Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Das Bestellerprinzip muss kommen
Zum Artikel „Koalitionsstreit über Maklergebühren“und den Leitartikel „Steuersenkung statt Lenkung“(26.2.) hat uns die folgende Zuschrift eines Lesers erreicht:
Das Bestellerprinzip muss kommen. Es lässt sich nicht nachvollziehen, dass ein Käufer für Leistungen des Maklers zahlen soll, die nur den Verkäufer entlasten. Zudem ist der Makler an einem hohen Preis interessiert und vertritt daher nur die Interessen des Verkäufers.
Im Übrigen ist die Höhe der Provision unangemessen. Schon bei einem Immobilienwert von 200 000 Euro werden bei vier Prozent Provision 8000 Euro für den Makler fällig. Bei einem Stundensatz von 50 Euro müssten 160 Stunden und damit ungefähr ein Monat Arbeitszeit für den Verkauf einer einzigen Immobilie anfallen.
Wenn Teile der CDU und der FDP nun meinen, die Maklerprovision mit dem Argument höherer Steuern oder Notargebühren schützen zu müssen, dem sei gesagt, dass diese Klientelpolitik schon bei den Hotelsteuern oder dem Dieselskandal kontraproduktiv war.
Tipp: Die Immobilie am besten selbst verkaufen, oder wenn es doch ein Makler sein muss, die Provision, die dann der Verkäufer zahlt, herunterverhandeln.
Dr. Thomas Asche, Bad Waldsee
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