Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Amazon zeigt gekaufte Bewertung
Künftig muss deutlich sein, ob Tester Geld oder Produkte erhalten haben
FRANKFURT/MAIN (dpa) - Amazon will bezahlte Kundenrezensionen bei seinen Produkten unterbinden. Eine Zweigniederlassung von Amazon EU hat dafür jetzt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) einen Teilerfolg erzielt. Das Urteil, über das das OLG am Dienstag informiert hatte, ist derzeit allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 6 W 9/19).
Dem Gerichtsbeschluss zufolge kann Amazon verlangen, dass Drittanbieter auf amazon.de gekaufte Bewertungen kennzeichnen müssen, wenn die Tester dafür Geld oder Produkte erhalten haben.
Antragsgegner in dem Verfahren war ein Unternehmen, das Fremdanbietern auf amazon.de Kundenrezensionen gegen Geld anbietet. Das Unternehmen vermittelt dafür Tester, die bei Amazon Bewertungen anfertigen und die Produkte dann im Anschluss gegen Zahlung eines kleinen Eigenanteils behalten dürfen.
Das Landgericht Frankfurt hatte einen vorherigen Antrag von Amazon auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst zurückgewiesen. Die Beschwerde dagegen landete dann vor dem OLG – und hatte dort „überwiegend Erfolg“, wie Gerichtssprecherin Gundula Fehns-Böer erklärte. Das OLG verbot dem Portal, „gekaufte“Kundenrezensionen zu veröffentlichen, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass diese Rezensionen entgeltlich beauftragt wurden“. Das Vorgehen der Firma sei unlauter, da der kommerzielle Zweck der Rezensionen für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar sei.
Hintergrund für den ungewöhnlichen Rechtsweg ist, dass hier das OLG die zunächst beim Landgericht erfolglos beantragte einstweilige Verfügung erlassen hat. Die Rechtmäßigkeit einer erstmals erlassenen einstweiligen Verfügung kann der Antragsgegner grundsätzlich im Wege des Widerspruchs vor dem Eingangsgericht überprüfen lassen. Gegen eine Entscheidung des Landgerichts wäre das Rechtsmittel der Berufung gegeben, über die wiederum das OLG zu entscheiden hätte.