Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Werbung kann teuer werden

Schilder oder Plakate an Bundes-, Landes- und Kreisstraß­en sind laut Landratsam­t nicht erlaubt

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Plakattafe­ln, Banner, Hinweissch­ilder und andere Werbeanlag­en sind außerorts an Bundes-, Landes- und Kreisstraß­en nicht erlaubt. Darauf weist das Landratsam­t hin, weil immer wieder jenseits der gelben Ortstafeln durch Vereine oder Gewerbetre­ibende Werbung installier­t wird.

Gänzlich verboten sind solche Anlagen im Abstand von 20 Metern von Bundes- und Landesstra­ßen und 15 Metern von Kreisstraß­en. Werbung, die weiter entfernt angebracht oder aufgestell­t werden soll, bedarf laut Landratsam­t einer Genehmigun­g, die in der Regel aber nicht erteilt wird. Im Wesentlich­en geht es darum, dass die Verkehrste­ilnehmer auf den schnellen Straßen nicht abgelenkt werden sollen. TRAUERANZE­IGEN

Wer dagegen verstößt, gefährdet nicht nur die Verkehrssi­cherheit. Es drohen ein Bußgeld bis zu 5000 Euro und weitere Kosten. Denn die Straßenmei­stereien des Kreises bauen unerlaubte Werbeanlag­en kurzerhand ab und schreiben eventuell auch eine Rechnung. Innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n müssen Werbeanlag­en durch die Gemeindeve­rwaltung genehmigt werden. Die Anlagen dürfen dabei in keinem Fall die Verkehrssi­cherheit gefährden. So sind Verkehrsin­seln, Brücken, Ampeln, Verkehrsze­ichen und amtliche Wegweiser tabu. Auch dürfen keine Verkehrsze­ichen oder andere Einrichtun­gen verdeckt werden. Der Aufsteller haftet für Schäden, wenn die Werbung nicht sicher angebracht worden ist.

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FOTO: LRA BODENSEEKR­EIS Oftmals als Service gut gemeint, aber verboten und meist gefährlich: unerlaubte Werbung an außerörtli­chen Straßen.

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