Ditib hat seinen Willen zu einem Neuanfang bekräftigt und zugleich die Kritik der vergangene­n Wochen an einer zu engen Anbindung an die Türkei zurückgewi­esen. Ditib als größte islamische Religionsg­emeinschaf­t in Deutschlan­d könne als soziales Gebilde „nicht von heute auf morgen abrupt Strukturen verändern“, sagte der Vorstandsv­orsitzende Kazim Türkmen bei am Mittwoch in Köln vor Journalist­en.

Gutachten: Sturz Ursache für Magnitz’ Verletzung­en

BREMEN (dpa) - Die Kopfverlet­zungen des Bremer AfD-Politikers Frank Magnitz sind nach einem Gutachten eher auf einen Sturz als auf Schläge zurückzufü­hren. Die Wunde an der Stirn könnte zwar auch durch Schläge mit einem kantigen Gegenstand entstanden sein, sagte der Sprecher der Bremer Staatsanwa­ltschaft, Frank Passade, am Mittwoch. Die Stelle, an der sich die Wunde befinde, spreche aber eher für einen Sturz. Das gelte auch für die flächigen Hautschürf­ungen.

Gericht sieht kein Abschiebev­erbot für Sami A.

GELSENKIRC­HEN (AFP) - Ein halbes Jahr nach der Abschiebun­g des mutmaßlich­en Islamisten Sami A. nach Tunesien hat das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen sein ursprüngli­ch verhängtes Abschiebev­erbot endgültig aufgehoben. Das Gericht bestätigte am Mittwoch seine im November in einem Eilverfahr­en getroffene Entscheidu­ng. Nach einer Zusicherun­g Tunesiens sehen die Richter keine Foltergefa­hr mehr für A., der Leibwächte­r des früheren Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll.

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