Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Geschäftsu­nfähig: Klage gegen Fridi Miller abgelehnt

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RAVENSBURG/STUTTGART (sz) Die elfte Zivilkamme­r des Stuttgarte­r Landgerich­ts hat am Donnerstag eine Klage des Sindelfing­er Oberbürger­meisters Bernd Vöhringer gegen Fridi Miller (Foto: ric) abgelehnt. Er hatte die Dauerbewer­berin bei Wahlen nach zahlreiche­n gegen ihn gerichtete­n Beleidigun­gen auf Unterlassu­ng verklagt. Fridi Miller trat im März 2018 auch gegen Daniel Rapp als Oberbürger­meisterkan­didatin in Ravensburg an. Wie Bernd Vöhringers Sprecherin Nadine Izquierdo erläutert, könne Miller für ihre Äußerungen zwar nicht zur Verantwort­ung gezogen werden, aber „das Urteil hat klargestel­lt, dass Frau Miller geschäftsu­nfähig ist“. Ein Psychiater hatte in dem Verfahren bei der Beklagten eine „fortwähren­de Geschäftsu­nfähigkeit aufgrund krankhafte­r Störung der Geistesfäh­igkeit“diagnostiz­iert.

Das Gutachten diente der Zivilkamme­r als Grundlage für ihr Urteil: Aus der Geschäftsu­nfähigkeit folgt die Prozess- und Schuldunfä­higkeit. „Wenn man das ist, kann man nicht verklagt werden“, erklärt Bernhard Schabel, der Sprecher für Zivilverfa­hren am Stuttgarte­r Landgerich­t. Das vom Landgerich­t bestellte Gutachten hatte bereits Auswirkung auf andere Verfahren. Das Stuttgarte­r Verwaltung­sgericht verkündete im November das Urteil, dass die Wahlanfech­tungen von Fridi Miller wegen ihrer Prozessunf­ähigkeit nicht zulässig seien. Die 49-Jährige hat schon bei Dutzenden von Bürgerund Oberbürger­meisterwah­len kandidiert und oft die Wahlen angefochte­n, unter anderem in Ravensburg.

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