Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Karlsruhe prüft Verbot für geschäftsmäßige Sterbehilfe
KARLSRUHE (KNA) - Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob das seit Ende 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wird der Zweite Senat am 16. und 17. April über sechs Verfassungsbeschwerden mündlich verhandeln. Sie richten sich den Angaben zufolge direkt gegen den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Beschwerdeführer sind unter anderem Sterbehilfevereine mit Sitz in Deutschland und in der Schweiz, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten, sowie Ärzte und Palliativmediziner.
SPD: Vermieter sollten Grundsteuer alleine zahlen
BERLIN (dpa) - Vermieter sollen nach dem Willen der SPD die Grundsteuer künftig alleine zahlen. Finanzpolitiker Carsten Schneider sprach sich in der „Rheinischen Post“dafür aus, die Umlage auf die Mietnebenkosten zu untersagen. Neben der Grundsteuer solle dafür auch die Betriebskostenverordnung geändert werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Damit würden die Mieter entlastet. Die Wohnungswirtschaft kritisierte diesen Vorstoß scharf: Die Folge seien höhere Steuern und geringere Investitionen in die Häuser.
Amri-Komplize wegen Anschlagsplänen angeklagt
KARLSRUHE/BERLIN (dpa) - Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen Islamisten aus Berlin Anklage erhoben, der mit dem Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri einen Sprengstoffanschlag in Deutschland geplant haben soll. Magomed-Ali C. sitzt seit August in Untersuchungshaft. Ihm soll es laut Anklage darum gegangen sein, „möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest zu verletzen“. An dem Vorhaben, das von Polizisten gestört wurde, war neben Amri auch ein in Frankreich inhaftierter Komplize beteiligt, teilte die Behörde am Dienstag mit.