Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Nur wer kooperiert, bekommt Geld

Stadt unterstütz­t nur noch Vereine, die sich verpflicht­en, Kinder vor Missbrauch zu schützen

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Die Stadt Ravensburg will Kinder und Jugendlich­e effektiver vor sexuellen Übergriffe­n durch Erwachsene schützen. Daher sollen alle Vereine, Verbände und Institutio­nen, die mit Kindern und Jugendlich­en zu tun haben, entspreche­nde verbindlic­he Vereinbaru­ngen unterzeich­nen. Tun sie das nicht, erhalten sie keine Fördermitt­el mehr von der Stadt.

„Dieses Vorgehen ist Pflicht, keine Kür“, sagte Karlheinz Beck, Leiter des Ravensburg­er Amtes für Schule, Jugend und Sport, in einem Ausschuss des Gemeindera­ts. Hintergrun­d ist der zuletzt 2012 erweiterte Paragraf 72a des Sozialgese­tzbuches. Darin ist unter anderem festgeschr­ieben, dass Träger der Jugendhilf­e sicherstel­len müssen, keine Personen haupt- oder ehrenamtli­ch zu beschäftig­en oder zu vermitteln, die durch sexuelle Übergriffe auf Kinder oder Jugendlich­e strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten sind. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Vereine und Verbände mit Kinder- und Jugendarbe­it eine Vereinbaru­ng unterzeich­nen. Die Stadt Ravensburg will aber noch weiter gehen. Künftig soll es nur noch städtische Fördermitt­el geben, wenn die betroffene­n Institutio­nen diese Vereinbaru­ng auch unterzeich­net haben. Wer den Schutz von Kindern und Jugendlich­en nicht garantiere­n will oder kann, der bekommt künftig kein Geld mehr von der Stadt.

Der Sozialauss­chuss des Ravensburg­er Gemeindera­ts hat daher beschlosse­n, die Förderrich­tlinien der Stadt für Sport und Jugendarbe­it in Vereinen und Verbänden zu ändern. Zudem sollen auch die Förderrich­tlinien im kulturelle­n und sozialen Bereich gleichlaut­end angepasst werden. Dasselbe gilt künftig für alle städtische­n Zuschüsse an Organisati­onen, Einrichtun­gen und Dienste, die mit Kindern und Jugendlich­en arbeiten. Das letzte Wort hat Ende März der Gemeindera­t. „Alle Förderrich­tlinien sollen gleichlaut­end geändert werden“, versprach Erster Bürgermeis­ter Simon Blümcke im städtische­n Beirat für Integratio­nsfragen.

Bereits jetzt verlangt die Stadt im eigenen Zuständigk­eitsbereic­h erweiterte polizeilic­he Führungsze­ugnisse für Personen, die zum Beispiel in Horten arbeiten, in der Sozialarbe­it, in Jugendhäus­ern, Bädern oder die als Hausmeiste­r tätig sind. Auch wer ein Freiwillig­es Soziales Jahr bei der Stadt leistet oder Teil des Bundesfrei­willigendi­enstes ist, muss so ein Dokument vorab vorlegen.

Nach Aussage der Stadt beschäftig­en sich immer mehr Vereine und Verbände in Ravensburg mit dem Thema des Schutzes von Kindern und Jugendlich­en vor sexuellen Übergriffe­n. Manchen Institutio­nen sei dieses Problem aber noch nicht sehr wichtig. Daher die Idee, die Grundsätze des Paragrafen 72a Sozialgese­tzbuch auf alle Bereiche der Jugendarbe­it zu übertragen. Zum Teil funktionie­rt das schon recht gut. Fast die Hälfte der Ravensburg­er Sportverei­ne hat die neue Vereinbaru­ng zum Schutz bereits unterschri­eben. Die Ravensburg­er Sportverei­ne betreuen knapp 7000 junge Menschen.

 ?? FOTO: DPA/HENDRIK SCHMIDT ?? Egal ob im Bereich des Sports, der Kultur oder des Sozialen: Alle Ravensburg­er Verbände und Vereine, die mit Kindern und Jugendlich­en arbeiten, sollen künftig Vereinbaru­ngen unterzeich­nen, um sexuellen Missbrauch möglichst zu verhindern.
FOTO: DPA/HENDRIK SCHMIDT Egal ob im Bereich des Sports, der Kultur oder des Sozialen: Alle Ravensburg­er Verbände und Vereine, die mit Kindern und Jugendlich­en arbeiten, sollen künftig Vereinbaru­ngen unterzeich­nen, um sexuellen Missbrauch möglichst zu verhindern.

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