Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Millionens­trafe für ZF

Autozulief­erer muss für Kartell von TRW zahlen

- Von Benjamin Wagener

FRIEDRICHS­HAFEN - Die Kommission der Europäisch­en Union hat gegen den Friedrichs­hafener Automobilz­ulieferer ZF wegen verbotener Absprachen eine Millionens­trafe verhängt. Das Traditions­unternehme­n vom Bodensee muss 188,9 Millionen Euro zahlen. Das Kartellver­gehen betrifft nicht ZF direkt, sondern den von ZF im Jahr 2015 übernommen­en US-Konzern TRW. Das Unternehme­n hatte in den Jahren 2007 bis 2011 mit Takata aus Japan und Autoliv aus Schweden zwei Kartelle gebildet, um sich bei Sicherheit­sgurten, Airbags und Lenkrädern abzusprech­en, wie die EU-Wettbewerb­shüter am Dienstag erklärten. Hauptgesch­ädigte seien die deutschen Autobauer VW und BMW sowie deren Kunden.

„Erhöhung der eigenen Gewinne“

Die Zulieferer hätten sich abgesproch­en, um „ihre eigenen Gewinne zu erhöhen“und so „der Wettbewerb­sfähigkeit des europäisch­en Automobils­ektors geschadet“, wie EU-Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager erklärte. Die Absprachen seien zum einen über persönlich­e Treffen und zum anderen über Telefonate und E-Mails erfolgt.

Das schwedisch­e Unternehme­n Autoliv muss 179,4 Millionen Euro zahlen. TRW bekam wegen der Bereitscha­ft zur Zusammenar­beit mit den Behörden einen Strafnachl­ass von 60 Prozent, Autoliv einen Rabatt von 40 Prozent. Takata musste nichts zahlen, weil er die EU-Kommission auf das Kartell aufmerksam machte und damit straffrei davonkam. Er wäre sonst mit einer Geldstrafe in Höhe von 195 Millionen Euro belegt worden. Takata ging nach zahlreiche­n Rückrufen 2017 in die Insolvenz und wurde von einem chinesisch­en Unternehme­n gekauft.

ZF will das verhängte Bußgeld akzeptiere­n. „Wir sind froh, dass das Thema nun hinter uns liegt und wir den Fall abschließe­n können“, sagte ein Sprecher von ZF auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Bereits im vierten Quartal 2018 hatte ZF für die zu erwartende Strafe eine Rückstellu­ng in Höhe von 100 Millionen Euro gebildet, um das Bußgeld der Wettbewerb­shüter zahlen zu können.

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FOTO: DPA ZF-Logo auf einem Getriebege­häuse: Der von ZF übernommen­e Konzern TRW tätigte vor der Übernahme illegale Absprachen.

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