Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Steuerbefr­eiung garantiert

Vereinszie­le wie Umweltschu­tz werden vom Finanzamt aktzeptier­t – Ein Leitfaden für Vereine hilft weiter

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BERLIN (dpa) - Wer sich für eine gute Sache in einem Verein engagiert, kann für den Verein eine Steuerbefr­eiung beantragen. Voraussetz­ung dafür ist, dass sich aus der Vereinssat­zung ein steuerlich begünstigt­es Ziel ergibt – zum Beispiel die Förderung des Umweltschu­tzes.

„Der Verein ist dann von der Körperscha­ft- und Gewerbeste­uer befreit und kann auch Spendenbes­cheinigung­en ausstellen“, erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er und verweist auf ein Schreiben der Oberfinanz­direktion NordrheinW­estfalen (OFD NRW).

Die Steuerbefr­eiung ist zum Beispiel auch für sogenannte foodsharin­g-Vereine möglich. Dort setzen sich Menschen gegen die Verschwend­ung von Lebensmitt­eln ein. Meist wollen die Mitglieder, andere Menschen für das Thema sensibilis­ieren, noch genussfähi­ge Lebensmitt­el retten sowie die Weitergabe und Verteilung der Nahrung organisier­en.

Einen Leitfaden mit „Steuertipp­s für gemeinnütz­ige Vereine“stellen viele Landesfina­nzminister­ien kostenfrei zur Verfügung. Das Land Baden-Württember­g hat seine OnlineBros­chüre zum Beispiel im Sommer 2018 aktualisie­rt. Um Details abzuklären, können Initiatore­n auch Kontakt mit dem zuständige­n Finanzamt aufnehmen und dort gegebenenf­alls den Entwurf der Vereinssat­zung zur Prüfung einreichen.

Spendenbes­cheinigung Grundsätzl­ich dürfen gemeinnütz­ige Vereine Spendenbes­cheinigung­en ausstellen. Spender können den Betrag dann in ihrer Steuererkl­ärung angeben und so ihre Steuerbela­stung mindern. Bei Foodsharin­g-Vereinen ist aber zu beachten: Bei überlassen­en Lebensmitt­eln, die der Handel meist mit null Euro bewertet, fehlt ein Gegenwert. Der gemeinnütz­ige Verein darf dann laut OFD NRW keine Spendenqui­ttung ausstellen. Bekommt er hingegen Geld oder sonstige Sachmittel gespendet, um sein Vereinszie­l zu verwirklic­hen, darf er Bescheinig­ungen ausstellen.

Die frisch aktualisie­rte OnlineBros­chüre „ Steuertipp­s für ge

meinnützig­e Vereine“gibt es beim Land Baden- Württember­g unter www. landesstel­le. de/ steuertipp­s

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FOTO: DPA Wenn sich Vereine zum Beispiel für Umweltschu­tz einsetzen – hier eine Pflanzakti­on – können sie sich von den Steuern befreien lassen.

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