Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Am Kurpark will Nonnenhorn „Fuß in der Tür haben“
Grundstücke zwischen Stedi und Strandbad gelten als städtebaulich wichtig
NONNENHORN (isa) - Der Nonnenhorner Gemeinderat hat für mehrere Grundstücke zwischen dem Strandbad und dem Stedi eine Vorverkaufssatzung beschlossen. Damit soll es die Gemeinde in der Hand haben, bei einem eventuellen Verkauf einer jener Flächen, die noch in Privatbesitz sind, diese für Nonnenhorns städtebauliche Entwicklung wichtigen Grundstücke und Gebäude kaufen zu können.
„Wir enteignen niemanden, wir nehmen niemandem irgendwas weg.“Das stellte Nonnenhorns Bürgermeister Rainer Krauß in der jüngsten Gemeinderatssitzung klar und sagte: „Aber für uns ist das eine Möglichkeit, dass – wenn was verkauft wird – die Gemeinde gefragt wird.“
Zuvor hatte er berichtet, dass während der Weihnachtszeit „helle Aufregung“im Dorf geherrscht habe, weil eines der Gebäude, die an den Kurpark grenzen, auf einer Immobilienbörse zum Verkauf gestanden habe. „Das hat sich mittlerweile gelöst.“Die Folge sei jedoch eine Diskussion im Gemeinderat gewesen, wie sich die Gemeinde in Zukunft bei solchen ortswichtigen Grundstücken in eine bessere Position bringen lasse: Die Lösung sei eine Vorverkaufssatzung, die der Gemeinde ein Vorkaufsrecht einräume. Krauß erklärte weiter, dass die Gemeinde mit diesem Recht keinen Einfluss auf den Verkaufspreis habe und für das Grundstück immer das Gleiche bezahlen müsse wie jeder andere Käufer auch.
Vom Verfahren her sei dies so abgesichert, dass die Gemeinde erst in den bestehenden Kaufvertrag einsteigen könne. Was bedeute, dass die Gemeinde vom Notar über einen Verkauf benachrichtigt werde. Dann müsse der Gemeinderat entscheiden, ob die Gemeinde kaufe oder nicht. „Wir müssen nicht, aber wir können, wenn wir wollen. Zum Verkaufspreis des Eigentümers“, fasste Krauß noch einmal zusammen und betonte, dass der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen habe, diese Satzung so schnell wie möglich zu verabschieden, „damit uns nichts durch die Lappen geht“. Der Grundgedanke sei dabei, „dass wir einen Fuß in der Tür haben wollen“.
Interessant sind diese Grundstücke für die Gemeinde deshalb, weil sie entweder an den Kurpark oder den öffentlichen Zugang zum See angrenzen, oder aber, weil sie sich in unmittelbarer Nähe zum See befinden und eine räumliche Verbindung dazu besteht. Die Satzung diene zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Den Grundstücken komme eine besondere Bedeutung für die touristische Fortentwicklung und die bauliche Gestaltung in diesem sensiblen Uferbereich zu, heißt es deswegen in der Satzung.