Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Werbung kann teuer werden
Schilder oder Plakate an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind laut Landratsamt nicht erlaubt
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Plakattafeln, Banner, Hinweisschilder und andere Werbeanlagen sind außerorts an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht erlaubt. Darauf weist das Landratsamt hin, weil immer wieder jenseits der gelben Ortstafeln durch Vereine oder Gewerbetreibende Werbung installiert wird.
Gänzlich verboten sind solche Anlagen im Abstand von 20 Metern von Bundes- und Landesstraßen und 15 Metern von Kreisstraßen. Werbung, die weiter entfernt angebracht oder aufgestellt werden soll, bedarf laut Landratsamt einer Genehmigung, die in der Regel aber nicht erteilt wird. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Verkehrsteilnehmer auf den schnellen Straßen nicht abgelenkt werden sollen. TRAUERANZEIGEN
Wer dagegen verstößt, gefährdet nicht nur die Verkehrssicherheit. Es drohen ein Bußgeld bis zu 5000 Euro und weitere Kosten. Denn die Straßenmeistereien des Kreises bauen unerlaubte Werbeanlagen kurzerhand ab und schreiben eventuell auch eine Rechnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Werbeanlagen durch die Gemeindeverwaltung genehmigt werden. Die Anlagen dürfen dabei in keinem Fall die Verkehrssicherheit gefährden. So sind Verkehrsinseln, Brücken, Ampeln, Verkehrszeichen und amtliche Wegweiser tabu. Auch dürfen keine Verkehrszeichen oder andere Einrichtungen verdeckt werden. Der Aufsteller haftet für Schäden, wenn die Werbung nicht sicher angebracht worden ist.