Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Millionenstrafe für ZF
Autozulieferer muss für Kartell von TRW zahlen
FRIEDRICHSHAFEN - Die Kommission der Europäischen Union hat gegen den Friedrichshafener Automobilzulieferer ZF wegen verbotener Absprachen eine Millionenstrafe verhängt. Das Traditionsunternehmen vom Bodensee muss 188,9 Millionen Euro zahlen. Das Kartellvergehen betrifft nicht ZF direkt, sondern den von ZF im Jahr 2015 übernommenen US-Konzern TRW. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2007 bis 2011 mit Takata aus Japan und Autoliv aus Schweden zwei Kartelle gebildet, um sich bei Sicherheitsgurten, Airbags und Lenkrädern abzusprechen, wie die EU-Wettbewerbshüter am Dienstag erklärten. Hauptgeschädigte seien die deutschen Autobauer VW und BMW sowie deren Kunden.
„Erhöhung der eigenen Gewinne“
Die Zulieferer hätten sich abgesprochen, um „ihre eigenen Gewinne zu erhöhen“und so „der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Automobilsektors geschadet“, wie EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte. Die Absprachen seien zum einen über persönliche Treffen und zum anderen über Telefonate und E-Mails erfolgt.
Das schwedische Unternehmen Autoliv muss 179,4 Millionen Euro zahlen. TRW bekam wegen der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden einen Strafnachlass von 60 Prozent, Autoliv einen Rabatt von 40 Prozent. Takata musste nichts zahlen, weil er die EU-Kommission auf das Kartell aufmerksam machte und damit straffrei davonkam. Er wäre sonst mit einer Geldstrafe in Höhe von 195 Millionen Euro belegt worden. Takata ging nach zahlreichen Rückrufen 2017 in die Insolvenz und wurde von einem chinesischen Unternehmen gekauft.
ZF will das verhängte Bußgeld akzeptieren. „Wir sind froh, dass das Thema nun hinter uns liegt und wir den Fall abschließen können“, sagte ein Sprecher von ZF auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Bereits im vierten Quartal 2018 hatte ZF für die zu erwartende Strafe eine Rückstellung in Höhe von 100 Millionen Euro gebildet, um das Bußgeld der Wettbewerbshüter zahlen zu können.