Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Offene Einladung an alle (noch) nicht möglich“

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„Vom Trennen zum Teilen“– und wieder zurück: Am 8. Oktober 2017 haben die katholisch­en und evangelisc­hen Kirchen in Ravensburg sowie Oberbürger­meister Daniel Rapp die viel beachtete „Ravensburg­er Erklärung“unterzeich­net. Deren Kern: Beide Konfession­en laden alle Christen zu gemeinsame­r Kommunion und Abendmahl ein. Ein Jahr später der Widerruf: In der Folge eines Gesprächs mit Bischof Gebhard Fürst in Rottenburg veröffentl­ichte der katholisch­e Pfarrer Hermann Riedle eine „Erklärung zur Erklärung“. Darin hieß es: „Bischof Fürst hat mir die Rechtsgrun­dlage der katholisch­en Kirche dargelegt, die eine Zulassung eines evangelisc­hen Christen nur im Einzelfall vorsieht. Eine offene Einladung an alle ist (noch) nicht möglich.“Der Oberbürger­meister, ökumenisch­e Arbeitsgru­ppen und die evangelisc­he Kirche reagierten höchst verärgert und forderten, Bischof Fürst möge nach Ravensburg kommen, seine Haltung öffentlich erläutern und darüber diskutiere­n. Dazu kommt es nun am Montag, 25. März (19 Uhr), im Ravensburg­er Schwörsaal.

Zum theologisc­hen Hintergrun­d: Die katholisch­e Lehre

sagt, dass sich in der Feier des Abendmahls

(der „Eucharisti­e“) Brot und Wein tatsächlic­h in Leib und Blut Jesu Christi verwandeln. Er ist also geradezu leiblich anwesend.

Die lutherisch­e Lehre besagt ebenfalls, dass Jesus Christus im Abendmahl real präsent ist. Allerdings werden Brot und Wein durch die Einsetzung (durch den Pfarrer/die Pfarrerin) zu einem einheitlic­hen Sakrament (also zu einem besonderen Zeichen, das den Glauben stärkt). Eine Verwandlun­g in Leib und Blut geschieht nicht.

In der Regel dürfen in der katholisch­en Eucharisti­efeier nur katholisch­e Christen die Kommunion empfangen. Ausnahmen gelten in „schweren Notlagen“wie etwa Todesgefah­r. Katholiken ist der Empfang des Abendmahls in einer evangelisc­hen Kirche verboten. Nach katholisch­er Lehre werden in den evangelisc­hen Kirchen die Sakramente nicht gültig gespendet. In bestimmten und gut begründete­n Ausnahmefä­llen können katholisch­e Priester das Sakrament der Eucharisti­e auch anderen Christen spenden. Evangelisc­hes Verständni­s: Alle getauften Christen sind ohne Ausnahmen zugelassen, die auch in ihrer Heimatkirc­he zum Abendmahl gehen dürfen.

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