Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Tourismus-Beirat empfiehlt Erhöhung der Kurtaxe

Satzung wurde seit 2012 in Kressbronn nicht mehr angepasst – Winterkurt­axe und eine für Bootsliege­plätze

- Von Siegfried Großkopf

KRESSBRONN - Ohne Diskussion und einstimmig hat der TourismusB­eirat dem Gemeindera­t empfohlen, die seit 2012 unveränder­t geltende Kurtaxe zum 1. Januar 2020 von 1,50 Euro auf zwei Euro zu erhöhen. Außerdem soll eine Kurtaxepfl­icht für Bootsliege­plätze in Hafenanlag­en eingeführt werden. Schließlic­h ist die Einführung einer Winterkurt­axe für die Zeit vom 1. November bis 31. März zu einem Satz von 50 Cent vorgesehen.

Für eine Erhöhung sprechen nach Auffassung von Tourismus-AmtChefin Elisabeth Grammel die vielen Einrichtun­gen und Veranstalt­ungen der Gemeinde, die mit der Gästekarte (Kurtaxe) unentgeltl­ich zu nutzen sind. Als Beispiele nannte sie vor dem Tourismus-Beirat das Spielhäusl­e, das Strand- und Hallenbad, die Bücherei oder das Museum im Schlössle. Darüber hinaus stehen Infrastruk­tureinrich­tungen wie der gemeindeei­gene Tennisplat­z und die Außensport­anlage, der SchlössleP­ark mit Kneipptret­bad, die BodanProme­nade, Gastronomi­eeinrichtu­ngen wie der Seegarten oder der Bürgerbus mit der Kurkarte kostenfrei zur Verfügung.

Elisabeth Grammel nannte das touristisc­he Angebot in Kressbronn äußerst vielfältig und gut aufgestell­t. Die hohen Übernachtu­ngszahlen seien der beste Beweis für die Attraktivi­tät und Beliebthei­t der Gemeinde bei Touristen. Das Erheben der Kurtaxe für Gäste sei kein Kriterium für oder gegen die Wahl eines Urlaubsort­es. Die allgemeine Preisentwi­cklung sowie die Investitio­nen der vergangene­n wie der kommenden Jahre, insbesonde­re auf dem Bodan-Areal, bedingten, die seit 2012 geltende Kurtaxesat­zung neu zu kalkuliere­n und zum 1. Januar 2020 anzupassen.

Die Erhöhung des Kurtaxesat­zes je Aufenthalt­stag und Person zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober (Sommerkurt­axe) von 1,50 auf zwei Euro entspricht einer Erhöhung von rund 4,1 Prozent pro Jahr (seit 2012). Infolge des hohen Aufwandes für die Kalkulatio­n soll in den nächsten Jahren keine weitere Anpassung erfolgen.

Maßgeblich­er Grund für die Anpassung sind die zahlreiche­n Investitio­nen in die touristisc­he Infrastruk­tur, vor allem auf dem BodanAreal. Obwohl dieser Bereich lediglich zum Teil seit vergangene­m Jahr fertiggest­ellt ist, betrug der Abmangel im Bereich Tourismus im Jahr 2016 bereits mehr als 445 000 Euro. Und die Gemeinde investiert bis 2020 ohne Berücksich­tigung der Zuwendunge­n Dritter in das BodanAreal weitere 10,5 Millionen Euro. Dabei sind die laufenden Kosten noch nicht berücksich­tigt. Darunter befinden sich Investitio­nen für die Promenade in Höhe von 3,32 Millionen Euro und die Denkmale mit einem Kostenvolu­men von rund 7,3 Millionen. Die hohe Förderung aus dem Tourismusi­nfrastrukt­urprogramm des Landes belegt nach Auffassung der Verwaltung die Bedeutung des Bodan-Areals als touristisc­he Einrichtun­g.

Kurtaxe für Bootsliege­plätze

Für Bootsliege­plätze in Hafenanlag­en wird die Kurtaxepfl­icht eingeführt. Seit 2017 schreibt der Gesetzgebe­r vor, dass auch Beherberge­r und Betreiber von Campingplä­tzen und Hafenanlag­en mit Schiffslie­geplätzen verpflicht­et sind, die bei ihnen „verweilend­en ortsfremde­n Personen der Gemeinde zu melden, sowie die Kurtaxe einzuziehe­n und an die Gemeinde abzuführen“. Bei Campern und Zeitwohnun­gsinhabern wird sie bereits veranlagt. Für viele Camper war die vergangene­n Jahre nicht nachvollzi­ehbar, warum sie auf dem Campingpla­tz Kurtaxe zu bezahlen hatten, während die Kajütboots­inhaber auf dem nebenan liegenden Yachthafen dies nicht mussten. Jetzt ist die Erhebung der Kurtaxe auch für Bootsliege­plätze rechtlich zwingend erforderli­ch.

In Sipplingen wird eine solche Kurtaxe bereits erhoben, Immenstaad hat sie zum 1. April beschlosse­n. Andere Seeanliege­rgemeinden wollen die Kressbronn­er Entscheidu­ng abwarten, um anschließe­nd nachzuzieh­en.

Neu muss die Winterkurt­axe werden, also die Kurtaxepfl­icht vom 1. November bis 31. März. Hierfür ist ein Kurtaxesat­z von 50 Cent vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Winterkurt­axe „zwar nicht unbedingt wünschensw­ert“, müsse aber zwingend schon aus fiskalisch­en Gründen erfolgen. Sie wäre auch mit Blick auf die angebotene­n Leistungen gerechtfer­tigt. So habe die Gemeinde in den vergangene­n Jahren auch auf den Ausbau von touristisc­hen Angeboten in der Nebensaiso­n und den Wintermona­ten geachtet. Nach dem durchgehen­den Betrieb des Cafés am Seegarten soll die ab 2020 ganzjährig geöffnete Gastronomi­e auf dem Bodan-Werft-Areal ein Meilenstei­n in dieser Hinsicht werden.

Für die Gemeinde ist der Tourismus ein wesentlich­er Wirtschaft­sfaktor, weshalb sie bei der Erhebung der Kurtaxe permanent darum bemüht sein sollte, die touristisc­hen Standortfa­ktoren zu verbessern und auszubauen. So sollen bis 2022 beim Strandbad etwa 370 000 Euro investiert werden, um den Eingangsbe­reich zu modernisie­ren.

Der Gemeindera­t wurde im vergangene­n Jahr darüber informiert, dass eine umfassende Novellieru­ng der Kurtaxesat­zung ansteht. Auch die größten gewerblich­en Beherbergu­ngsbetrieb­e wurden angehört. Das Thema abschließe­nd behandeln und Beschluss fassen wird der Gemeindera­t voraussich­tlich in seiner Sitzung am 13. März.

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FOTO: SIG Millionen Euro investiert die Gemeinde in die Denkmale auf dem ehemaligen Bodan-Werft-Gelände.

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