Schwäbische Zeitung (Tettnang)
„Offene Einladung an alle (noch) nicht möglich“
„Vom Trennen zum Teilen“– und wieder zurück: Am 8. Oktober 2017 haben die katholischen und evangelischen Kirchen in Ravensburg sowie Oberbürgermeister Daniel Rapp die viel beachtete „Ravensburger Erklärung“unterzeichnet. Deren Kern: Beide Konfessionen laden alle Christen zu gemeinsamer Kommunion und Abendmahl ein. Ein Jahr später der Widerruf: In der Folge eines Gesprächs mit Bischof Gebhard Fürst in Rottenburg veröffentlichte der katholische Pfarrer Hermann Riedle eine „Erklärung zur Erklärung“. Darin hieß es: „Bischof Fürst hat mir die Rechtsgrundlage der katholischen Kirche dargelegt, die eine Zulassung eines evangelischen Christen nur im Einzelfall vorsieht. Eine offene Einladung an alle ist (noch) nicht möglich.“Der Oberbürgermeister, ökumenische Arbeitsgruppen und die evangelische Kirche reagierten höchst verärgert und forderten, Bischof Fürst möge nach Ravensburg kommen, seine Haltung öffentlich erläutern und darüber diskutieren. Dazu kommt es nun am Montag, 25. März (19 Uhr), im Ravensburger Schwörsaal.
Zum theologischen Hintergrund: Die katholische Lehre
sagt, dass sich in der Feier des Abendmahls
(der „Eucharistie“) Brot und Wein tatsächlich in Leib und Blut Jesu Christi verwandeln. Er ist also geradezu leiblich anwesend.
Die lutherische Lehre besagt ebenfalls, dass Jesus Christus im Abendmahl real präsent ist. Allerdings werden Brot und Wein durch die Einsetzung (durch den Pfarrer/die Pfarrerin) zu einem einheitlichen Sakrament (also zu einem besonderen Zeichen, das den Glauben stärkt). Eine Verwandlung in Leib und Blut geschieht nicht.
In der Regel dürfen in der katholischen Eucharistiefeier nur katholische Christen die Kommunion empfangen. Ausnahmen gelten in „schweren Notlagen“wie etwa Todesgefahr. Katholiken ist der Empfang des Abendmahls in einer evangelischen Kirche verboten. Nach katholischer Lehre werden in den evangelischen Kirchen die Sakramente nicht gültig gespendet. In bestimmten und gut begründeten Ausnahmefällen können katholische Priester das Sakrament der Eucharistie auch anderen Christen spenden. Evangelisches Verständnis: Alle getauften Christen sind ohne Ausnahmen zugelassen, die auch in ihrer Heimatkirche zum Abendmahl gehen dürfen.