Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Vergiftet
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln – Umweltministerium und Verbraucherschutz streiten
BERLIN - Viele Menschen sind beunruhigt, weil ein Großteil der Insekten verschwindet: Knapp 1,8 Millionen Leute haben gerade erst das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen“in Bayern unterzeichnet. Kaum eine andere Umweltbewegung zuvor hat so viele bewegt. Darum ist der Streit um Pflanzenschutzmittel in der Regierung brisant.
18 Pflanzenschutzmittel, darunter ein Glyphosat-Unkrautvernichter und ein Insektenbekämpfungsmittel mit dem bienengiftigen Wirkstoff Cyantraniliprole, haben die Zulassung für den deutschen Markt bekommen.
Das von SPD-Ministerin Svenja Schulze geführte Umweltministerium hält dies für rechtswidrig – und erklärt, es handele sich um einen „Verstoß gegen die Regeln des Zulassungsverfahrens gemäß Pflanzenschutzgesetz in Deutschland“. Sie geht damit Krach mit ihrer CDUKollegin Julia Klöckner ein. Denn ihr untersteht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, das für die Zulassungen zuständig ist.
Klöckners Vorgänger hatte mit einem Glyphosat-Alleingang schon Ende 2017 für Empörung gesorgt. Er stimmte damals zu, den Wirkstoff weitere fünf Jahre in der EU zu genehmigen – trotz der ausdrücklichen Weisung, sich zu enthalten, weil das Umweltressort anderer Meinung war. Der Fall ermöglichte erst, dass heute überhaupt noch Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat auf nationaler Ebene zugelassen werden können.
Bei ihrer Neuauflage im Jahr 2018 legte schwarz-rot im Koalitionsvertrag allerdings fest, den Einsatz von Glyphosat „so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden“. Und Klöckner versprach beim Regierungsantritt: „Was der Biene schadet, muss vom Markt.“Denn sie seien „systemrelevant“, also lebenswichtig. Die neueste BVL-Entscheidung steht dazu im Widerspruch, glaubt man dem Umweltbundesamt. Die oberste Umweltbehörde, die wiederum Schulze untersteht, muss der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zustimmen, also auch der 18 – und stellte sich bei ihnen quer.
Umstrittene Auflagen
Die 18 Pflanzenschutzmittel, erklärte das Umweltministerium, haben „erhebliche negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, insbesondere auf die Insektenwelt. Das Umweltbundesamt sieht die Auswirkungen als so gravierend an, dass es seine Zustimmung zur Zulassung dieser Pflanzenschutzmittel daran gebunden hat, Auflagen zum Schutz der biologischen Vielfalt einzuhalten.“Demnach sollen Landwirte auf einem Teil ihrer Flächen, das können Brachen oder Blühstreifen sein, „gänzlich“auf den Einsatz von Ackergiften verzichten, und zwar spätestens ab 2020. Das teilte es so auch dem BVL mit.
Nur: Das stellte am Ende eine befristete Genehmigung bis zum 31. Dezember 2019 aus – ohne weitere Vorgaben. So gehe es nicht, meinen Schulzes Leute – und erläutern: „Das Umweltbundesamt hatte sein Einvernehmen zur Zulassung dieser Mittel unter der Bedingung erteilt, dass die Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität in die Zulassung aufgenommen werden. Da dies nicht erfolgt ist, liegt insgesamt kein Einvernehmen – auch nicht auf eine einjährige Befristung bezogen – vor.“Das Amt habe den Landwirten nur die Möglichkeit geben wollen, sich auf die Auflagen einzustellen und sie darum erst für 2020 vorgesehen.
Diese Auflagen allerdings sind in der Regierung umstritten. Die Frage ist, ob mit ihnen zu stark ins Eigentum eingegriffen wird. Das werde derzeit noch geprüft, sagte eine Sprecherin von Schulze. Das Umweltbundesamt halte die Wirkungen der Pflanzenschutzmittel auf den Naturhaushalt ohne hinreichende Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität jedenfalls „weiterhin als unvertretbar“.
Wie geht das weiter? Ein Bundesministerium kann kein anderes Bundesministerium verklagen, eine Bundesbehörde nicht eine andere Bundesbehörde. Denn alle wären durch die Bundesregierung vertreten, die sich selbst verklagen müsste. Es geht bei dem Streit aber nicht nur darum, was in diesem Jahr auf dem Feld landen darf. Theoretisch könnte Ende 2019 die Zulassung der 18 Mittel erst einmal einfach verlängert werden – bei technischen Verlängerungen ist das Umweltbundesamt gar nicht mehr beteiligt.
Annette Seehaus-Arnold, Vizepräsidentin des Deutschen Berufsund Erwerbsimkerbunds, hält die Neuzulassungen für „unverantwortlich“. Sie sorgt der Insektenvernichter Cyantraniliprole besonders, der gegen den Kartoffelkäfer eingesetzt werden soll. „Wir wissen nicht, wo wir künftig noch mit unseren Bienen hin sollen, wenn Cyantraniliprole in Deutschland hoffähig wird“, sagt sie. Ihr Verband bereitet eine Klage gegen die Zulassungen vor.
Klöckners Ministerium sieht kein Problem. Eine Sprecherin erklärte: „Das BVL hat mit seinen aktuellen Zulassungsentscheidungen im Einklang mit den Regeln des Pflanzenschutzgesetzes gehandelt.“