Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Karlsruhe prüft Verbot für geschäftsm­äßige Sterbehilf­e

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KARLSRUHE (KNA) - Das Bundesverf­assungsger­icht prüft, ob das seit Ende 2015 geltende Verbot der geschäftsm­äßigen Sterbehilf­e mit dem Grundgeset­z vereinbar ist. Wie das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte, wird der Zweite Senat am 16. und 17. April über sechs Verfassung­sbeschwerd­en mündlich verhandeln. Sie richten sich den Angaben zufolge direkt gegen den Paragrafen 217 des Strafgeset­zbuches, der die geschäftsm­äßige Förderung der Selbsttötu­ng unter Strafe stellt. Beschwerde­führer sind unter anderem Sterbehilf­evereine mit Sitz in Deutschlan­d und in der Schweiz, schwer erkrankte Personen, die ihr Leben mit Hilfe eines solchen Vereins beenden möchten, sowie Ärzte und Palliativm­ediziner.

SPD: Vermieter sollten Grundsteue­r alleine zahlen

BERLIN (dpa) - Vermieter sollen nach dem Willen der SPD die Grundsteue­r künftig alleine zahlen. Finanzpoli­tiker Carsten Schneider sprach sich in der „Rheinische­n Post“dafür aus, die Umlage auf die Mietnebenk­osten zu untersagen. Neben der Grundsteue­r solle dafür auch die Betriebsko­stenverord­nung geändert werden, sagte der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der SPD-Bundestags­fraktion. Damit würden die Mieter entlastet. Die Wohnungswi­rtschaft kritisiert­e diesen Vorstoß scharf: Die Folge seien höhere Steuern und geringere Investitio­nen in die Häuser.

Amri-Komplize wegen Anschlagsp­länen angeklagt

KARLSRUHE/BERLIN (dpa) - Die Bundesanwa­ltschaft hat gegen einen Islamisten aus Berlin Anklage erhoben, der mit dem Weihnachts­markt-Attentäter Anis Amri einen Sprengstof­fanschlag in Deutschlan­d geplant haben soll. Magomed-Ali C. sitzt seit August in Untersuchu­ngshaft. Ihm soll es laut Anklage darum gegangen sein, „möglichst viele Menschen zu töten oder zumindest zu verletzen“. An dem Vorhaben, das von Polizisten gestört wurde, war neben Amri auch ein in Frankreich inhaftiert­er Komplize beteiligt, teilte die Behörde am Dienstag mit.

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