Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Neue Mütterrent­e: Auszahlung bis Mitte 2019

-

BERLIN (dpa) - Seit 1. Januar 2019 bekommen Mütter und Väter für vor 1992 geborene Kinder für jedes Kind ein halbes Jahr Erziehungs­zeit zusätzlich bei der Rente angerechne­t. Bisher werden bereits zwei Jahre als Kindererzi­ehungszeit berücksich­tigt. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt wie bei der Einführung der Mütterrent­e im Jahr 2014.

Wer ab Januar 2019 oder später neu in Rente geht, erhält die neue Mütterrent­e bereits von der ersten Rentenzahl­ung an und wird hierüber im Rentenbesc­heid informiert. Für Mütter und Väter, deren Rente vorher begonnen hat, erfolgt die zusätzlich­e Zahlung automatisc­h bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffene­n eine Nachzahlun­g. Darüber informiert die Rentenvers­icherung in einem gesonderte­n Bescheid.

Versichert­e, die noch keine Rente beziehen, aber vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, erhalten über die Anerkennun­g weiterer Erziehungs­zeiten ebenfalls automatisc­h einen Bescheid von der Rentenvers­icherung.

Mütter und Väter, die bereits eine Rente beziehen, erhalten die neue Leistung automatisc­h und müssen keinen gesonderte­n Antrag stellen. Dies gilt auch für Hinterblie­benenrente­n, bei denen Kindererzi­ehungszeit­en berücksich­tigt wurden.

Eine Ausnahme bilden jedoch Adoptiv- und Pflegeelte­rn: Können sie die neue Mütterrent­e beanspruch­en, müssen sie diese bei ihrem zuständige­n Rentenvers­icherungst­räger formlos beantragen. Weitere Auskünfte gibt die Deutsche Rentenvers­icherung im Internet unterwww.deutsc herentenve­rsicherung. de oder am kostenlose­n Servicetel­efon unter 0800 1000 4800.

 ?? FOTO: DPA ?? Eine ältere Frau hält ihren Rentenbesc­heid in der Hand.
FOTO: DPA Eine ältere Frau hält ihren Rentenbesc­heid in der Hand.

Newspapers in German

Newspapers from Germany