Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Wichtige Aufgabe
Zum Artikel „Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab“(27.2.): Die Mitglieder von Attac setzen sich durch ehrenamtliche Bildungsarbeit und friedliche Aktionen ein, zum Beispiel für die Einhaltung der Menschenrechte, für fairen Handel, für gerechte Steuern und für eine ausgeglichenere Verteilung des Vermögens. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Attac die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil eine Körperschaft, die eine allgemeinpolitische Tätigkeit ausübt, nach Paragraf 52 Abgabenordnung, Bundesrecht, keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt. Der BFH betont zwar ausdrücklich, dass sich dieses Urteil nicht gegen die politischen Inhalte von Attac richtet. Überraschend ist dennoch, wie eng der BFH die Grenzen allgemeinpolitischer Tätigkeit auslegt. Dieses Urteil erschwert die Arbeit von Attac erheblich und bedroht auch andere Nichtregierungsorganisationen (NGOs).
Diese NGOs sind wichtige Gegenspieler zum Wirtschaftslobbyismus. Allgemeine Interessen wie Umweltschutz, Menschenrechte und Ähnliches haben es in unserer Gesellschaft und bei unseren Volksvertretern schwer, sich Gehör zu verschaffen. Attac und Co übernehmen teilweise diese wichtige Aufgabe. Dieses Wirken dient dem Gemeinwohlbelang und ist als gemeinnützig anzuerkennen. Dazu müsste allerdings der Gesetzgeber aktiv werden. Zumindest müsste der Paragraf 52 AO durch unsere Gerichte offener und gemeinnütziger interpretiert werden.
Karl Ludwig Biggel, Friedrichshafen
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