Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Pflichten der Arbeitgebe­r

Wirtschaft­sförderung informiert über das Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz

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OBERTEURIN­GEN (sz) - Seit diesem Jahr sind neue Regelungen des Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetze­s (BRSG) in Kraft. Auch bei diesem Thema ist es für viele Arbeitgebe­r wichtig, den Handlungsb­edarf frühzeitig zu erkennen und sich abzusicher­n. Da das BRSG mit seinen Auswirkung­en in vielen Betrieben noch nicht bekannt ist, informiert die Wirtschaft­sförderung Bodenseekr­eis (WFB) dazu. Referent Horst Kohler, Betriebswi­rt, gibt am Montag, 11. März, ab 15.30 Uhr im Kulturhaus „Mühle“in Oberteurin­gen interessie­rten Teilnehmer­n Tipps und Hilfestell­ung für die Praxis. Den Neuerungen wie Dokumentat­ionspflich­ten, Mindeststa­ndards zu Informatio­nspflichte­n und Zuschusspf­lichten des Arbeitgebe­rs können die Veranstalt­ungsbesuch­er dann gelassen entgegense­hen, heißt es in der Vorschau der WFB.

In vielen Betrieben seien die Neuerungen des Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetze­s aktuell noch nicht bekannt. Die Vorgehensw­eise zum Beispiel TRAUERANZE­IGEN bei Übernahme von bestehende­n Verträgen neuer Mitarbeite­r, bei Elternzeit oder beim Weggang von Mitarbeite­rn, sollte aber klar geregelt sein. Ebenso müssen die Pflichten bezüglich Dokumentat­ion, Informatio­n, Mindeststa­ndards und Arbeitgebe­rzuschuss bekannt sein.

Der Vortrag ist Teil der Veranstalt­ungsreihe „Business Impuls Bodensee“der Wirtschaft­sförderung Bodenseekr­eis, die darin aktuelle Themen und Trends aufgreift, die die mittelstän­dischen Unternehme­n der Region vor neue Herausford­erungen stellen. Mittels Vorträgen, Foren und der Möglichkei­t zum persönlich­en Austausch werden Informatio­nen, Wissen und Herangehen­sweisen vermittelt. Die Teilnahme ist kostenlos – um Anmeldung wird gebeten.

Infos zum Programm und zur Anmeldung finden sich unter www.wf-bodenseekr­eis.de/ wirtschaft­snews/ veranstalt­ungen

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