Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Tourismus-Beirat empfiehlt Erhöhung der Kurtaxe
Satzung wurde seit 2012 in Kressbronn nicht mehr angepasst – Winterkurtaxe und eine für Bootsliegeplätze
KRESSBRONN - Ohne Diskussion und einstimmig hat der TourismusBeirat dem Gemeinderat empfohlen, die seit 2012 unverändert geltende Kurtaxe zum 1. Januar 2020 von 1,50 Euro auf zwei Euro zu erhöhen. Außerdem soll eine Kurtaxepflicht für Bootsliegeplätze in Hafenanlagen eingeführt werden. Schließlich ist die Einführung einer Winterkurtaxe für die Zeit vom 1. November bis 31. März zu einem Satz von 50 Cent vorgesehen.
Für eine Erhöhung sprechen nach Auffassung von Tourismus-AmtChefin Elisabeth Grammel die vielen Einrichtungen und Veranstaltungen der Gemeinde, die mit der Gästekarte (Kurtaxe) unentgeltlich zu nutzen sind. Als Beispiele nannte sie vor dem Tourismus-Beirat das Spielhäusle, das Strand- und Hallenbad, die Bücherei oder das Museum im Schlössle. Darüber hinaus stehen Infrastruktureinrichtungen wie der gemeindeeigene Tennisplatz und die Außensportanlage, der SchlösslePark mit Kneipptretbad, die BodanPromenade, Gastronomieeinrichtungen wie der Seegarten oder der Bürgerbus mit der Kurkarte kostenfrei zur Verfügung.
Elisabeth Grammel nannte das touristische Angebot in Kressbronn äußerst vielfältig und gut aufgestellt. Die hohen Übernachtungszahlen seien der beste Beweis für die Attraktivität und Beliebtheit der Gemeinde bei Touristen. Das Erheben der Kurtaxe für Gäste sei kein Kriterium für oder gegen die Wahl eines Urlaubsortes. Die allgemeine Preisentwicklung sowie die Investitionen der vergangenen wie der kommenden Jahre, insbesondere auf dem Bodan-Areal, bedingten, die seit 2012 geltende Kurtaxesatzung neu zu kalkulieren und zum 1. Januar 2020 anzupassen.
Die Erhöhung des Kurtaxesatzes je Aufenthaltstag und Person zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober (Sommerkurtaxe) von 1,50 auf zwei Euro entspricht einer Erhöhung von rund 4,1 Prozent pro Jahr (seit 2012). Infolge des hohen Aufwandes für die Kalkulation soll in den nächsten Jahren keine weitere Anpassung erfolgen.
Maßgeblicher Grund für die Anpassung sind die zahlreichen Investitionen in die touristische Infrastruktur, vor allem auf dem BodanAreal. Obwohl dieser Bereich lediglich zum Teil seit vergangenem Jahr fertiggestellt ist, betrug der Abmangel im Bereich Tourismus im Jahr 2016 bereits mehr als 445 000 Euro. Und die Gemeinde investiert bis 2020 ohne Berücksichtigung der Zuwendungen Dritter in das BodanAreal weitere 10,5 Millionen Euro. Dabei sind die laufenden Kosten noch nicht berücksichtigt. Darunter befinden sich Investitionen für die Promenade in Höhe von 3,32 Millionen Euro und die Denkmale mit einem Kostenvolumen von rund 7,3 Millionen. Die hohe Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes belegt nach Auffassung der Verwaltung die Bedeutung des Bodan-Areals als touristische Einrichtung.
Kurtaxe für Bootsliegeplätze
Für Bootsliegeplätze in Hafenanlagen wird die Kurtaxepflicht eingeführt. Seit 2017 schreibt der Gesetzgeber vor, dass auch Beherberger und Betreiber von Campingplätzen und Hafenanlagen mit Schiffsliegeplätzen verpflichtet sind, die bei ihnen „verweilenden ortsfremden Personen der Gemeinde zu melden, sowie die Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen“. Bei Campern und Zeitwohnungsinhabern wird sie bereits veranlagt. Für viele Camper war die vergangenen Jahre nicht nachvollziehbar, warum sie auf dem Campingplatz Kurtaxe zu bezahlen hatten, während die Kajütbootsinhaber auf dem nebenan liegenden Yachthafen dies nicht mussten. Jetzt ist die Erhebung der Kurtaxe auch für Bootsliegeplätze rechtlich zwingend erforderlich.
In Sipplingen wird eine solche Kurtaxe bereits erhoben, Immenstaad hat sie zum 1. April beschlossen. Andere Seeanliegergemeinden wollen die Kressbronner Entscheidung abwarten, um anschließend nachzuziehen.
Neu muss die Winterkurtaxe werden, also die Kurtaxepflicht vom 1. November bis 31. März. Hierfür ist ein Kurtaxesatz von 50 Cent vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Winterkurtaxe „zwar nicht unbedingt wünschenswert“, müsse aber zwingend schon aus fiskalischen Gründen erfolgen. Sie wäre auch mit Blick auf die angebotenen Leistungen gerechtfertigt. So habe die Gemeinde in den vergangenen Jahren auch auf den Ausbau von touristischen Angeboten in der Nebensaison und den Wintermonaten geachtet. Nach dem durchgehenden Betrieb des Cafés am Seegarten soll die ab 2020 ganzjährig geöffnete Gastronomie auf dem Bodan-Werft-Areal ein Meilenstein in dieser Hinsicht werden.
Für die Gemeinde ist der Tourismus ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor, weshalb sie bei der Erhebung der Kurtaxe permanent darum bemüht sein sollte, die touristischen Standortfaktoren zu verbessern und auszubauen. So sollen bis 2022 beim Strandbad etwa 370 000 Euro investiert werden, um den Eingangsbereich zu modernisieren.
Der Gemeinderat wurde im vergangenen Jahr darüber informiert, dass eine umfassende Novellierung der Kurtaxesatzung ansteht. Auch die größten gewerblichen Beherbergungsbetriebe wurden angehört. Das Thema abschließend behandeln und Beschluss fassen wird der Gemeinderat voraussichtlich in seiner Sitzung am 13. März.