Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Pflichten der Arbeitgeber
Wirtschaftsförderung informiert über das Betriebsrentenstärkungsgesetz
OBERTEURINGEN (sz) - Seit diesem Jahr sind neue Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft. Auch bei diesem Thema ist es für viele Arbeitgeber wichtig, den Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und sich abzusichern. Da das BRSG mit seinen Auswirkungen in vielen Betrieben noch nicht bekannt ist, informiert die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis (WFB) dazu. Referent Horst Kohler, Betriebswirt, gibt am Montag, 11. März, ab 15.30 Uhr im Kulturhaus „Mühle“in Oberteuringen interessierten Teilnehmern Tipps und Hilfestellung für die Praxis. Den Neuerungen wie Dokumentationspflichten, Mindeststandards zu Informationspflichten und Zuschusspflichten des Arbeitgebers können die Veranstaltungsbesucher dann gelassen entgegensehen, heißt es in der Vorschau der WFB.
In vielen Betrieben seien die Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aktuell noch nicht bekannt. Die Vorgehensweise zum Beispiel TRAUERANZEIGEN bei Übernahme von bestehenden Verträgen neuer Mitarbeiter, bei Elternzeit oder beim Weggang von Mitarbeitern, sollte aber klar geregelt sein. Ebenso müssen die Pflichten bezüglich Dokumentation, Information, Mindeststandards und Arbeitgeberzuschuss bekannt sein.
Der Vortrag ist Teil der Veranstaltungsreihe „Business Impuls Bodensee“der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis, die darin aktuelle Themen und Trends aufgreift, die die mittelständischen Unternehmen der Region vor neue Herausforderungen stellen. Mittels Vorträgen, Foren und der Möglichkeit zum persönlichen Austausch werden Informationen, Wissen und Herangehensweisen vermittelt. Die Teilnahme ist kostenlos – um Anmeldung wird gebeten.
Infos zum Programm und zur Anmeldung finden sich unter www.wf-bodenseekreis.de/ wirtschaftsnews/ veranstaltungen