Schwäbische Zeitung (Tettnang)
BN will bei Therme Präzedenzfall schaffen
Anwohner und Stadt haben vier Wochen Zeit, um sich zu einigen – Bund Naturschutz rechnet mit Abweisung seiner Klage
- Mehr als fünf Stunden lang haben Thermen-Investor Andreas Schauer und Rechtsamtsleiterin Tanja Bohnert am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg verbracht. In gleich zwei Verhandlungen hintereinander ging es um die Therme. Sowohl Anwohner, als auch der Bund Naturschutz hatten gegen die Baugenehmigung des Bads geklagt. Die eine Verhandlung vertagten die Richter, bei der anderen dauert die Entscheidung länger als erwartet.
Zwei Anwohner hatten beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Baugenehmigung der Therme eingereicht. Laut Richter Wolfgang Miller, Sprecher des Gerichts, ging es dabei um den Lärmschutz. „Die Beteiligten wollen sich nun eventuell einigen“, sagt Miller im Gespräch mit der SZ nach der Verhandlung. Aus diesem Grund sei die mündliche Verhandlung am Mittwochvormittag vertagt worden. „Die Beteiligten haben jetzt vier Wochen Zeit, wenn sie sich dann nicht einig werden, gibt es einen neuen Verhandlungstermin.“Laut Pressesprecher Jürgen Widmer will die Stadt versuchen, mit den Anwohnern eine gütliche Einigung hinzubekommen. „Wir sind immer an konstruktiven Lösungen interessiert“, sagt er. Wenn dies nicht möglich sei, müsse eben das Gericht entscheiden.
Direkt im Anschluss an das Verfahren der Anwohner ging es um die Klage des Bund Naturschutz Bayern gegen die Baugenehmigung der Therme. „Die Richter haben eine Entscheidung getroffen, diese aber noch nicht verkündet“, sagt Wolfgang Miller. Dies sei eine gängige Praxis, wenn die Richter lange über das Urteil beraten müssten. „Das Ergebnis wird den Beteiligten schriftlich zugestellt“, erklärt Miller.
Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des bayerischen Bund Naturschutz (BN), wusste daher am Mittwochabend noch nicht, wie das Verfahren für den Umweltverband ausgeht. „Ich rechne aber damit, dass unsere Klage abgewiesen wird“, sagt er im Gespräch mit der SZ. Er glaubt, dass das Gericht dem BN die Klagebefugnis nicht erteilen wird. „Das würden wir für rechtswidrig halten“, sagt Rottner und verweist auf die dänische Års-Konvention, wonach Verbände in Umweltangelegenheiten Zugang zu Gerichten bekommen sollen. „Wir kämpfen um den Zugang zum Gericht“, sagt Rottner.
Zwei Eilanträge bereits im Sommer gescheitert
Wie berichtet war der BN dabei bislang allerdings nicht sehr erfolgreich. Bereits im Sommer war er mit zwei Eilanträgen gescheitert. Damals hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München es bereits abgelehnt, eine aufschiebende Wirkung der Klage des BN anzuordnen. Der Senat des Verwaltungsgerichtshofs wies dies mit der Begründung zurück, dass die Klage aller Voraussicht nach wegen der fehlenden Antragsbefugnis des Umweltverbandes erfolglos bleiben werde.
Auch den Eilantrag des BN, der darauf zielte, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Therme vorläufig außer Vollzug zu setzen, lehnte der Verwaltungsgerichtshof ab. „Die beantragte vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans hätte nur Wirkung für künftig erteilte Baugenehmigungen, verbiete es aber nicht, von einer wie vorliegend bereits erteilten Baugenehmigung Gebrauch zu machen, führe also nicht zum Baustopp“, erklärte Pressesprecherin Claudia Frieser damals. Daher fehlte es an der für einen derartigen Eilantrag erforderlichen Dringlichkeit. Der BN trug die Kosten für die Verfahren am Verwaltungsgerichtshof, die Bauarbeiten der Therme gingen wie geplant weiter.
„Wir werden rabulistisch von der Klagebefugnis ausgeschlossen“, sagt BN-Landesgeschäftsführer Rottner. Wenn er mit seiner Vermutung richtig liegt und die Verwaltungsrichter in ihrem Urteil die Klage des BN tatsächlich abweisen, dann will er in Berufung gehen und vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen. Und wenn es sein muss, bis vors Bundesverwaltungsgericht.
„Ich rechne aber damit, dass unsere Klage abgewiesen wird.“
Peter Rottner, Landesgeschäftsführer des bayerischen Bund Naturschutz