Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Dieb schlägt auf Ladendetek­tive ein

Richter gibt dem jungen Mann eine letzte Chance - Trotz Hausverbot­s erneut im Geschäft aufgetauch­t

- Von Christina Mikalo

FRIEDRICHS­HAFEN - Räuberisch­er Diebstahl, Beleidigun­g, Hausfriede­nsbruch und Körperverl­etzung in mehreren Fällen: „Das sind nicht gerade wenige Straftaten“, hat Richter Martin Hussels-Eichhorn zusammenge­fasst. Bei ihm im Gerichtssa­al ist am Mittwoch ein Syrer erschienen, der zum wiederholt­en Mal straffälli­g wurde. Bereits zweimal ist er verurteilt worden. Nun drohen ihm ein Jahr und sechs Monate in der Jugendvoll­zugsanstal­t Adelsheim.

Innerhalb von sechs Monaten soll der 20-Jährige mehrfach straffälli­g geworden sein. Im Februar vergangene­n Jahres habe er aus der H&MFiliale in Friedrichs­hafen ein T-Shirt und eine Sportjacke im Wert von 50 Euro geklaut. Als der Ladendetek­tiv ihn und einen vermeintli­chen Mittäter darauf ansprach, sollen die jungen Männer diesen auf Arabisch mit wüsten Schimpfwör­tern beleidigt haben.

Erneut aufgefalle­n

Gleich zwei Tage später sollen die beiden erneut auffällig geworden sein. Im Kaufland im Bodenseece­nter hätten sie Kabel und Kopfhörer für 55 Euro eingesteck­t. Der Ladendetek­tiv habe alles per Video beobachten können und sie daraufhin zur Rede gestellt. Als er ihnen seinen Ausweis zeigte, soll der Angeklagte ihm diesen aus der Hand geschlagen haben. Anschließe­nd sollen der junge Mann und sein Bekannter auf den Mann eingetrete­n und -geprügelt haben. Dabei wurde dieser unter anderem an der Schulter und am Becken verletzt. Der Täter entkam mit der Beute.

Obwohl er im Kaufland Hausverbot erhielt, sei der Mann im April wieder in der Filiale aufgetauch­t. Die Ladendetek­tive habe den jungen Mann daraufhin ins Büro geführt, wo er die Tür und einen Rollo demoliert habe. Anschließe­nd sei er durch das Fenster auf den Parkplatz geflüchtet, aber nach kurzer Zeit zurückgeke­hrt und habe zu den Detektiven gesagt: „Jetzt könnt ihr die Polizei rufen.“

Angeklagte­r gibt Taten zu

Das Verhalten des Angeklagte­n habe sie gewundert, gaben die Ladendetek­tive vor Gericht an. Als Erklärung brachte der Beschuldig­te vor, er habe zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Er räumte ein, die genannten Straftaten begangen zu haben. Weitere Delikte stritt er allerdings ab, die ihm Staatsanwä­ltin Christine Epe zur Last legte. Demnach soll er im Juli beim Kulturufer in Friedrichs­hafen ein Fahrrad gestohlen und einer italienisc­hen Musikergru­ppe 700 bis 1000 Euro entwendet haben. Dabei habe ihn ein Mann erkannt, der wie der Angeklagte eine Zeitlang im Asylbewerb­erheim im Fallenbrun­nen gelebt hatte. Auch dieses Mal soll der 20-Jährige nach der Tat geflohen sein. Dank des Augenzeuge­n habe die Polizei ihn jedoch als Täter identifizi­eren können.

Für das Gericht bestand daher kein Zweifel an der Schuld des Angeklagte­n. Richter Hussels-Eichhorn reagierte verärgert, dass der Mann zum Wiederholu­ngstäter avancierte. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, er sei damals „ein anderer Mensch“gewesen. Seine Flucht habe ihn negativ geprägt. Er sei mit 14 Jahren allein in die Türkei und 2015 nach Deutschlan­d gekommen. Die Taten habe er unter dem schlechten Einfluss seines Bruders und unter Drogen begangen. Seit Dezember sei er jedoch clean.

Jugendstra­fe auf Bewährung

Hussels-Eichhorn und seine Schöffen verhängten eine Jugendstra­fe auf Vorbewähru­ng. Der junge Mann hat ein halbes Jahr Zeit, die Auflagen des Gerichts zu erfüllen – darunter 150 Arbeitsstu­nden und ein monatliche­s Drogenscre­ening. Gelinge ihm das, werde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. „Wenn Sie Scheiße bauen, können Sie sicher sein, dass es keine Bewährung geben wird“, hielt der Richter fest.

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